Anspruch auf Parkplatz als Mieter?


14.01.2021, 21:33

Es gibt nur ein Vermieter und nur Mieter, keine Eigentümer

  1. Mehrere Vermieter. also eine Eigentümergemeinschaft?
  2. Gibt es nur Mieter oder auch Eigentümer im Haus?

Nur Mieter

und Punkt 1? Es sind 2 Fragen.

Ein Vermieter

3 Antworten

  1. Grundsätzlich gilt der schriftliche Mietvertrag. Mündliche - nicht belegbare - Nebenabreden sind i.d.R. nicht belastbar. Insofern gilt der Mietzins (ohne Kenntnis des Textes des MV) offenbar nur für Wohnung nebst Kellerraum.
  2. Eine Mietminderung ist aufgrund des nicht im MV stehenden Stellplatzes auch nicht möglich.
  3. Also - zur Frage selbst - steht es im Ermessen des VM, wer den Stellplatz zugesprochen bekommt.
  4. Die Abweichung zur Ausschreibung hilft Dir da nicht weiter, außer Du willst fristlos kündigen, da der VM einen Fehler im Angebot (Ausschreibung) hatte. Das ist ja nicht das Ziel und außerdem hast Du ja eine Prüfpflicht vor Unterschrift des MV.

Zum Thema 6 WEs und 5 PPls selbst:

generelle Regelung aus der Landesbauordnung: § 37 LBO Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen - dejure.org

Eine kleine Erläuterung dazu und (siehe Abschnitt 2) die Möglichkeit, davon abzuweichen: / Begründung. zur Kfz-Stellplatzsatzung - PDF Kostenfreier Download (docplayer.org)

Eine solche Betrachtung würde aber nur bei "Konflikt gegenüber dem VM" durchsetzbar sein.

So viel einmal vorab.

Woher ich das weiß:Hobby

Besten Dank für die schnelle, ausführliche und übersichtliche Antwort.

@piddy302

Gerne.

Noch eine Gegenfrage: Gibt es zum Mietvertrag einen Plan mit den Stellplätzen?

@oklein

Leider gibt es keinen Plan mit Stellplätzen.. Schade. Die Wohnung ist tatsächlich kleiner als 95qm. Hierdurch fällt diese zur Reduktionsquote. Das ist ein mega vertrauensverlust gerade zwischen mir und VM ...

@piddy302

Ich würde den Vermieter dennoch auf nette Art mit dem Thema konfrontieren. Ggfs. kann man ja eine andere Regelung finden wie eine Teilung des Stellplatzes pro Jahr oder ähnlich.

Ganz klar: derjenige, der den Platz mietet hat das Recht, dort zu parken.

Der wird ja nicht extra gemietet, sondern zur Verfügung gestellt. Da steht auch nirgendwo ein fester Name

Da ni cht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart, hast du keinen urchsetzbaren Anspruch auf den Stellplatz.Leider.