Hilfe! Mieter macht Heizung aus und nun bin ich krank!

9 Antworten

Wenn der Vermieter die Heizung abgeschaltet hat, in welcher Form auch immer, kannst Du mit einer einstweiligen Verfuegung innerhalb von 24 Std. die Heizung wieder an haben. Aber, dazu brauchst Du einen Anwalt, den muss u. U. der Vermieter zahlen. Es ist ja nicht damit getan den Mietzins zu sperren, denn dann hast Du ja immer noch einen kalten "Ruecken". So geht es nicht.

wenn der vermieter sagt: was, ein mangel, hab ich nicht gewußt. kümmer ich mich drum hat er die kosten am bein. gerichtliche schritte ohne abmahnung und schriftverkehr rate ich nie.

@obelhicks, generell einverstanden, aber soviel ich weiss, ist eine einstweilige Verfuegung schnell und einfach und auch nicht kostenintensiv. Und bevor ich einen kalten A ,,,,chso bekomme, versuche ich etwas. Ansonsten, eine kleine Mail an http://www.frag-einen-anwalt.de fuer ca. 25 Euro und man weiss Bescheid. Aber, es ist mir immer schwer verstaendlich warum Menschen sich und anderen das Leben so schwer machen. Warum gibt es soviel "Sozio-Psychopathen" ??? Warum???

@evelote

setz dich mal ins beraterzimmer eines mietervereins. da kommen reihenweise menschen mit solchen problemen. nicht selten fließen da auch die tränen. irgendwann gibst du auf nach dem warum zu fragen und willst nur noch helfen...

wenn du so oft die probleme siehst, dann weißt du daß eine einstweilige endgültig alle grenzen für den krieg öffnet.

Deine Erkältung ist kein Vertragsbruch. :-))

Du kannst nur die Miete kürzen und schnell ausziehen.

Ach ja, gute Besserung.

Danke. Man weiß sich zu helfen. Selbst wenns mit mehreren Decken, Skihose und Jacke beim schlafen ist ;)

Miete einbehalten. Eine nicht funktionierende Heizung berechtigt zur Mietenkürzung von 100% im Winterhalbjahr. Entscheidend ist die Raumtemperatur. Wenn es Absicht ist und man das nachweisen kann: Anzeige erstatten.

Dürfte ich dies ohne Konsequenzen zu erwarten?

@KATAPLEXIA

Ohne Konsequenzen, siehe den Link bei meiner Antwort.

ich sehe keinen link bei deiner antwort. und ob raumtemperatur, außentemperatur oder monat maßgeblich ist wird von den gerichten unterschiedlich beurteilt.

Den Vermieter auffordern, sofort die Heizung wieder einzuschalten, sonst Miete einbehalten:

http://www.aktiv-online.info/Home/tabid/36/ArticleID/503/Default.aspx

Ich möchte noch folgendes erwähnen. Der Vermieter meint er hätte einen thermischen Sensor eingebaut, der registriert wie kalt es draußen ist und dann schaltet sich die Heizung an. Darf er dies bei einer Warm-Miete überhaupt machen? Und ja... Wenn der Sensor funktionieren würde. Selbst wenn es draußen unter Null ist geht die Heizung nicht an!

@KATAPLEXIA

Haben wir auch. und unsere Heizung funktioiert....

@Trixle

Ja gut. Unterschied zu dir/euch ist halt, dass es bei mir nicht funktioniert und jetzt wo es kalt wird, ist es umso ärgerlicher.

@KATAPLEXIA

Ja. Ich meinte im sinne von: Er muss es wohl abgeschaltet haben...

@Trixle

Wohnst du/ihr auch in (Warm)- Miete?

@KATAPLEXIA

Ich glaube, in dem Link steht auch was darüber, wenn der Vermieter die Heizung so niedrig einstellt, dass sie nicht anspringt.

Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, zu heizen. Wenn Warwasseraufbereitung dabei ist so ist er verpflichtet per Gesetz auf mind. 42 ° Cel. warwasser bereit zu stellen. Egal ob die Miete bezahlt ist oder nicht. Dies kann per einstweiliger Verfügung per Gericht angeordnet werden. Hierüber ist sich die Rechtsprechung einig.