Gekündigter Arbeitnehmer erscheint nicht mehr - Lohnanspruch?

6 Antworten

Die unentschuldigte Abwesenheit des Arbeitnehmers braucht nicht bezahlt zu werden.

Wenn der AN einfach nicht mehr erscheint und sich auch nicht arbeitsunfähig meldet, fehlt er unentschuldigt. Eine Abmahnung erübrigt sich wohl, wenn er sowieso nicht erreichbar ist.

Auch wenn der AN "krank" sein sollte, muss der AG ihn erst bezahlen, wenn er eine AUB des AN bekommen hat. Bringt der AN keine AUB, verletzt er seine Nachweispflicht.

Sollte der AN die AUB noch nachreichen, hat der AG allerdings sein Leistungsverweigerungsrecht verloren und muss die Zeit nachzahlen.

Für unentschuldigte Fehltage hat der AN natürlich keinen Anspruch auf Lohn.

Vielleicht zuerstmal den Lohn für die nicht geleistete Arbeitszeit einbehalten, ihm jedoch eine Mahnung Warnung an seine alte Adresse schicken, per Einschreiben mit Rückschein.

Wenn diese dann als nicht zustellbar zurückkommt, hat der AG den Beweis, falls es später mal zu Ärger kommen sollte.

Hm, wie sieht es mit seinem Urlaubsgeld des AN aus ? Hat er noch Anspruch auf bezahlten Urlaub, oder hat er den schon ganz genommen ?

Kein Urlaub mehr, kein Urlaubsgeldanspruch

@iteach

Nu, dann also Beweise für seine unerlaubte nicht vorangemeldete nicht erklärte Abwesenheit sammeln. Einschreiben mit Rückschein.

Wie das dann weitergeht, weiss ich nicht. Mit den Steuern, Sozial/Krankenversicherung usw. Die vielleicht antelefonieren ?

Der AG hat ja bestimmt keine Lust, für die vom AN nicht geleistete Arbeitszeit Abgaben zahlen zu müssen. Das wäre für ihn voller Verlust.

Wenn der AG eine berufliche Rechsschutzversicherung hat, diese anrufen und den Fall melden. Auch wenn diese nur eingreift, wnn der AG angegriffen wird, kann sie Rat geben. Und macht vielleicht vorsichsthalber schon mal eine Akte (mit Nummer) auf.

Mir selber war das noch nie passiert. Weder als ich Arbeitgeber mit 7 Angestellten war, noch als selber ANgestellter.

Jedoch war mir ein Mieter spurlos abgehauen, verschwunden, unauffindbar. Miete und Nebenkosten nicht bezahlt und die Wohnung in voll zerstörtem Zustand. Insgesamt hatte mich das fast siebentausend T€uros gekostet, die ich nie wiedersehen werde :-(
Anwalts- Gerichtvollzieher- Gerichtskosten, um rechtlich wieder über die Wohnung verfügen zu dürfen, und um sie wieder mietbar herzustellen. War und ist wieder möbliert, voll ausgerüstet.

Also sich gut erkundigen, bei den zuständigen Leuten. Wenn's zum Mistfall kommen sollte, haben die Aussagen von uns Freiwilligen hier auf dem Forum keine Rechtskraft. Wir können nicht Hilfe leisten, können nur anraten, jede(r) nach seiner Erfahrung.
Aber das kann dem Fragesteller Ideen geben.

Ich habe mir angewöhnt, in zwiebeligen Fällen bei Anrufen an zuständige Leute und Ämter am Anfang zu fragen "Darf ich aufzeichnen, bitte ? Sonst werde ich dreimal die Hälfte vergessen. Bin alt, Verzeihung" (stimmt ja). Das ist mir noch nie abgelehnt worden.

Es ist Arbeitsverweigerung daher musst du auch nicht bezahlen. Zwar sollte eine Abmahnung erfolgen, die aber eben nicht zugestellt werden kann.

Ich kann mit noch dunkel an ein Urteil des BAG erinnern, dass es zu den Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers gehört, dem Arbeitgeber eine aktuelle Adresse zu nennen. Da dies eben nicht erfolgte, kann auch keine Abmahnung zugestellt werden.

Was willst du mit der Abmahnung erreichen? Willst du ihm androhen, ihn zu kündigen? Er ist bereits gekündigt, also wäre die Abmahnung ein Witz.

Ich würde sagen, unbezahlter Urlaub.