Fristlose Kündigung eines Lehrers?

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anzeigen kann sie ihn wegen beleidigung. auch ein lehrer darf seine schüler nicht beleidigen. mit der entlassung ist es schwieriger. wenn der lehrer beamter ist, kann er nur im zuge eines disziplinarverfahrens entlassen werden. er kann aber sofort vom dienst suspendiert werden. ich persönlich halte eine entlassung für nicht sehr wahrscheinlich. er muss aber mit einer (straf-) versetzung rechnen. der sohn kann wegen der beleidigung auch schadenersatz vom lehrer verlangen. ich würde an seiner stelle die hilfe der elternvertretung in anspruch nehmen und mich von einem anwalt beraten lassen.

MingToi  27.08.2011, 11:23

Ach gottchen. Zum Anwalt??? Mit den dürftigen Beweisen?? Die Mitschüler bestätigen alles wenn sie den Lehrer nicht leiden können und das wird als Beweis wohl nicht anerkannt. Gehst du auch zum Anwalt wenn deinem Kind das Pausenbrot geklaut wird??? >.<

flirtheaven  27.08.2011, 11:33
@MingToi

es geht hier nicht um meine persönliche meinung, sondern um die rechtliche einordnung. da die betroffene mutter sich entschieden hat gegen den lehrer vorzugehen, ist ein rechtsbeistand notwendig. vor gericht stehen auch mitschüler unter wahrheitspflicht und werden keine ausgedachten geschichten vortragen oder bestätigen. nur weil es sich um schüler handelt, sind sie nicht glaubwürdiger oder unglaubwürdiger als andere zeugen und in solchen fällen gibt es nunmal nur die zeugenaussagen als beweismittel.

ArtMuenster 
Fragesteller
 27.08.2011, 11:39
@MingToi

Halloooooo???? Sie meine es nicht im ernst oder? Es ist kein Bagatell-Fall. Das Kind wird von der ganzen Klasse ausgelacht, weil Lehrer einen Mitschüler beleidigt hat. Stellen Sie folgende Situation vor: Ihr Chef bezeichnte Sie vor zwanzig Kollegen als Fettsack und alle Kollegen lachen Sie daraufhin aus. Das fänden Sie in Ordnung? Und es handelt sich dabei um ein Kind!!!!!! Sie können das doch nicht ernsthaft für "normal" halten, was der Lehrer gemacht hat.

MingToi  27.08.2011, 11:40
@flirtheaven

Jetzt übertreib doch nicht so maßlos! Für sowas wird doch kein Gerichtsverfahren eingeleitet!! Die Mutter kann genauso gut mit dem Kind zum Direktor die holen sich den besagten Lehrer dazu, der entschuldigt sich bei dem Kind und gut ist. Mein Gott ey! Das ihr immer gleich übertreiben müsst! Der Junge wurde nicht sexuell belästigt oder geschlagen sonder nur beleidigt! Das kann man auch im Direktorat klären!!

flirtheaven  27.08.2011, 11:43
@MingToi

natürlich wird dazu ein gerichtsverfahren eingeleitet, wenn ein strafantrag vorliegt! befasse dich bitte mal mit den juristischen fakten. nur danach ist gefragt worden.

MingToi  27.08.2011, 11:43
@ArtMuenster

Aber ein Anwalt ist ja wohl auch übertrieben oder? Wie gesagt... Man geht am nächsten Tag mit dem Kind ins Direktorat holt den besagten Lehrer dazu und der entschuldigt sich bei dem Kind. Fertig! Ganz ehrlich???? In den 60er Jahren wurde meiner Mutter mir einem Tafellineal auf die Finger gehauen vom Lehrer wenn sie die Stricknadeln falsch gehalten hat! Und??? Sie hat es überlebt und früher durften das die Lehrer und heute regen sich die Eltern wegen einer harmlosen Beleidigung auf!

Mandava  27.08.2011, 11:45
@ArtMuenster

Ich glaube du verwechselst da was. Das Kind wird nicht ausgelacht weil es beleidigt wurde, sondern weil es offensichtlich dick ist. Und daran ist nicht der Lehrer, sondern die Mutter schuld.

Und wenn sich da nichts dran ändert wird es auch in Zukunft beleidigt werden. Vor allem von den Mitschülern - wenn es da jetzt schon Probleme gibt, was meinst du wie das erst in der Pubertät wird? Die Mutter sollte sich lieber überlegen wie sie ihr Kind für ein Sportprogramm begeistern kann als gerichtlich gegen jemanden vorzugehen dem was rausgerutscht ist, was er nicht hätte sagen sollen.

MingToi  27.08.2011, 11:45
@flirtheaven

flirtheaven..... Mein Gott ey!!! Soll die Mutter auch veranlassen das ein Strafverfahren wegen Diebstahl eingeleitet wird weil man ihrem Sohn das Pausenbrot geklaut hat?? Bleib mal auf dem Teppich!

flirtheaven  27.08.2011, 11:49
@MingToi

darum geht es hier doch nicht oder habe ich etwas überlesen? ich würde einen lehrer aber auch anzeigen, wenn er meinem kind das pausenbrot klaut. ich finde beleidigungen durch einen lehrer aber viel schlimmer. dadurch ist das vertrauensverhältnis zerstört und eine fruchtbare zusammenarbeit nicht mehr möglich.

