Führerschein bestanden aber nicht abgeholt!

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Wieder hilft ein Blick in das Gesetz bzw. in die einschlägige Verordnung, hier die Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

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§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung

(...)

(2) Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluß der praktischen Prüfung oder - wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist - zwischen Abschluß der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

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Alles klar?

Wurde mir von meiner Tante geschenkt, da konnte ich doch nicht ablehnen ;)

Danke jedenfalls für die schnellen antworten

Ich nehm an bestanden ist bestanden, aber wie konntest du alles bezahlen aber dann die 200 Euro nicht mehr übrig haben... Ruf doch dort einfach mal an, die werden dir´genauses sagen können.

Ich habe ne gegenfrage, warum hast du ihn gemacht wenn du ihn nicht abholst?

Wieso abholen? Den Führerschein bekommt man doch direkt nach der praktischen Prüfung ausgehändigt.