Führerschein (Strafzettel wegen zu wenig Abstand in Probezeit)?

5 Antworten

Ist da ein Anhörungsbogen dabei? Dann würde ich da reinschreiben dass Du den Sicherheitsabstand eingehalten hast, Dein Vordermann ohne ersichtlichen Grund stark gebremst hat (wahrscheinlich die Abstandskontrolle bemerkt hat) und der Abstand dann nur wegen der Reaktionszeit unterschritten wurde.

Soweit ich weiss werden Abstandskontrollen eigentlich genau wegen solchen Möglichkeiten doppelt gemacht und nur ausgelöst wenn beide Messungen etwa gleich sind. Wenn also der Vorder- oder Hintermann bei der zweiten Messung eine niedrigere Geschwindigkeit hat zeigt dies dass gebremst wird und daher die Nötigkeit des Sicherheitsabstandes gegeben sein kann. Gibt es zwischen den Fahrzeugen Geschwindigkeitsunterschiede zeigt dies auch dass grade Etwas gewesen sein muss weshalb der Sicherheitsabstand unterschritten wurde.

Hallo Shamen2017,

Du kannst gar nicht erklären, dass Du genügend Abstand hattest, denn den hattest Du eben nicht.

Dementsprechend kommt selbst, wenn du nur 150 km/h gefahren bist laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid zu:

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Tatbestandsnummer: 104614

Tatvorwurf: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h den erforderlichen Abstand von 75 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 15 Meter und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes.

Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Ordnungswidrigkeit gem. § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.7.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV Tab.: 704002

Bußgeld: 240,00 Euro plus 28.50 an Verwaltungsgebühren

Punkte: 2

Fahrverbot: 1 Monat

A - Verstoß

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Betrug deine Geschwindigkeit sogar 170 km/h sehe der Bußgeldbescheid wie folgt aus

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Tatbestandsnummer:

Tatvorwurf: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 170 km/h den erforderlichen Abstand von 85 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 15 Meter und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes.

Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Ordnungswidrigkeit gem. § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.7.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV Tab.: 704002

Bußgeld: 320,00 Euro plus 28.50 an Verwaltungsgebühren

Punkte: 2

Fahrverbot: 2 Monate

A - Verstoß

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Der A Verstoß hat in beiden Fällen für Dich zur Folge, dass zusätzlich zu den eben angeführten Folgen:

  1. sich Deine Probezeit um 2 Jahre verlängert und
  2. ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.

Und als kleiner Typ. Ich würde mich an Deiner Stelle nicht dahingehend äußern, dass Du aufgrund der Müdigkeit den Abstand nicht eingehalten hast, denn dann könnte statt des Bußgeldbescheides ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage auf Dich zukommen:

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Auszug

§ 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 

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Neben der angeführte Strafe ist Dir dann zudem zwingend die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine Sperre von mindestens 6 Monaten aufzuerlegen in der Dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

 Schöne Grüße
TheGrow

TheGrow  29.07.2016, 05:19

Hab gerade Deinen Nachtrag gelesen:

wurde aber genau bei der bremsung gemessen! hab grade geschaut auf Bescheid und gelesen bei 162kmh 56m Abstand!

Dann ist die Sache halb so wild. Der Bußgeldbescheid der auf Dich zukommt sieht wie folgt aus:

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Tatbestandsnummer: 104112

Tatvorwurf: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 162 km/h den erforderlichen Abstand von 81 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 56 Meter

Verwarnungsgeld: 35,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Mit Zahlung der 35,00 Euro hat sich der Fall für Dich erledigt.

  • weder fallen Verwaltungsgebühren an
  • noch gibt es Punkte,
  • noch gibt es ein Fahrverbot
  • noch hat der Verstoß Auswirkungen auf Deine Probezeit.

Nur eins leuchtet mir nicht ein. Warum hast Du bei der Fragestellung ca. 15 Meter abstand angegeben, wenn Du die genauen Werte doch kennst?

Dotter1981  29.07.2016, 10:12
@TheGrow

Hervorragend beschrieben. Nur macht mir gerade Sorge, dass du die Formulierung der Bußgeldbescheide auswendig kennst ;-) .

Crack  29.07.2016, 11:41
@Dotter1981

Nur macht mir gerade Sorge, dass du die Formulierung der Bußgeldbescheide auswendig kennst

Kein Grund zur Sorge, das ist frei zugänglich und nachlesbar.

Du kannst natürlich dagegen vorgehen. Es wird Dir allerdings nicht viel bringen, denn es gibt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Videoaufzeichnung der Sache. Du hast einfach zu lange gebraucht um den Sicherheitsabstand wiederherzustellen.

Sowas hier:

(weil Morgens und ich noch müde)

solltest Du auf keinen Fall irgendwo erwähnen. Das mag zwar für viele eine Erklärung für den Fehler sein, reitet Dich aber im Verfahren erst richtig rein.

Du hast nicht ausreichend Abstand gehalten. Punkt. Sonst hättest du nicht plötzlich hinter deinem Vordermann geklebt. Müdigkeit ist keine Ausrede. Entweder du bist fahrtauglich, oder nicht. Aber wenn du dich hinters Steuer setzt, dann musst du voll konzentriert sein.

