Welche Strafe bei " Beihilfe zum fahren ohne Fahrerlaubnis "?

5 Antworten

Hallo royaloak1443,

was das mögliche Strafmaß angeht muss man die beiden folgenden Gesetze in Verbindung sehen:


§ 27 StGB - Beihilfe 

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. 

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.


§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist

Das bedeutet, derjenige der Beihilfe zu einer Tat geleistet hat, muss mit der selben Strafe wie der Haupttäter rechen.

Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe  vor. Dementsprechend gilt hier für denjenigen der die Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis geleistet hat das gleiche mögliche Strafmaß.

Anders als von clemensw dargestellt, kann sich nicht nur der Fahrer und der Halters des Fahrzeuges wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis machen, sondern auch noch derjenige der die Fahrt erst ermöglicht, kann sich wegen Beihilfe strafbar machen.

Beispiele:

  1. LKW Fahrer Meyer nimmt seine Freundin mit auf große Fahrt und lässt diese den LKW der Spedition fahren, obwohl er weiß, dass seine Freundin nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist
  2. Der Enkel nimmt den Autoschlüssel seiner  Oma und gibt diesen seinen Freund, damit dieser auf der wenig befahrenen Straße für seine praktische Führerscheinprüfung am nächsten Tag üben kann.
  3. Der betrunkene Auslieferungsfahrer der Post lässt seinen Freund den Lieferungswagen fahren, obwohl er weiß, dass dieser keine Fahrerlaubnis besitzt.

Entscheidend hierbei ist, dass der Fahrer der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist,  das Fahrzeug nur  deshalb fahren konnte, weil ihn Jemand die Fahrt erst durch sein Handeln ermöglicht hat.

Keine Beihilfe ist es, wenn der Fahrer die Fahrt auch ohne Zutun einer weiteren Person durchgeführt hätte. Beispiele wo keine Strafbarkeit wegen Beihilfe vorliegen:

  1. Der Fahrer der keine Fahrerlaubnis besitzt sitzt schon am Steuer und will gerade losfahren und eine Person setzt sich daneben und fährt mit, obwohl sie weiß, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat.
  2. Der 15jährige setzt klaut sich die Autoschlüssel seiner Mutter und er macht zusammen mit seinen Freunden eine Spritztour.
  3. Person A leiht sich einen Wagen und Person B fährt mit, obwohl sie weiß, dass A keine Fahrerlaubnis hat.

Wie gesagt, entscheidend um sich wegen Beihilfe strafbar zu machen ist nicht nur, dass eine andere Person weiß dass sie keine Fahrerlaubnis hat und sich trotzdem ans Steuer setzt, sondern die zweite Person muss es erst ermöglichen oder dabei Helfen das die Person die Tat begeht.

Allerdings kann es schon langen, wenn sich zum Beispiel Person A ohne Fahrerlaubnis ans Steuer setzt und B ihm dann erklärt, wie man zum Beispiel das Auto startet oder wie man schaltet. Sobald B durch sein Zutun die Fahrt ermöglicht, ist eine Bestrafung wegen Beihilfe möglich.

Schöne Grüße
TheGrow

Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis .....

§ 27 STGB

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Wenn ein Fahrerlaubnisinhaber als Beifahrer bewusst in ein Auto steigt von dem er weiß oder davon ausgehen kann das der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt so leistet er Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis .....

Wenn ein Fahrerlaubnisinhaber als Beifahrer bewusst in ein Auto steigt von dem er weiß oder davon ausgehen kann das der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt so leistet er Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis .....

...inwiefern sollte der Beifahrer denn Beihilfe nach StGB §27 geleistet haben ?

Der Beifahrer leistet ja keine Hilfe für die Tat des Fahrers der keine Fahrerlaubnis besitzt !

Zum einen ist das bloße Einsteigen in ein Auto keine Beihilfe, zum anderen muss eine Beihilfe vorsätzlich erfolgen.

Was verstehst Du unter "Beihilfe"?

StVG §21 stellt explizit nur das Anordnen oder Zulassen des Halters unter Strafe:


§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach §44 des Strafgesetzbuchs oder nach §25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach §44 des Strafgesetzbuchs oder nach §25 dieses Gesetzes verboten ist.




er meint § 27 STGB ...Beihilfe

@Lkwfahrer1003

Du hast eine sehr seltsame Auslegung dieses §.

§ 27 STGB ......

welche strafe du zu erwarten hast hängt von verschiedenen Faktoren ab ....bist du schon mal auffällig geworden ....usw.....

Über 18 mit einer Geldstrafe ...ca. 500-1500 Euro .......außerdem ...solltest du eine Fahrerlaubnis besitzen .....droht dir charakterlich ungeeignet zu sein was dir den Entzug der FE bringen könnte .......

Wenn du nur mit dem gesessen hast während der am Steuer war dürftest du keine strafe bekommen. Aber wenn er mit deinem Auto gefahren ist beispielsweise dan kriegst du eine Saftige geldstrafe