Führerscheinprüfung bestanden - kein Führerschein erhalten

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Du bist noch nicht im Besitze eines gueltigen Fuerherscheines. Dies ist ein begunestigter Verwaltungsakt und kann nur von den Behoerden ausgestellt werden. Erst mit dieser amtlichen Fahrerlaubnis bist du berechtigt ein Kraftfahrzeug zu fueren.

Die Pruefbescheinigung sagt lediglich aus das du die Pruefung bestanden hast und weiter nichts und das du berechtigt bist den Fuehrerschein abzuholen, der dir dann von der Fuehrerscheinstelle ausgehaendigt werden muss.

Meine Schwester hat einen vorübergehenden Führerschein nach bestandener Prüfung erhalten. Warum bekomme ich keinen ? :(

@SynPrime

Warum hast du das nicht den Prüfer gefragt?

@Effigies

Der Prüfer war so grimmig und hatte es eilig, sodass er auf meiner Frage nicht antwortete.

@SynPrime

Das Zuständige Amt hat es nicht auf die Reihebekommen, der Prüfungsstelle den Führerschein zuzustellen. War bei mir und meiner Schwester genau so

Hallo SynPrime

. Allerdings steht auf dem Zettel, dass ich mit diesem Dokument nicht berechtigt bin Kraftfahrzeuge zu führen.

und nur das zählt!

du darfst erst ein Fahrzeug der Klasse A1 fahren, wenn dir dein Führerschein ausgehändigt wird, und das ist bei dir noch nicht der Fall!

evtl ist deine Karte noch nicht fertig, sonst hätte der Prüfer am Tage deiner Prüfung die Karte schon dabei gehabt.

hole die Karte am Montag bei deiner Fsst ab, sollte sie immer noch nicht bereit liegen kannst du einen vorläufigen Führerschein gleich mitnehmen (ca. 7-10€) der dich berechtigt, bis der richtige Führerschein fertig, ist zu fahren

Die Prüfer nehmen nicht den eigentlichen Führerschein zur Prüfung mit, denn diese werden erst gedruckt wenn der Prüfling die Prüfung bestanden hat. Finde es eine Frechheit. Ich meine warum bringt er mir keinen vorübergehenden Führerschein mit? Jetzt muss ich also nochmal 10€ zahlen, obwohl ich schon dem Bürgeramt genug Geld in den Ar*** gepumpt habe?

A1 = Motorrad Kraftfahrzeug = Auto Auto = Führerscheinklasse B A1 ist nicht B

Das heißt das du zwar Motorräder (Führerscheinklasse A1) fahren darfst aber keine Autos (Führerscheinklasse B).

PS: Ich bin auch 16 xD

Ja deswegen, das mit den KFZ verwirrt mich. Hast du zufällig auch einen A1 ?

Es können nur Leichtkrafträder mit Klasse A1 gefahren werden und keine Krafträder!

@derhandkuss
Es können nur Leicht krafträder mit Klasse A1 gefahren werden und keine Krafträder!

Und hier haben wir den Tageskönig im "sich selbst widersprechen"

Kraftfahrzeug = Auto

Was is das denn für ein Dummschwazt? Wer hat dir denn so nen Unsinn eingetrichtert?

du bist sicherlich noch 15 und musst warten bis du 16 bist normalerweise erhält man den schein nämlich direkt nach der Prüfung

Ich weiß nicht ob du lesen kannst oder nicht, denn wenn du es könntest wüsstest du das ich 16 bin ;)

nein, du musst dich zu deinem führerschein fahren lassen, den abholen und dann kannst selber fahren

Finde ich persönlich unverständlich, da mir damals als ich meinen Führerschein beantragt hab gesagt wurde, dass ich meinen Schein bzw. ein vorübergehenden Führerschein nach bestandener Prüfung bekomme ....

@SynPrime
da mir damals als ich meinen Führerschein beantragt hab gesagt wurde, dass ich meinen Schein bzw. ein vorübergehenden Führerschein nach bestandener Prüfung bekomme ....

tja, es war Urlaubszeit, da kann sich alles nach hinten verschieben:-)