muss man betreuungsunterhalt zahlen obwohl die ex bei den Eltern wohnt und arbeiten gehen kann?

3 Antworten

Betreuungsunterhalt hat im Grunde nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun. Der Kindesunterhalt muss auf jeden Fall und immer gezahlt werden.

Betreuungsunterhalt muss nur gezahlt werden, wenn der Vater dazu in der Lage ist, dabei ist der Kindesunterhalt  vorrangig. Der Vater hat auch hier einen Selbstbehalt. 

http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html

Nach BGB steht der Kindsmutter bis zum dritten Lebensjahres des Kindes Betreuungsunterhalt zu. Den muss sie auch einfordern, bevor Sozialleistungen gezahlt werden.

Allerdings liegt der Freibetrag für den Betreuungsunterhalt höher als der für den Kindesunterhalt (1200 Euro statt 1080 Euro).

Solange das Kind unter 3 ist, braucht sie nicht arbeiten - egal, ob sie eine eigene Wohnung hat oder bei den Eltern wohnt

Ist nun mal so und da sollten die Jungs sich mehr um die Verhütung kümmern ;-)

sie hat ja die Kondome zerstochen......

@Xxrosa

dumm gelaufen und schwer nachzuweisen ;-)

ManN sollte immer gute, eigene und vor allem frische Ware bereit haben - er trägt immerhin mindestens 50% des Risikos

@Xxrosa

Na klar, glaubst du das wirklich?