Führerschein bestanden aber nicht abgeholt!
Hey, hab Die Führerscheinprüfung im September letzten jahres bestanden, mir den schein aber nie abgeholt da mir die 200 euro zu teuer waren, jetzt meine frage, gibt es eine abholfrist. muss ich ihn irgendwann nochmal machen oder kann ich mir zeit lassen?!?!?!
5 Antworten
Wieder hilft ein Blick in das Gesetz bzw. in die einschlägige Verordnung, hier die Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
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§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
(...)
(2) Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluß der praktischen Prüfung oder - wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist - zwischen Abschluß der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.
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Alles klar?
Wurde mir von meiner Tante geschenkt, da konnte ich doch nicht ablehnen ;)
Danke jedenfalls für die schnellen antworten
Ich nehm an bestanden ist bestanden, aber wie konntest du alles bezahlen aber dann die 200 Euro nicht mehr übrig haben... Ruf doch dort einfach mal an, die werden dir´genauses sagen können.
Ich habe ne gegenfrage, warum hast du ihn gemacht wenn du ihn nicht abholst?
Wieso abholen? Den Führerschein bekommt man doch direkt nach der praktischen Prüfung ausgehändigt.