Führt ein Ladendiebstahl von geringem Wert zum Gericht?
- bei Einem Diebesgut von 2-3 Euro , wird dann trotzdem ein Gerichtstermin stattfinden oder wird es einfach bei dem verhörung bleiben und dort geklärt
8 Antworten
war es die 1. tat? und wie alt bist Du denn? wenn Du über 14 bist, kann es zu einer Bestrafung kommen, erst recht, wenn es nicht die 1. tat ist. kommt drauf an. es landen auch leute wg. wiederholtem schwarzfahren immer wieder im knast....
Es war das erste mal und sie ist 15 . Sie Wurde mit zwei Freundinnen erwischt
Habe von einem Opa gehört, dass er nur ein Gewürz von etwa einem Euro Wert stahl, angezeigt wurde und per Gerichtsbeschluss 900 Euro Strafe (einschließlich Gerichtskosten) dafür zahlen musste. Also eingestellt wird ein Diebstahl nicht so ohne weiteres, auch wenn es sich um Kleckerbetraege handelt. Es sei denn, der Geschädigte nimmt die Anzeige rechtzeitig zurueck
Viele Geschäfte erstatten bei diesem Wert gar keine Strafanzeige bzw. stellen keinen Strafantrag mehr. Wenn sie es aber tun, wird solch ein Verfahren in aller Regel eingestellt. Es sei denn, es kommt häufiger vor.
Nach der 438. Tat schon.
Beim ersten Mal wird so eine Sache in der Regel eingestellt. Allerdings sieht das mit jeder Wiederholungstat schon anders aus.
Wegen 2 oder 3 Euro wird wohl kaum eine Gerichtsverhandlung stattfinden.