Muss ich den Strom von meinem Vormieter zahlen?

12 Antworten

Ich habe mich jetzt mal noch zusätzlich von meiner Rechtsschutzversicherungs Hotline beraten lassen, die Frau meinte dass der Vermieter dazu verpflichtet ist bei Auszug (in diesem Fall Zwangsräumung) die Zählerstände abzulesen.

Wisst ihr ob es eine tatsächliche rechtliche Regelung / Gesetz gibt, die das so für den Vermieter vorschreibt? Ich würde mich schon wundern wenn meine Hausverwaltung keine Zählerstände nimmt obwohl das gesetzlich vorgeschrieben wäre.

denn meine Heizung und Wasserboiler läuft über Strom

kündige die wohnung sofort und suche etwas neues!!!!!!!!!

nein, den verbrauch musst du nicht zahlen, du wirst dann geschätzt, wenn keine stände da sind

das wird aber etwas stress werden, da sie ja wohl dann strom nicht bezahlt bekommen, werden sie das nicht so gerne machen wollen, wirst wohl nachhaken müssen

zieh aber sofort aus, du zahlst dich dumm und dämlich am strom

1 min warmwasser, kosten 10 cent+heizung+restverbrauch

du wirst 200€+ strom im monat zahlen

Leider bin ich kein Spezialist für Zwangsvollstreckungen.

Dass der Vermieter verpflichtet ist bei einer Zewangsräumung die Zählerstände zu dokumentieren erscheint zweifelhaft. Es könnte jedoch sein, der Gerichtsvollzieher hat ein Protokoll über seinen Vollzug angefertigt und darin die Zählerstände vermerkt.

Da es für den Stromverbrauch von Einzelpersonen Richtwerte gibt, lässt sich rechnerisch ermitteln wieviel ungefähr seit 11.10.13 verbraucht wurde. Trotz des schwerwiegenden Fehlers bei der Wohnungsübernahme kann man also zumindest damit die Folgen mindern.

Nein, den Strom den der Vormieter verbraucht hast musst du nicht bezahlen. Aber du musst beweisen, wieviel du verbraucht hast bzw. wie der Zählerstand zum einzug war. Das kannst du nicht und hast damit schlechte Karten.

Am 11.10.2013 bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen,.. Über mehrere Wochen habe ich versucht meinen Strom online anzumelden, ...mich eine horrende Nachzahlung

Wie lange hat die Anmeldung gedauert - bitte bedenke du hast in diesen Wochen (Wintermonate = Heizung genutzt) Strom entnommen, aber keine Abschläge gezahlt.

Was ist horrend? Der eine sagt das zu 100 EUT der andere zu 1.000 EUR. Wenn du mit Strom heizt und Warmwasser erzeugst, aber zu wenig Abschlag gezahlt hast, dann kann es schnell zu einer höheren NAchzahlung kommen.

Nein das muss der Vormieter zahlen.