Freundin von Zuhause abholen andere Stadt?
Ich habe ein Freundin in der Schule sie wohnt in Datteln und ich in Oer-Erkenschwick ich will sie überraschen und von Zuhause abholen und gemeinsam zur Schule fahren. Ist das erlaubt weil das nicht der direkte Weg zur Schule ist. Oder ist das egal was ich mache bis zur Schulbeginn. Wegen Versicherung und so was ist da die Lage?
5 Antworten
Wenn du eine Sondergenehmigung hast, dass du nur auf dem direkten Weg zur Schule versichert bist, darfst du das nicht. Durch den Umweg verlierst du auch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Schulweg. Für deine Freundin besteht diese Gefahr NICHT
Das ist dann halt nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Aber generell ist es natürlich nicht illegal, du darfst hinfahren, wo du möchtest. Solang von deiner Freundin keine einstweilige Verfügung gegen dich vorliegt.
Das fehlte noch, dass Du in Deiner Freizeit (und alles vor dem Beginn der ersten Stunde ist Freizeit) nicht machen darfst, was Du willst. Ich denke, der Weg zu ihr wird privat sein (also Deine Krankenversicherung) und der Weg von ihr zur Schule dann von der schulischen Versicherung abgedeckt.
Am Ende ist es auch egal; eine Versicherung zahlt immer. Welche es ist, kannst Du immer noch klären, wenn Du tatsächlich einen Schadenfall haben solltest.
Du hast dann auf dem Umweg keinen Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung.
Und falls du den BF17-Führerschein hast und nur für die Fahrt zur Schule eine Sondergenehmigung hast, alleine zu fahren, wäre der Umweg quasi ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Wieso soll das nicht erlaubt sein? Du bist ein freier Mensch und kannst vor und nach der Schule hingehen, wo du willst.