Fristlose Kündigung Baufinanzierung nach AGB- Änderung

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Kam gestern im Fernsehen.. könntest Du, aber Du musst auch eine Bank finden, die in Deine Finanzierung einsteigt...

hphin  10.02.2015, 13:17

Hallo Aceretto,

welche Sendung auf welchem Sender?

Meine Bank meint, das Kündigungsrecht gelte nur für Girokonten etc., nicht aber für laufende Immobilienfinanzierungen. Begründung: dieser Darlehensvertrag wäre kein Zahlungsdiensterahmenvertrag. Ob das so stimmt und ob diese Einschränkung korrekt ist, versuche ich herauszufinden. Schließlich werden die AGB im Darlehensvertrag als Bestandteil genannt.

Gruß hphin

Hallo

Hat sich mit den AGB Änderungen mittlerweile ein Kündigungsrecht für die Baufinanzierung rausgestellt ?

Habe exakt das gleiche Schreiben bekommen. Am 02.02.15 meinen Kreditvertrag gekündigt. Nach 2 Tagen die Ablehnung mit der gleichen Begründung Kündigungsrecht "betrifft nur von den Änderungen betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertag" Mein Antwortschreiben an die Bank:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verwunderung habe ich Ihr Schreiben vom 04.02.2015 erhalten. Sie weisen meine fristlose Kündigung zurück mit der Begründung es handelt sich im Falle meines Darlehens- vertrages nicht um einen Zahlungsdiensterahmenvertrag und verweisen auf den § 675f Abs. 2 BGB.

Ich möchte Sie hiermit auf Abs 3 hinweisen. (3) Zahlungsvorgang ist jede Bereitstellung, Übermittlung oder Abhebung eines Geldbetrags, unabhängig von der zugrunde liegenden Rechtsbeziehung zwischen Zahler und Zahlungsempfänger. Zahlungsauftrag ist jeder Auftrag, den ein Zahler seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs entweder unmittelbar oder mittelbar über den Zahlungsempfänger erteilt.

Warum mein Darlehensvertrag nun nicht unter den Begriff „Zahlungsdiensterahmenvertrag“ fallen soll erschließt sich mir nicht, zumal der Gesetzgeber keine Definition wie von Ihnen genannt „z.B. Giro und Kreditkartenkonten“ erwähnt oder festgelegt hat, Abs. 3 ist abschließend eindeutig genug.

Abgesehen davon steht in meinem Kreditvertrag aus 2008 „ Bestandteil dieses Darlehensvertrages sind die Bedingungen für die „Commerzbank-Baufinanzierung“ sowie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Commerzbank AG“. Genau diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ändern Sie zum 01.04.2015. Allein die Änderung in Verträgen oder den in Verträgen vereinbarten AGB berechtigen dem Grunde nach immer zur Kündigung eines Vertrages, daher ist die fristlose und kostenfreie Kündigung rechtens.

Im übrigen wäre es mehr als peinlich wenn die Commerzbank mir ein Schreiben schickt, welches für meinen Kreditvertrag gar nicht zutreffend wäre.

Ich bitte nunmehr meine Kündigung zu akzeptieren und mir eine Endabrechnung zu erstellen.

Nun kam nach 4 Tagen ein Schreiben. Mein Anliegen wird geprüft. Bitte etwas Geduld. Da die Commerzbank Hamburg damit wohl etwas überfordert war, kam nach weiteren 3 Tagen ein gleichlautendes Schreiben diesmal aus Frankfurt. Die Bank versucht sich irgendwie daraus zu winden. Sehr armselig. Warte nun auf das nächste Schreiben der Bank.

lazyjo 
Fragesteller
 17.02.2015, 15:42

Danke, Danke und nochmal danke !!!

Wie der Zufall es will, habe ich auch über die Commerzbank finanziert und werde mit genau diesem Schreiben am Donnerstag um 11 h zu einem Anwalt gehen ! Wenn du willst, werde ich dir seine Bewertung schreiben.

LG, lazyjo...

lazyjo 
Fragesteller
 17.02.2015, 15:44
@lazyjo

Vielleicht der beste Ratschlag, den ich hier jemals bekommen habe !

michishh  20.02.2015, 19:30
@lazyjo

Hallo Lazyjo,

würde gerne wissen was der Anwalt gesagt hat. Habe heute ein Schreiben von der Bank erhalten. Wieder wurde meine Kündigung abgelehnt. Auf meine Argumente wurde überhaupt nicht eingegangen. Nur der Standardtext: Ihr Darlehensvertrag ist kein von den Änderungen betroffener "Zahlungsdiensterahmenvertrag" Daher keine Kündigung möglich.

LG, michishh

Sascha1000  06.03.2015, 18:29
@michishh

Hallo

Hat sich mit den AGB Änderungen mittlerweile ein Kündigungsrecht für die Baufinanzierung rausgestellt ?

hphin  10.03.2015, 23:07
@Sascha1000

Habe nun auch die zweite Ablehnung der Commerzbank erhalten. Keine weitere Begründung, nur Verweis auf die Rechtsabteilung.

Habe nun meine Rechtschutzversicherung um eine Deckungszusage gebeten, um das anwaltlich prüfen zu lassen. Antwort steht noch aus.

Bleiente  19.01.2016, 23:14
@hphin

<gelöscht>


... hat sich erledigt

Das kommt auf die Änderung an

Ja, was dervagabund da schreibt, solltest Du bedenken. Ansonsten schau wirklich, ob Du ein Kreditinstitut findest, das die Sache zu vernünftigen Konditionen übernimmt...Viel Erfolg!