Wann darf ich Gelbes Blinklicht nutzen?
Angenommen ich habe ein Gelbes Blinklicht dabei habe es aber nicht auf dem Dach,und ich halte am Straßenrand so das der Verkehr nicht behindert wird und ich wenn möglich auf dem Grünstreifen halte,und ich möchte den Verkehr mit diesem Blinklicht warnen aufgrund einer Privaten Arbeitsstelle.
Ist dies erlaubt als Privat Person?
Bitte kein „steht in der stvo“ oder „warum solltest du das brauchen“ ich möchte nur eine Antwort auf diese Frage
5 Antworten
Sofern eine Gefahr für dich oder andere Verkehrsteilnehmer besteht,kannst du es nutzen.
Steht in der StVO :-)
Nämlich in § 38:
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Kann schon sein: beispielsweise Grenzen allein 2 unserer Grundstücke ohne Bürgersteig oder Grünstreifen dazwischen unmittelbar an eine Straße...
T3Fahrer
Für den Fall, dass durch die Baumaßnahme eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu erwarten ist, benötigt man dann aber eine verkehrsrechtliche Anordnung durch die zuständige Behörde. Und diese legt dann auch fest, auf welche Weise abzusichern ist.
Und du stellst dann dein Fahrzeug nicht auf's Grundstück sondern auf die Straße wenn du dort den Zaun streichst?
Nein darfst Du nicht!
Du musst eine Gefahrenstelle mit "Baustellenbarken und Schildern" absichern die das Straßenverkehrsamt Dir vorgibt!
Als Privatperson nur zb auf einem Fahrzeug im STEHEN!!! zum Absichern zb einer Unfallstelle...
Sonst nicht!
Ich würde sagen, dass es nicht eingeschränkt ist in der Nutzung. Es ist ja kein Sondersignal, sondern eine Absicherung einer möglichen Gefahrenstelle: Absicherung von Fahrzeugen bei Grünpflege/Straßenwacht, langsame Fahrzeuge, manchmal bei Lkw überstehende Ladung...
T3Fahrer
Falsch! Ist ein Sondersignal!
ZB erlaubt es dem Fahrzeug entgegengesetzt einer Einbahnstraße zu fahren!
Ist auch im Brief eingetragen und die Blinklichter müssen eine Prüfnummer haben.
Aber doch vermutlich nur, wenn es fest verbaut ist, oder? Gibts doch auch mobil mit Magnetfuß.... Ist mir zumindest mal als Werbegeschenk zur Absicherung eines Pannenfahrzeugs übergeben worden - wenngleich nie benutzt...
Gefährliches Halbwissen"
Gelbes Blinklicht hat nichts mit Sonderrechten zu tun, Sonderrechte kann man auch nutzen ohne gelbes oder blaues Blinklicht.
Guckst bezüglich der Einbahnstraße Du in §35(6) StVO, da steht nichst von gelbem Blinklicht
Nachtrag:
Wie kann es sein, dass du im öffentlichen Verkehrsraum vor einer "privaten Arbeitsstelle" warnen musst?