Ab wann gilt ist eine Wohnung als renoviert?

6 Antworten

Beim Anruf bei Vermieter, wundert er sich nur,warum wir das bemängeln, weil wir doch vom Vormieter das so verlangt hätten.

Hier vermisse ich die Information, ob ihr das tatsächlich verlangt habt. Wenn das so ist, wundert sich der Vermieter zu Recht. Wenn nicht, dann frage ich mich, warum ihr das bei der Übergabe nicht bemängelt habt.

Weder Tapeten noch Bodenbelag gehören zum vertragsgemnäßen Zustnd einer Mietwohnung es sei denn, dies wäre bei Mietvertragsschluss ausdrücklich zugesichert.

Die vorhanden Fototapete habt ihr mit Mietbeginn als vom Vormieter übernommen akzeptiert es sei denn, ihr hättet deren Beseitigung vereinbart.

Insofern ist die Wohnung in einem bezugsfertigen Zustand und ihr könnt nunmehr eure eigenen Dekoration vornehmen.

Selbstverständlich haftet ihr für Abnutzung durch vertrgsgemäßen Gebrauch, sofern diese Schönheitsreparaturpflicht vertraglich wirksam vereinbart worden wäre - euch ist schon klar, das diese Renovierung durch den M üblich und alle 3-7 Jahre fällig und damit spätestens bei Rückgabe auch geschuldet ist? Das ist kein Hotelzimmer :-O

G imager761

Nach deiner Schilderung des Zustandes bei Übernahme der Wohnung bräuchtest du sie bei Auszug auch unrenoviert zurückgeben. Es sei denn, dir wurde wegen der fehlenden Renovierung bei Einzug ein Mietnachlass gewährt.

Die wesentliche Frage bei deiner Erklärung wäre noch, was konkret mit dem Vormieter vereinbart wurde. Ging es nur um das Belassen der Fototapete, oder sollte er die gesamte Wohnung belassen wie sie ist?

Wenn es sich auf die gesamte Wohnung bezieht, dann könnt ihr jetzt nichts mehr bemängeln, denn so habt ihr ja erklärt, dass ihr selbst nötige Renovierungen übernehmen wollt. Dann könnt ihr nichts bemängeln.

Falls es nur um die Fototapete ging, dann hätte der Vormieter den Rest streichen müssen. Falls dieser Fall zutrifft, dann erklär es dem Vermieter auch so. Eine Lösung des Problems könnte dann vielleicht so aussehen, dass ihr die Wohnung beim Auszug auch nicht renovieren müsst. Dies sollte aber schriftlich festgehalten werden.

Wollt ihr da nur ein paar Monate wohnen oder habt ihr nicht vor, während der Jahre irgendwas zu machen?

Das liest sich so, als ob ihr da 5 Jahre oder länger  nichts machen wollt, geschweige denn beim Auszug. 

Euch ist schon klar, dass man seine Wohnung alle paar Jahre streicht und herrichtet und nicht nur beim Auszug?