Internet vom Vormieter nicht gekündigt - 3 Monate warten

8 Antworten

Kann der Vermieter nicht eine ausserordentliche Kündigung des Internetanschlusses schriftlich aussprechen wegen Wohnungswechsel (das geht ich hatte es mal bei einer falschen Beratung, Abschluß für DSL bei D2 und plötzlich hatte ich die dopp. Gebühren). Also in deiner Stelle würde ich ihn darauf hin drängen - wie dein Vormieter dies nun regelt sollte er sich Gedanken machen - es ist dir nicht zuzumuten diese Situation hinzunehmen. Ich nehme mal an er hat die Kündigung bei 1&1 verschlafen.

Ich kann den Vormieter darauf nochmal ansprechen. Allerdings mache ich mir keine große Hoffnung, dass der Vormieter das hin bekommt. Und da ich diese Situation so auch nicht hinnehmen möchte, nehme ich lieber selber alles in die Hand.

@HardcoreUwe

Also ich muss sagen, es ist ziemlich Rücksichtslos!! Es gibt ja Leute die ziehen aus und lassen die Zähler nicht ablesen und all sone Geschichten. Na vielleicht versuchst du diese Kündigung zu schreiben. Alles was mit dem Anschluß von ihm zu tun hat würde ich in deiner Stelle nicht nutzen, denn du weißt nicht was noch auf dich zukommen könnte - an Kosten. Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Glück:).

1&1 muss seinen vertrag mit dir einhalten (also schnellere leitung) wenn sie das nicht erfüllen kannst du kündigen!

doch echt eine frechheit überhaupt von denen sowas zu sagen! denn die können ihm ja die kosten abziehen,wenn er zu spät kündigt und dir die leitung frei schalten für deinen vertrag!

aheb auch nur schlechtes gehört von denen!

Von 1&1 hast du nur schlechtes gehört, was denn so alles - weil ich hatte es auch in Erwägung gezogen zu ihnen zu wechseln ?.

Danke nochmal an alle für die Hilfreichen Antworten.

Hier mal ein kleiner Statusbericht. Bis jetzt hat sich recht wenig getan. Ich hatte bereits am 25.03.2013 1und1, über das Support-Center, auf die Problematik angeschrieben. Am 28.03. hatte ich nochmal auf das Ticket geantwortet, da es bis dahin noch keine Reaktion seitens 1und1 gab. Einen Tag später kam dann eine "hilfreiche" Antwort:

"... Selbstverständlich haben wir bereits die zuständige Fachabteilung über Ihr Anliegen informiert. Die Kollegen werden sich in den kommenden Tagen bei Ihnen melden.

Bitte haben Sie ein wenig Geduld, wir arbeiten für Sie an einer Lösung. ..."

Anfang letzter Woche habe ich dann mal bei 1und1 angerufen. Die Mitarbeiterin sagte mir, dass die Kollegen dran sind und der Port die nächsten Tage frei werden sollte. Sie wisse aber nicht, wie lang das genau dauern kann.

Wir haben nun den 09.04.2013. Es hat sich weiterhin nichts getan. Zu aller Freude habe ich heute eine Rechnung von 1und1 erhalten. Ich darf für einen Monat Internet zahlen, welches ich nicht nutzen konnte. Zudem darf ich auch noch den Techniker, in Höhe von 39,90€, zahlen!

Ich habe nun eine neue Mail an 1und1 geschrieben, da ich die Hotline satt habe. Falls sich in den nächsten zwei Wochen nichts tut, werde ich versuchen, aus dem Vertrag heraus zu kommen.

Da weiß doch die eine Hand nicht, was die andere macht!

Richtig, die haben oft nur sehr wenig Ahnung, so ist das bei den Hotlines.

Das habe ich bei vodaphone z.B. oft erlebt, aber die entschuldigen sich dann immer und ich bekomme einen Rabatt für die Unannehmlichkeiten.

Kann ich noch im nachhinein vom Vertrag zurück treten oder muss ich wirklich die vollen drei Monate abwarten?

Ich glaube nicht, dass Du zurücktreten kannst, aber probieren kannst Du es.

Oder Sie sollen Dir Rabatt gewähren.

Man kann doch nicht von mir verlangen, dass ich mich deshalb vorher noch informiere. Was wäre denn, wenn ich keinen Kontakt zum Vormieter hätte.

Genau das würde ich als Argument nehmen.

Da der Vormieter die Wohnung nicht mehr mietet, hat er keinerlei Anspruch mehr auf die Wohnung. Er MUSS also seine Anschluss mitnehmen. Wenn er sich nicht rechtzeitig um seine Kündigung kümmert: sein Pech, den er trägt dann jeglichen Schaden den er zahlen muss. Wenn er das aber nicht macht, kannst du ihm eine Mahnug mit einer angemessenen Frist setzen, z.B. 14 Tage in der er seinen Anschluss zu entfernen hat. Sonst kannst du sogar evtl. noch zivilrechtlich gegen ihn vorgehen