stromzähler vertauscht. mietersache?

7 Antworten

Man kann 3 Jahre die Rechnungen Anfechten! Also muss der Stromanbieter dir auch das Geld zurückzahlen oder du musst Nachzahlen je nachdem!

Aber der Vermieter ist dafür Verantwortlich dir den richtigen Zähler zu geben!

Das setzt voraus, dass die Rechnung falsch ist. Der Stromanbieter hat ja einen Zähler erhalten und abgerechnet.

Für die Zuordnung ist nun einmal der Netzbetreiber zuständig, denn dem gehören die Dinger ja. Auch in unseren Hütten erleben wir oft solche Situationen und die werden dann meist ganz schnell geheilt. Viel Glück und merke: Genau deshalb soll bei Einzug ja der Herdtest gemacht werden!

Dem Netzbetreiber gehören die Zähler und die Leitung bis dahin. Wie die Anlage hintern den Zähler aussieht interessiert den Netzbetreibe rnicht. Ergo, ist dieser auch nicht verantwortlich, welcher Zähler zu welchen Wohnung gehört!

@EinGast99

Lachnummer? Und warum muß ich als ET für jeden Zähler einen Antrag stellen mit Zuordnung für welchen Mietgegenstand das Ding benötigt wird und warum muß ein vom Netzbetreiber zugelassener Meister den Einbau bestätigen und den Anschluß ebenso? Dann kann ich ja 30 bestellen und selber verteilen, wenn denn deine kühnen Behauptungen stimmen würde. Und warum wird ein Zählereinbau auch abgelehnt, wenn denn die Zuleitung nicht geeignet ist, wenn das nach dem Zähler so egal sein soll?

Die Zuteilung schon, aber du hast ja einfach aus dem blauen Dunst heraus irgendeinen Zähler genommern. Der Vermieter hätte dir zumindest sagen können/müssen, welcher deiner ist.

Hast Du ein Übergabeprotokoll? Oder steht die Zählernummer im Mietvertrag? Wenn nicht, bist Du selber verantwortlich, wenn Du Dich einfach auf irgendeinen Zähler anmeldest!

Da die Anlage nachdem Zähler aber nichts mit dem Netzbetreiber oder Deinem Lieferanten zu tun hat, sondern ur mit dem Eigentümer der Anlage, musst Du Dich an diesen halten.

Außerdem wird es sehr schwer die Änderung wückabzuwickeln, vorallem dann wenn verschiedene Stromlieferanten im Boot sind!

Also erstmal klären, welcher Zähler dein tats. Zähler war. Dann mit dem Vermieter und dem anderen Nutzer sprechen!

Es wundert, dass hier keiner mit der Zählernummer hantiert - weder der Stromversorger noch der Netzbetrieb, noch der Vermieter und du als Mieter auch nicht. Dabei ist die Ablesung ganz klar immer an die Zählernummer gebunden. Wenn du selbst abgelesen hast, musst du doch bei der Meldung des Ableseergebnisses die Zählernummer angeben. Der Vermieter muss dir bei der Übergabe den Zähler mit Zählerstand und Zählernummer übergeben. Das sollte im Ü-Protokoll stehen. Wenn du einen Versorgungsvertrag mit dem Versorger machst, meldest du ihm die Zählernummer. Hier hätte dem Versorger schon auffallen müssen, dass du einen falschen Zähler angegeben hast.

Aber diese Angelegenheit lässt sich im Verein mit den betroffenen Nachbarn und den Versorgern klären.