Vollkasko Fahrradunfall

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Nach deiner Schilderung ist es ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung der Radfahrerin.

Kommt eben drauf an, ob du ihr die Vorfahrt genommen hast oder nicht.

Die Vollkasko übernimmt immer Eigenschäden (das ist bei dir der Fall, wenn du der Radfahrerin die Vorfahrt genommen hast). Danach wird die Versicherung in der Vollkasko hochgestuft. In der Haftpflicht dann auch, wenn der Schaden am Fahrrad auch reguliert werden soll.

Der Versicherungsnehmer kann von dir als Verursacher zivilrechtlich den finanziellen Schaden fordern. Das heißt der wahrscheinliche Selbstbehalt und dann auch den Mehrbeitrag wegen der Rückstufung.

Pi mal Daumen rechnet es sich Schäden bis 1.000 Euro selber zu bezahlen und nicht über die Versicherung laufen zu lassen. Man muss das eben durchrechnen.

Hallo chrisl951,

in der Vollkaskoversicherung sind folgende Schäden mitversichert:

  • Brand und Explosion
  • Diebstahl
  • Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Kabelschäden durch Kurzschluss
  • Unfallschäden am eigenen Auto
  • Schäden durch Vandalismus

Bei dem geschilderten Fall liegt ein Unfallschaden am Auto des Vaters Ihres Freundes vor. Er kann sich an seine Vollkaskoversicherung wenden. Diese wird den Versicherungsschutz prüfen. Vor der tatsächlichen Inanspruchnahme sollte man sich vorab eine Rentabilitäts-Berechnung vom Versicherer anfordern. Üblicherweise wird der Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers belastet, eventuell besteht auch eine Selbstbeteiligung (in der Regel 300 EUR). Daher sollte die Schadenhöhe im Vorfeld zumindest grob abgeschätzt werden, um zu beurteilen, ob sich die Inanspruchnahme lohnt.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

Die Vollkasko übernimmt den Schaden, den Selbstbehalt und die Zurückstufung musst du übernehmen. Fragt sich dann, ob es billiger ist, wenn du den Schaden gleich selber bezahlst. Das wird dir die Versicherung gerne sagen.

Naja nennen wir es so... ich habs natürlich auch geschafft das alles mit nem teuren mercedes cls zu schaffen ...

@chrisl951

Der Mercedes ändert nichts an der Rechtslage.

@Goodnight

Aber daran ob die Tür oder die Zurückstufung teurer ist nehme ich an :(

Also, ich erlebe deutlich Preisunterschiede, wenn direkt zum Lackierer gefahren wird. Es fallen dann weg die Verbringungskosten Werkstatt/Lackierer und dir üppigen Provisionen von rd. 30 % der Reparatursumme. Also selber direkt hin und beachte: Leasing bedeutet ja, die Kiste gehört der Firma und somit muß diese in die Reparatur eingebunden werden, zumindest, wenn das alles über die Versicherung läuft. Viel Glück.

Falls die Radfahrerin schuldig ist, muß sie den Schaden am Auto ihrer Privathaftpflichtversicherung melden!

Gruß siola