Fußgänger auf Landstrasse - erlaubt?

6 Antworten

Wenn er am Fahrbahnrand gegen den Verkehr läuft, verhält er sich richtig. Das ist auch nicht verboten.

Keine Ahnung, warum du eine Vollbremsung machen musst, wenn jemand am Fahrbahnrand geht.

Nudel307 
Fragesteller
 25.03.2018, 21:20

Ja, Ihr kennt die Gegebenheiten nicht. Daher könnt Ihr das schlecht einschätzen. Danje für die Infos an alle!

claushilbig  22.05.2018, 10:49
@Nudel307
Ja, Ihr kennt die Gegebenheiten nicht.

Stimmt - aber wenn Du eine "Vollbremsung hinlegen" musst, hast Du Dich offenbar nicht an "die Gegebenheiten" angepasst - s. StVO §3, Abs. 1, Satz 4f:

"Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."

Auf Landstraßen sind daher in vielen Kurven tatsächlich keine 100 Km/h zulässig, auch ohne besondere Ausschilderung ...

Normalerweise gibt es Fußgängerwege oder ein Fuß zugänglicher Bereich. Ansonsten sollte er auf keinen Fall den Verkehr hindern

Olokun  25.03.2018, 19:58

Er ist der Verkehr!

Sind keine Gehwege vorhanden darf man an Landstraßen entlang laufen. Jedoch nur gegen den Verkehr, damit du diesen sehen kannst. Verboten ist es im Grunde nur, wenn es entsprechend ausgeschildert ist.

Wie verhält sich hier die STVO?

Findest Du in der StVO §25, für deine Frage Abs.1

(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__25.html

Ich musste neulich eine Vollbremsung hinlegen und hab ihn um ein Haar erwischt, da die Straße auch eine Biegung macht und er dann gar nicht zu sehen ist, wenn er kommt.

Sichtfahrgebot kennst Du ? Du darfst nur so schnell fahren, dass Du innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kannst.

Wohin ihr fahrt und wie oft spielt für die Rechtsfrage keine Rolle.

Ist kein Bürgersteig vorhanden, bleibt dem Fussgänger gar nichts anderes übrig, als auf der Fahrbahn zu gehen. Er ist ein Verkehrsteilnehmer genau wie ein Auto- oder Radfahrer.

Wenn du eine Vollbremsung hinlegen musstest, um ihn nicht anzufahren, bist du zu schnell gefahren.

Nudel307 
Fragesteller
 25.03.2018, 21:18

Nein, dass sehe ich anders. Es kann ja nicht sein, dass ich auf Verdacht mit 20 oder 30 kmh auf der Landstrasse, wo 100 erlaubt ist, fahre.

ronnyarmin  25.03.2018, 22:14
@Nudel307

Da siehst du falsch.Du musst die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht ausnutzen. Sie gilt nur, wenn die Strecke frei einsehbar ist.

Vor einem Hinderniss musst du immer anhalten können. Sei es ein Unfall, ein umgestürtzter Baum, ein Radfahrer, der nicht überholt werden kann, oder eben ein Fußgänger.

Du darfst nie schneller fahren, als du gucken kannst. neller fahren, als bei dieser Sichtweite der Bremsweg ist.