Shamen2017 
Fragesteller
 29.07.2016, 02:40

selbst wenn man bei z.b bei 160kmh 80m Abstand hält und der vordermann eine Vollbremsung machen würde plus 1.5 sec Reaktionszeit würde man trozdem weniger Abstand haben als 80m!!! was nun wenn geblitzt? tja, nicht so einfach wie du siehst!

Dotter1981  29.07.2016, 02:54
@Shamen2017

Ich habe noch nie davon gehört. dass zu geringer Sicherheitsabstand geblitzt wird. Wenn man den zu geringen Sicherheitsabstand nicht zu verantworten hat, kann man dafür auch nicht haftbar gemacht werden. Der Sicherheitsabstand ist dafür da, um in genau solchen Situationen noch reagieren zu können. Sollte es zu solchen Situationen kommen, muss man den regulären Abstand zügig wieder aufbauen. Wenn du körperlich nicht fit bist, dann darfst du einfach nicht fahren. Genausowenig, wie unter Alkohol-Einfluss. Was wäre denn, wenn du wegen deiner Müdigkeit am Steuer einschläfst? Es ist nichts passiert, jeder, der im Straßenverkehr fährt, macht mal Fehler - wichtig ist nur, dass man daraus lernt (und vorallem, dass man angemessen fährt, nicht rast oder drängelt).

Crack  29.07.2016, 11:39
@Shamen2017

selbst wenn man bei z.b bei 160kmh 80m Abstand hält und der vordermann eine Vollbremsung machen würde plus 1.5 sec Reaktionszeit würde man trozdem weniger Abstand haben als 80m!!! was nun wenn geblitzt? tja, nicht so einfach wie du siehst!

Wenn sich das so oder so ähnlich zugetragen hat dann wäre die Messung ganz sicher verworfen worden.

Eine Abstandsmessung ist nur dann korrekt und auch gerichtsverwertbar wenn es kein abbremsendes oder einscherendes Fahrzeug gab welches den ursprünglichen Abstand beeinflusste.

Shamen2017 
Fragesteller
 29.07.2016, 03:13

Ja, genau aber in der Probezeit bekomme ich mäcchhttiigggg Probleme!!! und ja ich habe den Abstand ja gehalten und danach wieder aufgebaut, wurde aber genau bei der bremsung gemessen! hab grade geschaut auf Bescheid und gelesen bei 162kmh 56m Abstand!

TheGrow  29.07.2016, 05:25
@Shamen2017

aber in der Probezeit bekomme ich mäcchhttiigggg Probleme!!!

Nö, bekommst Du nicht, denn Du hast angeführt:

bei 162kmh 56m Abstand

Gibt ein Verwarnungsgeld, aber mehr auch nicht

Näheres habe ich in meinem Hauptthread angeführt

Shamen2017 
Fragesteller
 29.07.2016, 08:27

doch is weniger als 5/10 des anstands! also ein Punkt

TheGrow  29.07.2016, 11:10
@Shamen2017

Du rechnest aber komisch

Bei 182 km/h beträgt der vorgeschriebene Sicherheitsabstand 81 Meter.

Die vorgeworfenen 56 Meter sind laut meiner Rechnung 6,91/10 und 5/10.

Da hier aufzurunden ist, wurde der Abstand um 7/10 unterschritten, was weder ein Bußgeld, noch Punkte zur Folge hat, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld von 35,00 Euro und sonst nichts

dermick74  29.07.2016, 11:30
@TheGrow

Hm...komisch...selbst der Bußgeldkatalog fängt erst bei weniger als 5/10 an. Wenn es also Aufgrund abstand geblitzt hat, dann wird das wohl so sein und wird 100 Euro kosten.......dazu gibts nen Punkt.....

dermick74  29.07.2016, 11:34
@dermick74

Ich muss mich korrigieren.......bei 15 Meter Abstand sind das ja weniger als 3/10. Das sieht böse aus.......

TheGrow  29.07.2016, 13:01
@dermick74

Er hat sich bereits vor 9 Stunden korrigiert.

hab grade geschaut auf Bescheid und gelesen bei 162kmh 56m Abstand!

Dementsprechend waren es keine 15, sondern 56 Meter Abstand

Und der Bußgeldkatlog fängt nicht erst bei 5/10 an.

Siehe  laufende Nr. 12.4 der Bußgeldkatalogverordnung, wonach der vom Fragesteller begangene Verstoß mit einem Verwarnungsgeld von 35,00 Euro, keine Punkte, kein Fahrverbot und keine probezeitrelevanten Maßnahmen geahndet wird

Bitter. Es gibt so viele Ar***löcher da draußen, die immer zu dicht auffahren und du wirst erwischt. Machen kannst du da leider nichts.

Hamburger02  29.07.2016, 09:00

Nach meiner Beobachtung gibt es viel mehr Autofahrer, die unheimlich dicht vorneweg fahren. ;-)

Dotter1981  29.07.2016, 13:05
@Hamburger02

Den Abstand zu halten ist aber Sache des Hintermanns. Man darf dort wo 50 km/h erlaubt sind auch 30 km/h fahren, und man muss nicht 100 km/h fahren, nur weil 100 km/h erlaubt sind.

machhehniker  30.07.2016, 04:53
@Dotter1981

Naja, man darf auch nicht grundlos langsam fahren. Es gibt wirklich sehr viele Autofahrer die eigentlich schon in nötigender Absicht die Strasse blockieren, die werden wohl gemeint gewesen sein.