Hat man Anspruch auf einen Parkplatz, wenn je Wohnung ein Parkplatz gekennzeichnet ist?

8 Antworten

Wenn die Parkplätze zusätzlich vermietet werden, kannst du keinen Rechtsanspruch daraus ableiten. Anders wäre es, wenn ein bestimmter Parkplatz einer Wohnung zugewiesen wäre, und dieser auch im Mietvertrag benannt wird.

Das kann jeder Vermieter machen wie er will - nur weil auch die Parkplätze Nummern wie die Wohnung hat, muss er noch nicht zur Mietsache dazu gehören. Es kommt also auf den Vertrag drauf an.

Frage doch nach einem Parkplatz. Für 10 EUR ist der doch preiswert. Ist doch egal welche Nummer auf dem Parkplatz steht.

Vertraglich ist ja keiner vereinbart, also hast Du auch keinen Anspruch solange Du keinen KFZ-Stellplatzvertrag abschließt.

Bin seit kurzem in eine Mietwohnung einer Genossenschaft eingezogen. Es sind pro Wohnung ein Parkplatz mit der Hausnummer und Türnummer gekennzeichnet. Im Mietvertrag steht nichts, daß ein Parkplatz dabei ist. Man teilte mir mit, daß ich um ca. € 10,00 einen Parkplatz dazumieten kann, aber zur Zeit sei keiner frei ? Ist das erlaubt, daß jemand zwei oder mehr Parkplätze mieten kann und ein anderer gar keinen ?

Ja das ist erlaubt.

In Deinem Mietvertrag steht nichts von einem dazugehörigem Parkplatz, somit hast Du leider auch kein Anrecht auf einen Parkplatz.

Habe ich ein Recht auf einen Parkplatz und warum sind die Parkplätze nach Türnummern gekennzeichnet ?

Vielleicht gab es früher automatisch für jede Wohnung einen Parkplatz, aber nicht jeder Mieter hat ein Auto und so sichert der Vermieter sich eine zusätzliche Einnahmequelle.

MfG

Johnny

Du hast das Recht auf das, was im Mietvertrag steht, dazu ist er da und dafür zahlst Du Miete. Wenn Du eine Wohnung mit Parkplatz brauchst, hättest Du die Wohnung nicht mieten sollen...