Zu Unrecht beschuldigt im Verkehr?

5 Antworten

... wer ist denn bitte die?

Falls damit die Zeugin gemeint ist, wird sie den Anwurf sicherlich glaubhaft belegen können. Warum sonst sollten die Kollegen kommen?

Viel Glück.

milicamali 
Fragesteller
 01.05.2017, 21:29

Wie denn? Wenn da nichts passiert ist? 

schleudermaxe  02.05.2017, 06:22
@milicamali

.... das wird sich sicherlich noch herausstellen. "Passieren" ist zudem ja keine Vorgabe für einen Überholvorgang.

Man kann jeden für alles beschuldigen, heißt ja nicht das es so war.
Dafür bekommst ja dann evtl. die Anhörung und kannst dich dazu äußern.

Im Zweifel für den Angeklagten bzw. Aussage gegen Aussage...

können die mich einfach so zu unrecht beschuldigen?

Beschuldigen kann jeder jeden.

Ob zu recht oder zu unrecht entscheidet zuletzt ein Gericht, niemand anderes.

Ihnen wird von Zeugin X vorgeworfen....

Das war eine sogenannte Strafanzeige, denn jemand im Verlauf eines Überholmanövers zu gefährden stellt eine Straftat dar. Die Polizei muss das tun. Sie ist zwingend verpflichtet, diese entgegen zu nehmen und Dir den darin enthaltenen Vorwurf zu machen. Sie darf gar nicht anders handeln.

Du wirst als Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, Du darfst Dich äußern, darfst Zeugen benennen (die Du ja hast), die StA entscheidet  dann zunächst, ob sie das Strafverfahren gegen Dich dann einstellt oder gegen Auflagen einstellt oder Anklage erhebt.

Das geht genau den rechtlich vorgesehenen Gang, von dem anzuweichen keinem gestattet ist hierbei.

Also, wenn jemand eine Strafanzeige macht, muss die Polizei. Sie hat einen Vorwurf auch nicht zu beweisen, denn die Polizei hat null Komma nix zu entscheiden sondern hat (im Sinne von muss) alle den Vorgang betreffenden Aspekte aufzunehmen und dort hin zu schicken, wo entschieden wird.

Niemand kann es "beweisen" und einer Anschuldigung muss die Polizei nachgehen, wenn Aussage gegen Aussage steht, dann kommt in einem Gerichtsverfahren ein Freispruch raus, bzw. der Richter erhebt erst gar keine Anklage oder keinen Bussgeldbescheid gegen den man dann Einspruch einlegen kann.

Aber so wie ich unsere Behörden einschätze, machen die aber wenns was schwerwiegendes mit Punkten und Fahrverbot ist, immer aus Prinzip den grösstmöglichen Ärger .. nur bei Mord gibt man sich mehr Mühe, bei Diebstahl oder Betrug habe ich als Geschädigter nie so einen Eifer der Polizei erlebt wie bei Verkehrsdelikten.. .. ich empfehle dann einen guten, auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu nehmen. 

milicamali 
Fragesteller
 01.05.2017, 21:28

Hey Jürgen, danke für deine Antwort.

schleudermaxe  02.05.2017, 06:23
@milicamali

... für den Tipp, einen guten Anwalt zu nehmen, wo nichts los ist?

Na denn.

ohne jegliche Beweise

ob das wirklich so aus der Luft gegriffen war ??

die Zeugin wird eben ihre Version zu Protokoll geben ... du und deine Spezis eben deine ... vielleicht finden sich noch andere Zeugen

milicamali 
Fragesteller
 01.05.2017, 21:30

Wo ich überholen darf, da überhole ich auch. ;) 

sagitarius01  01.05.2017, 23:35
@milicamali

dann dürfte die Sache wohl auch geklärt sein

schleudermaxe  02.05.2017, 06:20
@milicamali

.... wir überholen nur dort, wo wir es auch können, denn dürfen ist oft fatal.