Gas-Durlauferhitzer tropft

Gas-Durchlhauferhitzer - (Technik, Haushalt, Mietrecht) Gas-Durchlhauferhitzer - (Technik, Haushalt, Mietrecht) Gas-Durchlhauferhitzer - (Technik, Haushalt, Mietrecht) Gas-Durchlhauferhitzer - (Technik, Haushalt, Mietrecht) Gas-Durchlhauferhitzer - (Technik, Haushalt, Mietrecht) Gas-Durchlhauferhitzer - (Technik, Haushalt, Mietrecht)

9 Antworten

Falls Ihr immer wieder auffällt, kann es auch einfach sein, dass zu viel Druck drauf ist und das Überdruckventil öffnet...

Diese Mietvertragsklausel ist unwirksam, die Reparatur darfst Du nicht selbst beauftragen, sie muss vom Vermieter beauftragt werden und er muss sie zahlen...

Muss ich gleich nen Installateur holen?

Leider ja - wenn ein so großer Wasserverlust vorhanden ist.

Wie willst Du sonst im kommenden Winter heizen?

Ich hoffe nicht, dass der Fragesteller mit einem Durchlauferhitzer heizt...

Heimwerker ist schön und gut, aber an ein paar Sachen lässt man nur Fachleute ran, dazu gehört auch die Gastherme. Die Gefahr daß du dabei etwas beschädigst, das hinterher dazu führt, daß die Anlage in die Luft geht ist einfach zu groß!

Davon abgesehen, daß ich glaube, diese Klausel im Mietvertrag ist so nicht gültig, weil die Heizung zur Wohnung gehört.

meistens ist bei solchen geräten in dem Fall das Register undicht. muss dann komplett getaucht werden. wenn das der fall ist, hast du gleich mehrere probleme an der Backe....

zum einen kannst du es nicht wechseln ohne den Brenner aszubauen. das darf eben nur der installateur wegen den Gasanschlüssen.

zum 2. kriegst du das Register nicht mal eben im Baumarkt um die Ecke, und wenn dann so teuer, dass es sich fast schon lohnt, den fachmann ran zu lassen.

dazu kommt, dass du wenn du selbst hand anlegst auch für Mängel haftest. das kann im harmloestten fall heißen, dass dein nachmieter unfreiwillig duscht, weil was geplatzt ist, und du so doch die kosten an der Backe hast. im schlimmsten fall fackelt dir Hütte ab, und dann bist du am Brummer...

ich hab aber auch gute Nachrichten:

wenn der Gasduchlauferhitzer wirklich reperabel ist, dann sollten sich die Kosten weit unterhalb von 300 € incl. Arbeit bewegen. hol dir ruhig mehrere kostenvoranschläge ein.

muss das gerät komplett ersetzt werden, ist es keine reperatur mehr, und damit bist du aus der Nummer raus. heißt nicht um sonst reperaturklausel...

diese reperautrklauseln sind oft sehr wackelig. in vielen fällen haben mieter schon erfolgreich durchgesetzt, dass sie nur bis zu 200 € jährlich für kleinreperaturen zu zahlen haben. lass dich mal beim Mieterbund beraten.

lg, Anna

ich hab aber auch gute Nachrichten: wenn der Gasduchlauferhitzer wirklich reperabel ist, dann sollten sich die Kosten weit unterhalb von 300 € incl. Arbeit bewegen. hol dir ruhig mehrere kostenvoranschläge ein.

Das ist keine gute Nachricht, sondern ein falscher Hinweis, der MVermieter muss etwas machen.

Und so jemand ist Ratgeberheld. Nichts für ungut aber diese Antwort hier ist völlig daneben; wo Du doch sonst so gute Antworten gibt.

In meinem Mietvertrag steht leider die Klausel, dass ich alle Schäden an Gas-Heizungen und -Thermen selbst übernehmen muss.

Diese Klausel ist unwirksam.

Der Vermieter muss zahlen.

Muss ich gleich nen Installateur holen?

Nein.

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html