Widerspruch Mietverttagsverlängerung 545 BGB?
Ich habe meiner Mieterin aufgrund von Nichtzahlung der Miete über mehrere Jahre vor zwei Monaten fristlos gekündigt in Verbindung mit einer ordentliche Kündigung mit hilfsweisen Fristen . Nun habe ich die Räumungsaufforderung hinterher geschoben. Problem: ich habe in der Kündigung leider nicht auf Paragraph 545 BGB hingewiesen. Heißt das jetzt nach zwei Monaten dass das Mietverhältnis weiter besteht und die fristlose Kündigung hinfällig ist?
2 Antworten
Heißt das jetzt nach zwei Monaten dass das Mietverhältnis weiter besteht und die fristlose Kündigung hinfällig ist?
Man muss innerhalb von zwei Wochen der stillschweigenden Verlängerung widersprechen, macht man das nicht, wird das Mietverhältnis fortgesetzt.
Jetzt sollte man einen Fachmann das regeln lassen oder z.B. Geld anbieten damit man diesen Mieter schnell los wird.
Ein Räumungsklage kann entschieden mehr Geld kosten und bei manchen Mietern ist es fraglich ob man das Geld jemals wiedersehen wird.
Es ist schwierig den Kommentar zu beantworte, weil hier sowohl fristlos als auch zugleich fristgerecht gekündigt worden ist.
Weil ich hier keine Meinung verbreiten will, würde ich empfehlen, einen Anwalt für Mietrecht zu fragen.
Haus und Grund hilft und ist billiger......
Haus und Grund hilft und ist billiger......
Eien Ersberatung/Einschätzung beim Anwalt muss auch nicht viel kosten.
Haus & Grund ist in manchen Dingen sicherlich hilfreich, habe aber schon einige Berichte gelesen wo man nicht so zufrieden war-
Mehrere Jahre keine Miete mehr ? Meine Güte spontan kam mir der Gedanke warum nicht eher gekündigt wurde?
Was für ein Verlust - vermutlich muss jetzt die Wohnung auch noch komplett renoviert werden.
Dann soll laut Experten-Antwort auch noch Geld für die Räumung gezahlt werden .
Ich denke es reicht, mach einen Termin und werde Mitglied bei Haus und Grund (Eigentümer-verein)
Beratung ist dort kostenfrei. Schreiben die Haus und Grund verfassen kosten etwas. (wenig) .
Vermieten in Deutschland - was für eine Freude....... .
Aber laufen die zwei Wochen Frist nicht erst nach Ablauf der Mietzeit? Und ein Datum zum Auszug habe ich ja vor ein paar Tagen als Aufforderung zur Räumung an die Mieterin versandt. Oder bedeutet dies, bei fristloser Kündigung laufen die zwei Wochen ab Datum der Kündigung?