Führerscheinklassen bei der Polizei hinterlegt?

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Also erstmal darf er jetzt auch Anhänger fahren, die schwerer sind als 750kg, denn nur der gesamte Zug darf nicht schwerer sein als 3,5t. Wie schwer das Zugfahrzeug ist oder der Anhänger spielt keine Rolle, so lange der Zug nicht über 3,5t liegt. Und das darf er auch nur mit B.

Bei einer Verkehrskontrolle kann es rauskommen, wenn nicht nur auf den Führerschein geschaut wird, sondern auch eine Abfrage über die Fahrerlaubnisklassen gemacht wird. Aber ich sag mal, dass es zu 99% gut geht.

käse bei BE darf ziehendes fahrzeug max.3,5 ton haben und anhänger genauso,also gesamt 7ton sonst ist der E sinnlos

@wollyuno

Ja und? Hab ich was anderes behauptet? Bei Klasse B darf der Zug maximal 3,5 Tonnen haben und bei BE darf der Zug maximal 7 Tonnen haben! Und was anderes hab ich nicht geschrieben! Schau dir den §6 FeV an, wenn dus nicht glaubst, bevor du irgendwelchen sinnlosen Kommentare abgibst!

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV06.htm

@Mau00

Mau hat recht. Die 750kg sind ein Richtwert. Man darf auch ohne BE einen schwereren Anhänger als 750kg fahren, wenn (1000 Bedingungen...) natürlich der Zug die 3,5t gesamtmasse nicht überschreitet ABER der Anhänger in Relation zum Zugfahrzeug steht (% des Gewichts der Zugmaschine, wieviel genau weiß ich nicht). Jedenfalls könnte man mit dieser Regelung etwa 800 oder 850kg mit Klasse B fahren. Es geht also um ein Kompromiss im Gewichtsverhältnis zwischen Zugmaschine und Anhänger. Je schwerer die Zugmaschine, desto schwerer darf der Hänger sein, aber gesamt darf es mit der Klasse B nicht die 3,5t Gesamtmasse erreichen. So hat mir das ein Fahrlehrer erklärt, wenn ich alles richtig verstanden hab. Die 750kg die überall angeben sind, darf man aber auf jeden Fall ohne große Kalkulationen mit der Klasse B fahren

@FL1991

Stimmt so auch nicht wirklich.... Prozentrechnen musst du definitiv nicht!

Du kannst auch mit B nen 1,7 Tonnen Anhänger ziehen, wenn das Auto maximal 1,8 Tonnen auf die Waage bringt. So schwer ist es auch gar nicht mehr seit 19.01.2013, denn da wurde das Anhängerrecht überarbeitet. Entscheidend ist jetzt wirklich nur noch das Gesamtgewicht und natürlich die Fahrzeugspezifischen Beschränkungen, die eingehalten werden müssen wie zulässige Anhängelast oder die Stützlast. Also mit nem Fiat Panda (ca. 1 Tonne) kannst du mit Sicherheit keinen 2,5 Tonnen Anhänger ziehen.

was drinn steht gilt,würde da nicht gerade groß nachfragen,auch bei kontrolle wenn die polizei nachschaut sofern der so ausgestellt wurde steht das auch in der datenbank

Ja es kann auffallen und zwar dann, wenn der kontrollierende Beamte die Papiere im Fahndungssystem überprüft. Alle ausgegebenen Kartenführerscheine sind mit ihren Fahrerlaubnisklassen im Zentralregister hinterlegt. Es fällt lediglich dann nicht auf, wenn die Führerscheinstelle das Systerm auch falsch gefüttert hat. Wenn also im System auch BE steht -> Glück gehabt!

Der Führerschein ist ein offizielles Dokument, das Dich berechtigt zu fahren, was drinsteht. Wie diese Fahrerlaubnis zustande gekommen ist kratzt niemanden. Alle, die in den 90ern Führerschein gemacht haben dürfen automatisch Anhänger fahren, auch wenn sie das noch nie gemacht haben - war halt damals so... Also total egal. Es sei denn er erzählt das bei einer Kontrolle - aber so doof ist ja hoffentlich niemand.

Der Führerschein ist ein offizielles Dokument, das Dich berechtigt zu fahren, was drinsteht. Wie diese Fahrerlaubnis zustande gekommen ist kratzt niemanden.

Der Führerschein ist keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich das Dokument zum Nachweis über eine Fahrerlaubnis. Der Führerschein berechtigt nicht zum Fahren, sondern die Fahrerlaubnis. Es kommt regelmäßig vor, dass einer Person die Fahrerlaubnis entzogen wurde, der Führerschein aber noch nicht sichergestellt werden konnte. Die Person hat dann zwar noch einen Führerschein (Nachweis über Fahrerlaubnis).. ist aber trotzdem nicht mehr berechtigt ein Kraftfahrzeug zu führen..

Wenn im Faherlaubnisregister andere Daten hinterlegt sind als auf dem Führerschein, besteht durchaus die Gefahr, dass dies bei einer Überprüfung des Führerscheins (z.B. bei einer Kontrolle, in jedem Fall bei einem Verkehrsunfall) festgestellt wird.

zum einen haben sich die führerscheinklassen geändert, das heisst, man mit klasse b auch bestimmte anhänger fahren.

zum anderen würde cih persönlich bei de rkfzstelle hingehen udn sagen, das aufgefallen ist, das die eintragung auf dem führerschein falsch ist