ArtMuenster 
Fragesteller
 27.08.2011, 11:51
@MingToi

Naja, also, ich finde, das wäre nur konsequent, wenn der Lehrer vernünftig bestraft wird. Und ich meine wirklich bestraft, kein blödes Gespräch. Er hat eine Grenze überschritten. Und so ein gespräch ist keine Strafe. Wieso sollen für die Lehrer andere Regeln gelten als für andere Menschen? Wie gesagt, für sowas wird sonstwo sofort gekündigt!!!

ArtMuenster 
Fragesteller
 27.08.2011, 11:52
@MingToi

und noch ein mal, finden Sie das ist eine "harmlose Beleidigung"?

flirtheaven  27.08.2011, 11:53
@Mandava

du hast nicht richtig gelesen, das kind hat diabetes! bei stoffwechselerkrankungen ist es schwierig und manchmal unmöglich das idealgewicht zu erreichen.

ArtMuenster 
Fragesteller
 27.08.2011, 11:55
@Mandava

das kind hat diabetes. weder das kind, noch die mutter kann was dafür. das kann man leider nicht ändern.

ArtMuenster 
Fragesteller
 27.08.2011, 11:58
@ArtMuenster

und außerdem, das kind treibt sehr gerne sport, ist in einem fussball-verein und fährt mit dem rad zu schule!

Nunuhueper  27.08.2011, 15:38
@ArtMuenster

Das Verhalten des Lehrers ist unmöglich, aber keine Straftat, die der Staatsanwalt verfolgt! Zivilrechtlich ist natürlich eine Beleidigungsklage möglich, aber dem Sohn wird dadurch nicht geholfen! Was jeder denkt, aber nicht ausspricht, auch von den Mitschülern, das sollte dem Jungen und seiner Mutter mal durch den Kopf gehen. Die Zuckerkrankheit ist schon zu berücksichtigen, aber medizinisch ist das Übergewicht auch auf Nichteinhaltung von Diät zurück zu führen, normalerweise sind jugendliche Diabetiker eher schlank und benötigen Insulin. Wo kämen wir hin, wenn unsere Gerichte ständig solche Fälle bearbeiten müssten. Eine Unterredung reicht hier aus!

Reservist  28.08.2011, 07:07
@Nunuhueper

Beste Antwort / Kommentar

flirtheaven  28.08.2011, 14:23
@Nunuhueper

beleidigung ist eine straftat nach § 185 StGB und wird auf antrag auch von der staatsanwaltschaft verfolgt. der gute hat eindeutig den beruf verfehlt.

PeterSchu  29.08.2011, 09:39
@Mandava

Mandava: "Ich glaube du verwechselst da was. Das Kind wird nicht ausgelacht weil es beleidigt wurde, sondern weil es offensichtlich dick ist."

Wenn ein Mensch nicht so ist, wie Andere, ist das noch lange kein Grund, ihn zu beleidigen. Und gerade ein Pädagoge sollte das wissen und nicht ein derart schlechtes Beispiel abgeben.

"wenn ich in meinem Job einen Kollegen oder Kunden als Fettsack bezeichnen würde, dann wäre ich sofort fristlos gekündigt..."

Das kann sein, aber ich bezweifle, dass diese Kündigung vor Gericht bestehen würde. Sofern das ein einmaliger Fall ist und je nach den Umständen wäre meiner Meinung nach allenfalls eine Abmahnung angebracht. Und auch bei dem Lehrer dürfte es kaum eine Kündigung geben.

Allerdings sollte man ihm trotzdem klarmachen, dass es so nicht geht. Ich würde mich an den Direktor wenden und den Fall schildern. Ein Pädagoge sollte wissen, dass man Menschen nicht wegen ihres Aussehens beleidigt, und das dazu noch derart öffentlich.

