Führerschein Nachtfahrverbot?
Ich war beim Augenarzt in Heidelberg ich musste ein Gutachten machen lassen
aufgrund meiner Frühgeburts habe ich Nystagmus( Augen zittern )
hab dort 6 Stunden test gemacht
nun alles schön und gut
ganzen test gemacht
steht auf dem Gutachten Nachtfahrverbot..
ich darf Nachts nicht Fahren
hab den Arzt Daraufhin angesprochen er hat gesagt ich werde zu sehr geblendet und wäre für Andere Verkehrsteilnehmer Risiko
Die sache ist jetzt
Offiziell gibt es kein Nachtfahrverbot
es gibt nur bei Tageslicht ( 05.01 ) Des ist das Schlüsselzahl Hier steht nur was von Tageslicht
dann war ich bei Anmeldung für Führerschein Papiere abgeben bei der Behörde
die Frau hat gesagt ich dürfte nicht mal durch ein Tunnel Fahren…
was kann ich jetzt machen
das ich des wegbekomme
weil bin kein LkW Fahrer und für PKW Exisitiert so etwas garnicht
3 Antworten
Geh zu einem anderen Arzt und lass solange Gutachten machen bis ein Arzt dir das schreibt was du möchtest
Also REcherche gibts ein Nachfahrverbot durchaus
Zitat
Das Nachtfahrverbot im FührerscheinZwar ist es nicht möglich, ein Nachtfahrverbot für sämtliche Pkw, Motorräder oder Mopeds zu verhängen, einzelnen Fahrern kann das Verbot aber sehr wohl erteilt werden.
Dies hängt immer mit dem individuellen Sehvermögen eines Autofahrers zusammen. Natürlich ist es für die Sicherheit aller Beteiligten notwendig, dass Teilnehmer am Straßenverkehr ihre Umgebung ausreichend wahrnehmen können. Daher muss im Führerschein auch vermerkt werden, wenn ein Fahrer auf spezielle Hilfen wie Brillen, Kontaktlinsen oder Hörgeräte angewiesen ist.
Bei manchen Sehbehinderungen ist die optische Wahrnehmung bei Dunkelheit oder in der Dämmerung eingeschränkt. Bei der sog. Nachtblindheit – in der Medizin als Hemeralopie bekannt – ist das Auge beispielsweise nicht oder nur bedingt in der Lage, sich an das Dämmerlicht oder die Dunkelheit anzupassen. Stellt ein Arzt eine derartige Sehbehinderung fest, erfolgt ein Gutachten, was dazu führen kann, dass für den Betroffenen ein Nachtfahrverbot verhängt wird. Dieses ist üblicherweise auf einen bestimmten Zeitraum befristet. Nach Ablauf dieser Frist kann der Arzt den Fall neu bewerten und bei einer Verbesserung der Sehfähigkeit das Nachtfahrverbot aufheben lassen.
Ein Nachtfahrverbot wird im Führerschein durch die Schlüsselzahl 61 bzw. 05.01 gekennzeichnet. Letztere wird nur bei Führerscheinen verwendet, die vor dem Jahr 2017 ausgestellt wurden. Wer von einem Nachtfahrverbot betroffen ist, darf nur bei Tageslicht ein Fahrzeug führen, also im Zeitraum von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang.
was kann ich jetzt machen
Gar nichts - ist ja nicht grundlos so. Akzeptieren und sich entsprechend verhalten.
Das bezieht sich aber auf den Verkehr bzw Lärmschutz - nicht auf die Person des Fahrers. Ist ne andere Konstellation