Anspruch auf Parkplatz als Mieter?
Mieter A bekommt mündliche Zusage vom Vermieter, dass dieser einer PKW-Stellplatz im Hof zum Mietbeginn bekommt.
Parksituation:
6 Parteien / 5 Autos passen auf den Hof
Der Vermieter kennt die Situation und verwies darauf hin, sich mit den Mietparteien zu verständigen.
Im Mietvertrag wurde dieser Stellplatz wohl nicht eingetragen. Jedoch steht in der 1zu1 passenden Ausschreibung der Wohnung folgendes:
Obige Wohnung besteht aus zwei Zimmern, mit Wohnküche, Diele, Bad und Balkon, sowie Kellerraum und PKW-Stellplatz im Hof
Kaltmiete = X
Betriebs-/Nebenkosten = X
Gesamtmiete = X
Nach ca einem Jahr ist eine Mietpartei ausgezogen, ergo ist der Parkplatz frei und Mieter A wollte diesen nutzen..
Nun zieht Mieter B in die freie Wohnung ein und im Mietvertrag wurde der freie Parkplatz zugewiesen.
Wer bekommt den Parkplatz jetzt?
Es gibt nur ein Vermieter und nur Mieter, keine Eigentümer
- Mehrere Vermieter. also eine Eigentümergemeinschaft?
- Gibt es nur Mieter oder auch Eigentümer im Haus?
Nur Mieter
und Punkt 1? Es sind 2 Fragen.
Ein Vermieter
3 Antworten
- Grundsätzlich gilt der schriftliche Mietvertrag. Mündliche - nicht belegbare - Nebenabreden sind i.d.R. nicht belastbar. Insofern gilt der Mietzins (ohne Kenntnis des Textes des MV) offenbar nur für Wohnung nebst Kellerraum.
- Eine Mietminderung ist aufgrund des nicht im MV stehenden Stellplatzes auch nicht möglich.
- Also - zur Frage selbst - steht es im Ermessen des VM, wer den Stellplatz zugesprochen bekommt.
- Die Abweichung zur Ausschreibung hilft Dir da nicht weiter, außer Du willst fristlos kündigen, da der VM einen Fehler im Angebot (Ausschreibung) hatte. Das ist ja nicht das Ziel und außerdem hast Du ja eine Prüfpflicht vor Unterschrift des MV.
Zum Thema 6 WEs und 5 PPls selbst:
generelle Regelung aus der Landesbauordnung: § 37 LBO Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen - dejure.org
Eine kleine Erläuterung dazu und (siehe Abschnitt 2) die Möglichkeit, davon abzuweichen: / Begründung. zur Kfz-Stellplatzsatzung - PDF Kostenfreier Download (docplayer.org)
Eine solche Betrachtung würde aber nur bei "Konflikt gegenüber dem VM" durchsetzbar sein.
So viel einmal vorab.
Gerne.
Noch eine Gegenfrage: Gibt es zum Mietvertrag einen Plan mit den Stellplätzen?
Leider gibt es keinen Plan mit Stellplätzen.. Schade. Die Wohnung ist tatsächlich kleiner als 95qm. Hierdurch fällt diese zur Reduktionsquote. Das ist ein mega vertrauensverlust gerade zwischen mir und VM ...
Ich würde den Vermieter dennoch auf nette Art mit dem Thema konfrontieren. Ggfs. kann man ja eine andere Regelung finden wie eine Teilung des Stellplatzes pro Jahr oder ähnlich.
Ganz klar: derjenige, der den Platz mietet hat das Recht, dort zu parken.
Der wird ja nicht extra gemietet, sondern zur Verfügung gestellt. Da steht auch nirgendwo ein fester Name
Da ni cht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart, hast du keinen urchsetzbaren Anspruch auf den Stellplatz.Leider.
Besten Dank für die schnelle, ausführliche und übersichtliche Antwort.