fristlose Kündigung nachdem Vermieter die Wohnung heimlich betritt?

11 Antworten

Natürlich brauchst Du Beweise. Aber ich denke, dass Du ihn erwischt hast, dürfte als Aussage reichen. Hast Du mit ihm gesprochen? Also wie müssen wir uns das vorstellen - Du hast auf der Couch gesessen und er kam rein?

Zu aller erst würde ich eine Anzeige per der Polizei machen wegen Hausfriedensbruch und anschließend würde ich ggf. einen Anwalt aufsuchen oder (wenn vorhanden) die Rechtschutz anrufen, unsere Rechtschutz kann im ersten Moment schonmal eine Rechtsauskunft geben (also zB, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre).

Ich bin kein Anwalt, aber ich gehe davon aus, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, außer es lag ein triftiger Grund vor (z.B. ein akuter Wasserrohrbruch, oder ein Brand oder so).

pepsimucks 
Fragesteller
 10.09.2014, 11:22

Wir kamen gerade erst nach hause, weil wir noch schnell einkaufen waren, was er auch mitbekommen hat, weil er im Flur stand als wir gerade los gehen wollten. Ich stand gerade im Flur als ich gehört habe, dass er schon wieder hoch kam. Doch diesmal hat er nicht geklopft sondern kam direkt in die Wohnung. Ich stand direkt neben der Tür, hat mich also direkt, total erschrocken, angesehen und hat etwas gestammelt, dass er vor einer halben Stunde was gehört hätte und nachsehen wollte. Er hat den Schlüssel gesucht gehabt und ihn bei seiner Frau in der Tasche gefunden gehabt. Ich wusst nicht einmal das er noch einen (oder mehrere?) hat. Wiedergegeben hat er ihn mir auch nicht. Am nächsten Tag habe ich sofort das Schloss gewechselt, wo er dann auch ziemlich sauer war, weil er das eigentlich machen wollte.

Kautzerli  10.09.2014, 14:41
@pepsimucks

Er muss euch sagen, dass er einen Schlüssel hat. Er ist zwar dazu berechtigt, einen Ersatzschlüssel zu behalten, aber nicht, ohne euch darüber zu informieren.

ja, du kannst fristlos kündigen

ja, das wird irgendwann verfallen, du kannst nicht in 6 monaten fristlos kündigen, weil er das gemacht hatte

ja, wenn er das bestreitet, musst du das beweisen oder deine fristlose ist nichtig und du wirst dann schadensersatz zahlen müssen

Glenn88  10.09.2014, 10:52

Alles richtig was du schreibst. Ich möchte ergänzen: Eine Kündigung zum 01.10. ist keine fristlose Kündigung.

pepsimucks 
Fragesteller
 10.09.2014, 11:36

Aber habe ich denn dann auch diese 6 Wochen Zeit oder muss das sofort geschehen. Wir brauchen ja auch erstmal eine Wohnung, deshalb fragte ich...

anitari  10.09.2014, 15:06
@pepsimucks

Fristlos heißt ohne Frist.

Ja die Wohnung kannst du aufjedenfall fristlos Kündigen. Denn der Vermieter hat ohne eure Einwilligung nichts in Eurer Wohnung zu suchen. So etwas muss er immer ankündigen!! Ihr könntet ihn sogar wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

Du darfst fristlos kündigen wegen Hausfriedensbruch (und den V. anzeigen). Das sollte natürlich zeitnah sein und nicht Monate später. Das sollte per Einwurfeinschreiben passieren und -wichtig- von allen im MV stehenden Mietern unterschrieben sein. Ansonsten wäre die Kündigung unwirksam.

Erst mal mußt Du den Vermieter wegen dieser Vertragsverletzung abmahnen.

Nur im Wiederholungsfall könntest Du außerordentlich (fristlos) kündigen.

Zum 1.10. ist nicht fristlos. Fristlos ist sofort, ohne Frist. Also erst Wohnung vollständig räumen, Kündigung schreiben und dem unverzüglich Kündigung, Wohnung + allen Schlüsseln übergeben.

Braucht man für sowas, falls er sie nicht akzeptieren will, Beweise oder sowas?

Ja, natürlich.

Mal so nachfrag, wo willst Di denn von jetzt auf gleich mit einem Kleinkind hin?

Unter der Brücke ist es schon recht kühle nachts.