Grundlose fristlose Kündigung der Wohnung wegen falscher behauptung einer Nachbarin

7 Antworten

Was kann ich tun damit der Vermieter diese Kündigung zurück nimmt? Danke

Eine ausgesprochene Kündigung kann man nicht zurücknehmen. Aber sie für gegenstandslos erklären.

Da schreibt man zugangssicher, etwa per Einwurfeinschreiben:

"... ihre fristlose Kündiung zum 01.02.2015 weise ich vollumfänglich zurück und stelle fest, dass das Mietverhältnis unverändert fortgesetzt ist.

Tatsächlich geht der behauptet ruhestörenden Lärm und eine Mißachtung der Hausordnung gar nicht von mir aus! Auf diesen Irrtum wurden sie bereits anlässlich ihrer gegenstandslosen Abmahnung hingewiesen und haben die tatsächlichen Verursacher auch selbst abgemahnt.

Offen gesagt ist es mir unerklärlich, dass sie bereits zum zweitem Mal offensichtlich ihre Mietparteien verwechseln und auf persönliche Feststellungen zu Mieterbeschwerden verzichten. Sich lieber auf völlig haltlose, gar boshafte Aussagen einer Ex-Freundin verlassen, um eine ungerechtfertigte Abmahnung, nun gar die fristlose Kündigung auszusprechen.

Wie sie beigefügten Aussagen entnehmen könne, habe ich mir vielmehr keinerlei Mietvertragspflichtverletzung zu Schulden kommen lassen.

Daher bin ich auch nicht mehr bereit, diese rufschädigenden Anschuldigungen weiter hinzunehmen. Sollten trotz erneuter, bezeugter Widerlegung der Vorwürfe weiterhin wider besseren Wissens unwahre Tatsachen behauptet oder verbreitet werden, die mich als Ruhestörer verächtlich machen und in der öffentlichen Meinung herabwürdigen oder meinen Kredit als vertragstreuer Mieter gefährden, werde ich nunmehr Strafanzeige n. § 187 StGB stellen.

Mit freundlichem Gruß (Unterschrift)"

Ich weiß nur, dass wenn zwei etwas behaupten es noch lange kein Beweis ist. Geh zu einem Rechtsanwalt. Erst mal zur Beratung. Das ist nicht zu teuer. Sollte er euch raten zu klagen und ihr nicht so viel Geld habt, beantragt der Rechtsanwalt Gerichtskostenbeihilfe. So einfach kann euch der Vermieter nicht raussetzen.

Frechheit sowas - geh zum Mieterschutz oder hohl dir einen Anwalt für Mietrecht. Ruf dort morgen gleich an!

Will nicht unangenehm sein aber das Internet wird dir hier nicht ausreichend und rechtlich verbindlich helfen können.

Das mit der Unterschriftensammlung war schonmal eine sehr gute Idee!!

Ich finde es reichlich seltsam, dass der Vermieter darauf besteht, dass Du für den Party-Lärm der Nachbarn verantwortlich bist.

Ich würde Dir dringend empfehlen, bei der Mieterberatung, oder einem Fachanwalt Rat einzuholen.

Wenn Du jetzt eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung, übler Nachrede & Kinderkram erstattest, kannst Du das machen. Es wird zumindest protokolliert. Doch ich halte es nicht für klug.

Wichtig ist, dass diese fristlose Kündigung unwirksam ist.

Und dann würde ich mir schnell eine neue Wohnung suchen,

denn Wohlfühlen ist unter solchen Bedingungen einfach ausgeschlossen. :-(

Das ist ein super formulierter Text! :) Ich war noch nie in solch einer Situation vorrallem ist es mir ein Rätsel wie ich bis zum 01.02.2015 ausziehen soll!?! Ich kann nun diesen text ausdrucken unterschreiben und meinem vermieter zu kommen lassen? Aber was bedeutet das dann? Ist damit die Kündigung dann gegenstandslos?