Freundin Handy kaputt gemacht? was tun?

7 Antworten

Es sollte Gang und Gebe sein, dass man haftpflichtversichert ist. Unter Umständen ist Deine Freundin sogar noch über die Familie haftpflichtversichert, wenn sie noch zu Hause lebt. Auch wenn es ein Versehen war, sie hat eine Teilschuld und im Zweifel sollte man einen Kompromis finden, mit dem Beide leben können.

Die Frage die sich mir zuerst stellt:  Hast du ihr deine Handy geliehen?

Dann kommt es darauf an, welche Leistungen über ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind.  Diese würde nur dann zahlen, wenn geliehene Gegenstände mitversichert sind.

DaLia17777 
Fragesteller
 26.06.2018, 16:50

Nein habe ich nicht. Wir waren ganz normal spazieren, während ich mein Handy in der Hand hatte. Dann ist Sie fast gestolpert und hat sich dann an meinem Arm festgehalten und somit ist das Handy dann auf den Boden gefallen.

Apolon  27.06.2018, 01:15
@DaLia17777

Nach deinem jetzigen Text könnte man auf Versicherungsbetrug schließen, denn dieser Text passt nicht zu deinem Text der gestellten Frage.

Hallo, meine Freundin hat ausversehen mein Handy fallen lassen

Denn nach diesem Text, hatte sie dein Handy in ihrem Gewahrsam.

Du solltest dir schon genau überlegen, wie der Schadensablauf war und nicht deine Aussage ständig ändern.

Falls sie eine Haftpflichtversicherung hat, muss natürlich erst einmal eine Meldung an den Versicherer erfolgen.

Mit der Reparatur oder Neubeschaffung müsst ihr dann erst mal warten, bis der Versicherer die Freigabe erteilt.

Informieren ob deine Freundin Haftpflichtversichert ist...
Der Schaden der Versicherung Melden...
Reparieren lassen und von denen Zahlen...

Wieso solltest du die kosten freiwillig selber tragen, wenn die Versicherung die übernehmen würde ?

DaLia17777 
Fragesteller
 26.06.2018, 12:28

Was mache ich denn, wenn Sie nicht versichert ist? :/

Mrdante02403  26.06.2018, 13:01
@DaLia17777

Dann muss sie die Kosten Privat tragen.
Auf jeden Fall ist sie schuld an dem Schaden und muss dein Gerät ersetzen.

Deine Freundin haftet für deinen Schaden nach BGB $823 für ihr schuldhaftes Handeln und ist dir zum Schadenersatz verpflichtet, sofern sie nicht im zarten Kindesalter ist :-). Ob sie über ihre Eltern eine Versicherungsdeckung -mit oder ohne Selbstbeteiligung- hat oder nicht, ist für dich unerheblich.

Andererseits wäre es dir anzuraten, den Schaden per Kostenanschlag zu beziffern! Sofort ein neues Gerät anzuschaffen ist vor Prüfung der Reparaturwürdigkeit eher nicht empfehlenswert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung