Wie muß man sich als Autofahrer auf einer Landstraße verhalten, wenn Fußgänger entgegen kommen?

17 Antworten

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Wenn Du Autofahrer bist:

Geschwindigkeit reduzieren, und mit 1,5 Meter Abstand vorbeifahren.

Wenn Gegenverkehr kommt, bist Du wartepflichtig.

Zu der Frage, wo Fußgänger zu gehen haben, aus der StVO:

§ 25 Fußgänger
(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.

Es ist also nicht nur ein guter Rat, außerhalb geschlossener Ortschaften links zu gehen, sondern es ist durch die StVO vorgeschrieben.

Wenn dir also außerhalb geschlossener Ortschaften Fußgänger auf deiner Seite entgegenkommen, dann verhalten sie sich genau richtig, sofern kein Gehweg vorhanden ist. Du solltest dann langsamer werden und die Fußgänger besonders aufmerksam beobachten. Beim Vorbeifahren muss tu einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten, mindestens 1,5 Meter. Den Gegenverkehr darfst du dabei nicht behindern oder gar gefährden, daher musst du anhalten, falls es sonst auf der einen oder anderen Seite eng werden könnte.

Hallo

am besten mit genügend Abstand dran vorbei fahren. Je nachdem wie schnell man ist auch etwas abbremsen. Wenn die Fußgänger dir entgegen gehen dann sind die aber auf der richtigen Seite unterwegs.

Nicht ganz, siehe oben :-)

@Koepi42

also ich habs so verstanden dass die auf der Seite des Fragestellers laufen und ihm entgegenkommen. Aber vielleicht kann uns der Fragesteller ja mal aufklären wie er es gemeint hat

@katjesr5

Natürlich wars so gemeint, ich bin nur ein notorischer Klugscheisser :-)

@Koepi42

Koepi, nur deine Glugscheißerei ist kontraproduktif.

auf der falschen seite? auf deiner vielleicht? wenn sie dir auf deiner seite, ohne gehweg, entgegen kommen, machen sie es genau richtig. so sehen sie dich nämlich.

du fährst einfach etwas langsamer, mit einem abstand der den gegenverkehr nicht behindert, vorbei.

Der Abstand darf weder den Gegenverkehr, noch die Fußgänger gefährden. Zur Not anhalten und passieren lassen.

@rx3750

ach...wie ich ja schreib abstand (gefährdet die personen nicht) und abstand zum gegenverkehr....

und klar ich halte mitten auf der strasse an wo tempo 70 ist um fussgänger frei bahn zu geben. man geht als fussgänger,wenn man merkt das fahrzeug hat keine möglichkeit sicher an mir vorbei zu kommen ,,ins grüne,,

@Samila

Nein, der Fußgänger muß nicht ins Grüne. Er wird im Notfall dahin flüchten, deshalb geht er ja schliesslich auf der linken Seite, um das rechtzeitig zu merken, aber der Autofahrer muss ausweichen oder evtl. anhalten, wenn er durch Gegenverkehr nicht ausweichen kann.

@Samila

Samila, eine sehr schlechte Antwort. Denn die Straße ist auch für zu Fuß gehende da, wenn kein Gehweg vorhanden ist.

Also stehenbleiben, und mehr Rücksicht !

Da machen die Fußgänger was falsch !

Sicher?

Was sagt den die StVO dazu?