Gastankmiete?
2012 bezogen wir ein Haus mit Flüssiggas Heizung. 2015 stellte sich heraus dass der Vormieter die Gastankmiete nicht beglichen hat. Unser Vermieter kaufte den älteren Gastank und stellt uns jetzt in der Jahresabrechnung die TANKMIETE in Rechnung. Bei Einzug war von TANKMIETE weder im Mietvertrag noch sonst die Rede. Ist dies korrekt? Danke für die Antworten Miwa 59
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Mietkosten für einen Gastank können nicht als Betriebskosten
geltend gemacht werden. Grundsätzlich muss der Vermieter
Investitionskosten ebenso wie die Abschreibung stets in den Mietzins
einkalkulieren. Die Belastung des Mieters darf bei der mietweisen
Beschaffung von baulichen Einrichtungen wie einem Gastank nicht höher
sein als beim Kauf der Einrichtungen. Wenn der Vermieter vorliegend den
Gastank gekauft hätte, so hätte er diese Investitionskosten nicht als
Betriebskosten umlegen können. Die Umlagefähigkeit der Mietkosten ist
im Mietrecht auch nicht dadurch zu begründen, dass die Parteien die
Gastankmiete im Mietvertrag als umlagefähige Nebenkosten vereinbart haben. Diese Vereinbarung ist mietrechtlich unwirksam. (AG Bad Kreuznach, Urteil vom 9. Mai 1989, Az: 2 C 338/88 Quelle: WuM 1989, 310
Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, dass dies zulässig ist, da der Vermieter für eine funktionierende Heizungsanlage zu sorgen hat.
Lasst euch am besten vom Mieterschutzbund beraten.
Miwa59
20.10.2016, 19:32
Fragesteller
Danke vielmals