Ich kenne euch alle nicht und will deshalb versuchen möglichst objektiv zu sein:
Das war eine Entgleisung des Lehrers. Zweifelsohne.
Aber:
Weisst du, unter wie grossem Stress die Lehrer dauernd stehen?
Unmögliche, sture Schulgesetze verhindern, dass Freude aufkommen kann über eine kreative Leistung. Kreative Arbeit wird zum vorneherein verhindert.
Schüler, die dauernd die Grenzen ausloten, sind eine Dauerbelastung.
Eltern, die meinen, ihr Kind sei hochbegabt und jede schlechte Note sei die Schuld des Lehrers sind es ebenfalls.
Zu wissen, dass das ganze Dorf die Lehrer durchhächelt, ist auch nicht gerade förderlich fürs gute Klima.
Nicht zu vergessen, dass männliche Lehrer dauernd des Missbrauchs pauschalverdächtigt werden, was zur Folge hat(te), dass es heute überwiegend nur noch Lehrerinnen gibt, weil die Männer davongelaufen sind. Etc.
Ich könnte die Liste beliebig erweitern.
Schlussfolgerung: Beruhige dich. Wenn es sich zeigen sollte, dass dieser Lehrer ein notorischer Rüppel ist, kann man später immer noch etwas gegen ihn machen.
Uebrigens: eine aufgeregte Mutter verstärkt eine allfällige Frustration ihres Kindes enorm. Das Kind hätte die Sache - hätte die Mutter dazu gelacht - längst vergessen. Kinder reagieren stark auf das Echo, das sie bekommen.
Also: Beruhige dich!
Das ist für alle Beteiligten der beste Rat! Ehrlich!
Und vergleich nicht mit dem, was in einer Firma wäre, wenn ... Die Verhältnisse sind in der Privatwirtschaft in den meisten Bereichen grundverschieden. (Ich kenne beides.)

ArtMuenster 
Fragesteller
 27.08.2011, 14:05

Sorry, aber Sie generaliesieren grade maßlos. Ich rede ja nicht von Lehrern insgesamt. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, wie stressig der Beruf des Lehrers sein kann. Meine Mutter hat selber 25 Jahre als Grundschullehrerin gearbeitet, von daher kann ich die berufliche Belastung des Lehrers gut einschätzen. Aber, wir reden hier nicht von Lehrern pauschal (das versuchen Sie nur, indem Sie generalisieren und alle Lehrer sofort in Schutz nehmen!!!). Wir reden von einem konkreten Fall und ich denke grade wieder mal: wie krank in der Birne muss dieser Lehrer sein! Ich finde schon, dass man Schule sehr wohl mit Privatwirtschaft vergleichen kann. Wofür werden Kinder in der Schule vorbereitet? Nicht doch etwa, um Lehrer zu werden, sondern eben, um in die Privatwirtschaft einzusteigen. Deswege sollen Kinder sehr wohl sehen, dass ein Lehrer, der sich mehr als nur blosse stressbedingte Geschmacklosigkeit erlaubt, auch bestaft wird. Wieso soll für die Lehrer was anderes gelten? Wir sind alle beruflich gestresst. Und noch mal: das Kind, das sonst nie auffällig war, ist aufgerbracht nach Hause gekommen und hat sich gefragt, warum er auf der Welt leben muss, wo er ja so fett und hässlich ist. Und da hätte die Mutter Ihrer Meinung nach lachen sollen?

Nunuhueper  27.08.2011, 16:00
@ArtMuenster

@ ArtMuenster. Woher wissen Sie, dass der Lehrer sich mehr als nur bloße stressbedingte Geschmacklosigkeit erlaubte? Da müssen schon dicke Beweise her! Die Schüler, die vielleicht auch mal Lehrer werden wollen, werden durch solche Begebenheiten eher davon abgehalten. In der Privatwirtschaft und auch im Öffentlichen Dienst ist Höflichkeit vorgeschrieben.Diese lernt man zu Hause und im Umgang mit Freunden und Erwachsenen. In der Schule herrscht meist ein anderes Klima, der Umgangston unter Schülern ist nicht niveauvoll. Da soll der Lehrer immer beherrscht sein und an die Würde seiner Schüler denken? Ein einmaliger Ausraster aber sollte dem Lehrer gestattet sein.

Lehrer werden nicht gekündigt, die bekommen höchstens Einträge in ihre Personalakte oder werden bei schweren Verstößen strafversetzt. Das müssen aber schon sehr schwere Verstöße sein- solche Strafversetzungen gabs zum Beispiel bei Kindesmissbrauch. Da hieß es dann "eine weitere Strafverfolgung wäre nicht nötig da er ja selbst schon die Konsequenz gezogen hat und nun in der Schulverwaltung arbeitet". Wirklich!

Ich verstehe den Ärger. Anzeige bringt nur gar nichts. Sprich mit ihm und dem Rektor. Der Lehrer wird weiter Lehrer sein und mit Anzeigen ohne Gespräche werden Barrieren aufgebaut und Mauern, die garantiert nicht zu einer Verhaltensänderung führen. ZIel ist es ja, dass ers versteht und sein Verhalten ändert. Da stören Mauern nur.

flirtheaven  27.08.2011, 11:27

lehrer können auch gekündigt werden. als angestellter geht es ebenso schnell wie bei anderen arbeitnehmern auch. bei beamten läuft es über ein disziplinarverfahren.

Seelische Verletzung ist keine Straftat und wenn sie es dem Direktor meldet wird er höchstwahrscheinlich nur verwarnt. Auch wenn es nicht schön ist, ist es kein Grund zur fristlosen Kündigung.

Bujin  27.08.2011, 11:23

Beleidigung ist eine Straftat.

flirtheaven  27.08.2011, 11:40

es ist aber ein grund für eine anzeige und die strafrechtliche verfolgung wegen beleidigung nach § 185 StGB.