Fristlose Kündigung in der Ausbildung 2. Lehrjahr?

4 Antworten

Hallo Lisa,

ich verstehe manches an deiner Frage nicht - er ist unzulässig - hat er keine Aufenthaltserlaubnis?

Man müsste noch viel mehr wissen, um sagen zu können, ob die Kündigung zulässig war oder nicht. Und man müsste auch das Zwischenzeugnis der Berufsschule kennen und ob von dort eine Mitteilung kam (kommt zeitlich gut hin!), dass keine Aussicht besteht, die Ausbildung zu schaffen.

Es bleibt so viel offen:

- Welche Ausbildung/wie lange?

- Schulische Leistungen?

- Anzahl Fehltage, auch Fehltage Schule

- erfolgte Gespräche, Inhalt

- Anzahl /Inhalt Abmahnungen

Eine fristlose Kündigung nach der Probezeit ist nichts Gewöhnliches - sie hat in der Regel rechtlich Hand und Fuß - wenn die Betriebe jemand loswerden wollen, bieten sie idR eine Aufhebung des Ausbildungsvertrages an.

Es muss also eine ganze Menge losgewesen sein. Vielleicht hat dein Freund davon nichts berichtet, um dich in deinem Zustand nicht aufzuregen oder weil er sich schämt. Auf den jungen Mann wirft das aber ein schlechtes Licht - von einem werdenden Vater würde ich massiven Einsatz (unzureichende Arbeitsweise - er ist dumm oder faul oder beides) erwarten, als zukünftiger AG auch....

Aber: Mit einem Freund im zweiten Ausbildungsjahr werdet ihr euch sicher Gedanken gemacht haben, wie ihr euer Familienleben finanzieren wollt - wohl kaum von seinem Gehalt?

Wenn du so kurz vor der Niederkunft stehst, sollte sich dein freund dringend auf die Söckchen machen und sich kundig, was ihr tun könnt. Bitte beruhig dich, im ersten Lebensjahr kann man ganz gut leben, dein Freund wird sich aber dringend eine Arbeit suchen müssen.

du kümmerst dich jetzt erst mal nur um dich und dein Kind - damit hast du genug zu tun. der Rest findet sich.

Am besten ist er geht erstmal zur gewerkschaft oder zu einem anwalt (wen er mitglig in der gewerkschaft ist) 2 Er mus sich erstmal arbeitslos melden und kann dan eventuel schon arbeitlosengeld oder hartz 4 vieleicht bekommen.

3 Wen er wirklich so unfähieg geweesn wäre hätte er im ersten rausgeschmissen werden müssen und nicht erst im 2tel lehrjahr den auch für eine azubi gilt der kündiegungsschutz Wen die ausage stimmen sollten das er unzuverläisch ist kann  die kündiegung in ordnung sein aber ist das eine ausrede kann er dagegen klagen.Aber für eine Fristlose kündiegung muß er zb ständieg zuspät kommen den chef beleidiegn oder in der firma klauen usw.

am besten ist er geht gegen die kündiegung vor und sucht sich zb einen anderen betrieb um direkt weiter zu machen Aber der  link  ist die beste information die er nutzen kann.

Hat er die abmahnung schriftlich und wie sind die noten? Unbedingt zur arbeiterkammer gehen und beraten lassen