Autofahren mit abgelaufenen vorläufigen Führerschein
Hallo ihr lieben,
also mein Problem ist folgendes: Im März diesen Jahres habe ich meine Führerscheinprüfung bestanden (Klasse B). Damals habe ich jedoch keinen richtigen Führerschein bekommen, sondern nur einen vorläufigen der 2 Monate gültig ist. Grund dafür war, dass ich innerhalb dieser 2 Monate noch einen Anhängerführerschein machen wollte und somit nicht 2x die 45€ für einen Führerschein ausgeben wollte.
Naja den Anhängerführerschein habe ich aber in diesen 2 Monaten nicht gemacht, sonder fange erst jetzt damit an. Mir wurde gesagt wenn man von der Polizei angehalten wird und einen abgelaufenen Führerschein dabei hat wäre das nicht so schlimm (da man die Führerscheinprüfung ja eigentlich bestanden hat) und man müsse nur eine Strafe von 15€ bezahlen.
Meine Frage nun: Was passiert wirklich wenn ich angehalten werde und nichts weiter vorzuzeigen habe, als meine, seit fast 5 Monaten abgelaufene, vorläufige Fahrerlaubnis?
6 Antworten
Der (vorläufige) Führerschein ist nicht identisch mit der Fahrerlaubnis, sondern nur das Dokument zum Nachweis der Erlaubnis. Was du machst, ist "Fahren ohne Führerschein" (im Gegensatz zum "Fahren ohne Fahrerlaubnis", die hast du seit der bestandenen Führerscheinprüfung). Falls du in eine Kontrolle kommst, wird nicht so viel passieren wie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das ändert aber nichts daran, dass du das möglichst vermeiden solltest (u.a. Mehraufwand bei der Kontrolle deiner Fahrerlaubnis = längere Wartezeiten); evtl. kannst du beim Straßenverkehrsamt nach einem weiteren vorläufigen Führerschein fragen, um die Zeit bis zur bestandenen Anhängerprüfung zu überbrücken. Das dürfte aber auch etwas kosten.
Wenn die Fahrerlaubnis abgelaufen ist, ist diese abgelaufen. Ergo fährst du zunächst mal ohne - gegenteiliges ist dann in einem Verfahren erst mal zu beweisen. Hol dir einfach deine korrekte Karte und gut iss.
Du hast keine gültige Fahrerlaubnis - also fährst Du ohne Führerschein, da hat die bestandene prüfung gar nichts zu sagen. Diese vorläufigen Lappen haben eben nur eine begrenzte Gültigkeit.
Also nicht fahren, Führerschein beantragen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
meines wissens nach ist das fahren ohne fahrerlaubnis und kann die verweigerung des fs.wegen nichteignung zur folge haben.wer nicht weiß,das man ein fahrzeug nicht ohne gültige erlaubnis fahren darf ist nicht geeignet am öffentlichen strassenverkahr teil zu nehmen.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet jedes Mal 15 €.
Aber wie oft wird man tatsächlich angehalten?