Hilfe! Mieter macht Heizung aus und nun bin ich krank!
Ich habe folgende/s Problem/e.
Schon seit längerer Zeit terrorisiert mich mein Vermieter. Ich will sofort bemerken, alle Mieten pünktlich zu zahlen und nichts zu machen, was im Mietvertrag verboten ist.
Es sind mittlerweile Hausfriedensbrüche und andere Sachen vorgefallen. Jetzt eine neue Frage.
Mein Vermieter hat die Heizung ausgeschaltet und ich kann diese nicht wieder anmachen (beziehe mein Zimmer warm incl. aller Kosten). Nun bin ich krank und die Raumtemperatur von meißt unter 11°C jetzt zur kalten Jahreszeit tut mir nicht gut. Bin selber Physiotherapeut kurz vor meinen Examen und kann gut einschätzen, was mir gut tut und was mich kränkt. Das das Abschaltern der Heizung Vertragsbruch ist, ist mir ja bekannt, wie sieht es jetzt aber mit meiner Erkältung aus?
Kann ich Schadensersatz beantragen? Wegen fahrlässiger Körperverletzung oder des gleichen?
Wäre um jede Frage äusserst dankbar. Werde auch so schnell wie möglich ausziehen, aber will es nicht sitzen lassen, seit geraumer Zeit in menschenunwürdigen Verhältnissen zu leben. Schlafen mit 2 Decken und Pulli + Skihose ist auf lange Zeit auch mühsam. =/
Also bitte, bitte - Solltet ihr was wissen, ich wäre echt dankbar. mfg.
9 Antworten
Wenn der Vermieter die Heizung abgeschaltet hat, in welcher Form auch immer, kannst Du mit einer einstweiligen Verfuegung innerhalb von 24 Std. die Heizung wieder an haben. Aber, dazu brauchst Du einen Anwalt, den muss u. U. der Vermieter zahlen. Es ist ja nicht damit getan den Mietzins zu sperren, denn dann hast Du ja immer noch einen kalten "Ruecken". So geht es nicht.
setz dich mal ins beraterzimmer eines mietervereins. da kommen reihenweise menschen mit solchen problemen. nicht selten fließen da auch die tränen. irgendwann gibst du auf nach dem warum zu fragen und willst nur noch helfen...
wenn du so oft die probleme siehst, dann weißt du daß eine einstweilige endgültig alle grenzen für den krieg öffnet.
wenn der vermieter sagt: was, ein mangel, hab ich nicht gewußt. kümmer ich mich drum hat er die kosten am bein. gerichtliche schritte ohne abmahnung und schriftverkehr rate ich nie.
Deine Erkältung ist kein Vertragsbruch. :-))
Du kannst nur die Miete kürzen und schnell ausziehen.
Ach ja, gute Besserung.
Danke. Man weiß sich zu helfen. Selbst wenns mit mehreren Decken, Skihose und Jacke beim schlafen ist ;)
Miete einbehalten. Eine nicht funktionierende Heizung berechtigt zur Mietenkürzung von 100% im Winterhalbjahr. Entscheidend ist die Raumtemperatur. Wenn es Absicht ist und man das nachweisen kann: Anzeige erstatten.
ich sehe keinen link bei deiner antwort. und ob raumtemperatur, außentemperatur oder monat maßgeblich ist wird von den gerichten unterschiedlich beurteilt.
Dürfte ich dies ohne Konsequenzen zu erwarten?
Ohne Konsequenzen, siehe den Link bei meiner Antwort.
Den Vermieter auffordern, sofort die Heizung wieder einzuschalten, sonst Miete einbehalten:
http://www.aktiv-online.info/Home/tabid/36/ArticleID/503/Default.aspx
Ich möchte noch folgendes erwähnen. Der Vermieter meint er hätte einen thermischen Sensor eingebaut, der registriert wie kalt es draußen ist und dann schaltet sich die Heizung an. Darf er dies bei einer Warm-Miete überhaupt machen? Und ja... Wenn der Sensor funktionieren würde. Selbst wenn es draußen unter Null ist geht die Heizung nicht an!
Haben wir auch. und unsere Heizung funktioiert....
Ja gut. Unterschied zu dir/euch ist halt, dass es bei mir nicht funktioniert und jetzt wo es kalt wird, ist es umso ärgerlicher.
Ja. Ich meinte im sinne von: Er muss es wohl abgeschaltet haben...
Wohnst du/ihr auch in (Warm)- Miete?
Ich glaube, in dem Link steht auch was darüber, wenn der Vermieter die Heizung so niedrig einstellt, dass sie nicht anspringt.
Ja. Warmmiete...
Ja. Warmmiete...
Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, zu heizen. Wenn Warwasseraufbereitung dabei ist so ist er verpflichtet per Gesetz auf mind. 42 ° Cel. warwasser bereit zu stellen. Egal ob die Miete bezahlt ist oder nicht. Dies kann per einstweiliger Verfügung per Gericht angeordnet werden. Hierüber ist sich die Rechtsprechung einig.
@obelhicks, generell einverstanden, aber soviel ich weiss, ist eine einstweilige Verfuegung schnell und einfach und auch nicht kostenintensiv. Und bevor ich einen kalten A ,,,,chso bekomme, versuche ich etwas. Ansonsten, eine kleine Mail an http://www.frag-einen-anwalt.de fuer ca. 25 Euro und man weiss Bescheid. Aber, es ist mir immer schwer verstaendlich warum Menschen sich und anderen das Leben so schwer machen. Warum gibt es soviel "Sozio-Psychopathen" ??? Warum???