Führerscheinprüfung bestanden, darf ich jetzt fahren?
Hey:) Ich habe am Montag meine Führerscheinprüfung bestanden. Der Prüfer gab mir direkt den Führerschein. Kurz danach nahm mir mein Fahrlehrer diesen wieder ab, da noch Geld offen war und ist. Außerdem unterschrieb ich einen Zettel auf dem ich einwilligte den Führerschein erst zu erhalten, wenn die noch offene Summe beglichen ist. Meine Freunde meinten zu mir dass wenn ich trotzdem fahren und angehalten werden würde, ich nur 7€ wegen fahren ohne Führerschein zahlen müsste, da mir mein Führerschein ja bereits ausgehändigt und ich registriert wurde. Stimmt das?Welche Strafen könnten stattdessen auf mich zukommen?
!!! Selbst wenn, ich würde natürlich nicht fahren ohne Führerschein, es interessiert mich bloß !!!
Vielen Dank für alle Antworten:)
8 Antworten
Kurz danach nahm mir mein Fahrlehrer diesen wieder ab, da noch Geld offen war und ist. Außerdem unterschrieb ich einen Zettel auf dem ich einwilligte den Führerschein erst zu erhalten, wenn die noch offene Summe beglichen ist.
Eigentlich nicht zulässig - aber nachvollziehbar. Die Fahrschule will erst das Geld, denn die Dienstleistung wurde ja erbracht.
Fahren ohne Führerschein -> OWi - > 10 Euro.
Du musst dann den Führerschein an einer Dienststelle nachzeigen und dafür eine Bearbeitungsgebür in Höhe von 5-10€ zahlen.
Dafür hast du nach dem Vergehen meistens eine Woche Zeit.
Das nennt sich Unternehmerpfandrecht, und das darf er. Fahren ohne Führerschein kostet zehn Euro, es kann allerdings sein, das deine Fahrerlaubis noch nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde registriert ist. Ich wäre deshalb in den ersten 14 Tagen sehr zurückhaltend, was das Fahren angeht, quasi gar nicht fahren.
Ich revidiere, beim Führerschein zieht das Pfandrecht nicht. Es ist also rechtswidrig, den Führerschein einzubehalten.
Kurz danach nahm mir mein Fahrlehrer diesen wieder ab, da noch Geld offen war und ist.
Und sowas rechtswidriges lässt Du Dir gefallen?!?
Naja ja ich hab unterschrieben also jetzt ist es ja nicht mehr rechtswidrig oder?
Nein, da wird wohl stehen, dass Du das freiwillig machst, ob das rechtlichen Bestand hat weiß ich nicht.
Dann kannst Du jetzt rechtlich gegen Deinen Fahrlehrer vorgehen oder die Rechnung zahlen.
Das Rechtswidrige nennt sich Unternehmerpfandrecht.
In diesem Fall ist und bleibt es aber rechtswidrig:
https://ra-rogalla.de/index.php/aktuelles/129-fahrschule-behaelt-fuehrerschein-ein
Du hast Recht.
Fahren darfst Du.
Dein Fahrlehrer darf Dir den Führerschein nicht vorenthalten, trotz Schulden.
Der Führerschein ist Dein Eigentum, er muss einen anderen Weg finden
zu seinem Geld zu kommen.
Allerdings sollte es Ehrensache sein, schnellstens zu bezahlen.
https://ra-rogalla.de/index.php/aktuelles/129-fahrschule-behaelt-fuehrerschein-ein
Unternehmerpfandrecht.