Vollkasko Fahrradunfall
Moin, Folgendes: ich sollte mit einem kumpel seine mutter aus einem café abholen auf dem rückweg biege ich rechts ab und warte bis die fahrradfahrer rübergefahren sind. 1-2 sek später (weiß ich nichtmehr ganz genau da ich gut geschockt war) knallt es leicht und es ist eine fahrradfahrerin in die Seitentür gefahren.
Nun zur Frage der Wagen gehört dem Vater meines Freundes. Dieser ist Vollkasko versichert und ich war auch darauf versichert. Übernimmt die Versicherung nun den Schaden der Schramme da ich nicht weiß ob man dies rauspolieren und überarbeiten kann. Der Schaden muss repariert werden da es ein Leasing Fahrzeug ist.
PS: Der jungen Dame ist nichts passiert ausser vielleicht eine kleine 8 im Vorderrad.
5 Antworten
Nach deiner Schilderung ist es ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung der Radfahrerin.
Kommt eben drauf an, ob du ihr die Vorfahrt genommen hast oder nicht.
Die Vollkasko übernimmt immer Eigenschäden (das ist bei dir der Fall, wenn du der Radfahrerin die Vorfahrt genommen hast). Danach wird die Versicherung in der Vollkasko hochgestuft. In der Haftpflicht dann auch, wenn der Schaden am Fahrrad auch reguliert werden soll.
Der Versicherungsnehmer kann von dir als Verursacher zivilrechtlich den finanziellen Schaden fordern. Das heißt der wahrscheinliche Selbstbehalt und dann auch den Mehrbeitrag wegen der Rückstufung.
Pi mal Daumen rechnet es sich Schäden bis 1.000 Euro selber zu bezahlen und nicht über die Versicherung laufen zu lassen. Man muss das eben durchrechnen.
Hallo chrisl951,
in der Vollkaskoversicherung sind folgende Schäden mitversichert:
- Brand und Explosion
- Diebstahl
- Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Bruchschäden an der Verglasung
- Kabelschäden durch Kurzschluss
- Unfallschäden am eigenen Auto
- Schäden durch Vandalismus
Bei dem geschilderten Fall liegt ein Unfallschaden am Auto des Vaters Ihres Freundes vor. Er kann sich an seine Vollkaskoversicherung wenden. Diese wird den Versicherungsschutz prüfen. Vor der tatsächlichen Inanspruchnahme sollte man sich vorab eine Rentabilitäts-Berechnung vom Versicherer anfordern. Üblicherweise wird der Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers belastet, eventuell besteht auch eine Selbstbeteiligung (in der Regel 300 EUR). Daher sollte die Schadenhöhe im Vorfeld zumindest grob abgeschätzt werden, um zu beurteilen, ob sich die Inanspruchnahme lohnt.
Viele Grüße
Bernhard Gabriel, CosmosDirekt
Die Vollkasko übernimmt den Schaden, den Selbstbehalt und die Zurückstufung musst du übernehmen. Fragt sich dann, ob es billiger ist, wenn du den Schaden gleich selber bezahlst. Das wird dir die Versicherung gerne sagen.
Der Mercedes ändert nichts an der Rechtslage.
Aber daran ob die Tür oder die Zurückstufung teurer ist nehme ich an :(
Nicht unbedingt
Also, ich erlebe deutlich Preisunterschiede, wenn direkt zum Lackierer gefahren wird. Es fallen dann weg die Verbringungskosten Werkstatt/Lackierer und dir üppigen Provisionen von rd. 30 % der Reparatursumme. Also selber direkt hin und beachte: Leasing bedeutet ja, die Kiste gehört der Firma und somit muß diese in die Reparatur eingebunden werden, zumindest, wenn das alles über die Versicherung läuft. Viel Glück.
Falls die Radfahrerin schuldig ist, muß sie den Schaden am Auto ihrer Privathaftpflichtversicherung melden!
Gruß siola
Naja nennen wir es so... ich habs natürlich auch geschafft das alles mit nem teuren mercedes cls zu schaffen ...