Miethaus und Heizungswartung?

8 Antworten

Das Thema hatten wir selbst auch schon (Vermieterseite) und deshalb hoffe ich, dass ich Dir gute Auskunft geben kann:

Gemäß Mietrecht ist man als Vermieter verpflichtet, das Mietobjekt in gutem Zustand zu erhalten. Dazu gehört dann logischerweise auch die Heizung. Somit bleibt die Verantwortung für die Wartung der Heizung beim Vermieter. Der Vermieter kann aber durch vertragliche Regelung die Verpflichtung zur Wartung auf den Mieter übertragen. Das ist bei Euch offenbar nicht geschehen. Der Vermieter meint trotzdem, es wäre Eure Sache.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

1. Der Vermieter gibt die Wartung in Auftrag und ihr zahlt diese über die Betriebskostenabrechnung. Auf die Kosten habt ihr keinen Einfluss.

2. Ihr beauftragt 1x jährlich eine Heizungsfirma Eurer Wahl und könnt dazu auch Angebote einholen und somit den günstigsten auswählen.

3. Der Vermieter schließt einen Wartungsvertrag ab. Für ihn das Beste und für ihn und für Euch das Sicherste, kostenmäßig aber auch die teuerste Variante. Allerdings hat man dadurch einen Notfallservice, sodass ihr bei einem Ausfall im tiefsten Winter sofort jemand zur Störungsbeseitigung anfordern könnt.

Wir haben nach schlechter Erfahrung für jede Heizung einen Wartungsvertrag abgeschlossen. Es wird uns nicht mehr passieren, dass wir uns auf Mieteraussagen und -versprechen verlassen und dann mit einer Reparaturrechnung konfrontiert werden, die nur notwendig war, weil die Wartung über Jahre nicht durchgeführt wurde.

Das hatten wir mal und als wir dann einen Wartungsvertrag abgeschlossen haben, erstritt sich der Mieter gerichtlich, dass er sich weiterhin selbst um die Wartung kümmern darf. Seither fordern wir jährlich den Nachweis, aber diesen Zirkus ersparen wir uns seither durch mietvertragliche Vereinbarung bei jeder Neuvermietung.

Besprecht mit dem Vermieter die Variante, die nach Eurer Meinung die beste für Euch ist. Vielleicht ist es ein Wartungsvertrag und damit die Sicherheit, dass ein Heizungsausfall im Winter schnell behoben wird, ohne dass man erst lange den Vermieter dazu fragen muss.

MikeNM 
Fragesteller
 27.10.2017, 11:24

Vielen Dank für deine ausführliche und informative Antwort!

Die Kosten für die Wartung der Heizung sind umlagefähige Nebenkosten und können tatsächlich vollständig auf die Mieter abgewälzt werden. Die Wartung organisiert aber idR. der Vermieter, wobei bei EFH auch oft die Mieter das selbst organisieren (was kein Nachteil ist, so habt Ihr Einfluss auf Kosten und Termine). Die Kosten dafür bleiben allerdings bei Euch kleben.

Das gilt aber nicht für eine Reparatur der Heizung. Reparaturkosten fallen zu Lasten des Vermieters (es sei denn, in Eurem Mietvertrag gibt es eine entspr. Kleinreparaturklausel).

IdR trägt der Mieter die Kosten für eine Heizungswartung (die der Vermieter beauftragt) in den NK. Allerdings muss dieses im Mietvertrag vereinbahrt sein.

Danke schon mal für eure Antworten. Im Mietvertrag steht unter den Nebenkosten "gesetzlich geregelte Nebenkosten", die Vermieter sagen da gehört die Heizungswartung NICHT dazu.

Und was sagt ihr dazu das die letzte Wartung vor 4 Jahren protokolliert ist?

Das ist keine wunder das da zufiel Öl verbraucht wird den wen die Wartung solange her ist ist das keine normale Wartung mehr sondern eine Zumutung den der Kesselraum dürfte dann wohl bis unter die kannte   mit russ zu sitzen !Zb ein normale Wartung wird mit   bürsten dafür gemacht wen da aberr meine Annahme richtig ist muss die erst mal mit Hammer und meisel gemacht werden!

In kürzte habt ihr nicht mal mehr eine  Heizung wen das nicht Schnellstens erledigt wird!!