Kratzer an sehr teurem Handy - Haftpflicht?
Hallo,
ich habe mir vor ca. 5 Wochen das iPhone XS Max geholt, welches überall 1249,50-€ gekostet hat. Natürlich habe ich auch diesen stolzen Preis bezahlt.
Deshalb habe ich auch immer sehr stark darauf aufgepasst und doch verspätet aber trotzdem Schutz dafür bestellt, sprich Folie und Hülle, die jedoch noch nicht angekommen ist. Vor 2 Tagen habe ich meinem Onkel mein Handy gegeben da er telefonieren musste, und als ich ihm mein Handy gab flog es aus seiner Hand auf Beton. Auf der Seite (nicht am Display) ist jetzt ein großer Kratzer und am Display vorne und hinten habe ich um die 7 Kratzer insgesamt gezählt. Wir beide sind Haftpflichtversichert. Doch übernimmt dass die Haftpflicht, da das Handy ja noch funktioniert?
Ich bin einfach nur so angefressen da ich wirklich immer bestens darauf aufgepasst habe und es mir kein einziges heruntergefallen ist, und wenn dann jemand dein Handy auf welches du so gut aufgepasst hast einfach fallen lässt, vor allem bei einem 1250€ Exemplar macht es die Sache nicht leichter.
Angenommen ich würde das Handy jetzt so in dem Zustand weiterverkaufen sind locker paar Hunderte € weg, und wenn dann möchte ich ein komplett neues Gerät da es vorher in einem Top-Zustand war und sonst müsste ich einfach alles austauschen. Geld von meinem Onkel verlangen möchte ich auch nicht.
Was denkt ihr?
9 Antworten
Meldet es, versucht es. Die Versicherung wird es schon sagen, ob sie das zahlt oder nicht.
Davon ab würde ich nie 1000 Euro für ein Telefon ausgeben :)
Ja kann deine Meinung auch verstehen aber ich habe neulich sehr viel gearbeitet und viel Freizeit aufgegeben und wollte mir mal etwas gönnen. Ich werde es probieren, danke.
Doch übernimmt dass die Haftpflicht, da das Handy ja noch funktioniert?
Wenn Schäden an geliehenen Sachen mitversichert sind, bezahlt das die Haftpflichtversicherung des Onkels, ansonsten hat er eine ziemlich schlechte Haftfpflichtversicherung und bleibt auf dem Schaden sitzen.
HOWEVER
Du hast keinen Anspruch auf ein neues Handy oder den Kaufpreis sondern je nachdem was günstiger ist die Kosten einer Reparatur ODER den Zeitwert des Geräts, der so nah am Kauf dem Neupreis recht ähnlich wäre.
Vgl. §§ 823, 254 BGB.
Wenn du nicht willst, dass dein handy einen Kratzer bekommt, musst du es eben nicht aus der Hand geben.
Wenn du es ihm geliehen hast, wird kaum seine Versicherung dafür aufkommen.
Wenn in der Privathaftpflichtversicherung deines Onkels geliehene bewegliche Sachen mitversichert sind, wird geleistet, aber nur der Zeitwert.
Ansonsten NEIN.
- Problem: Du hast es Deinem Onkel quasi geliehen. Schäden an verliehenen oder vermieteten Dingen zahlt die Haftpflichtvers. nicht.
- Problem: Onkel sind Verwandte. Da zahlt sie auch nicht.
Bliebe also nur der zivilrechtliche Weg. Den magst Du wahrscheinlich nicht gehen. Dein Onkel sollte so viel Anstand besitzen, für den Schaden aufzukommen.
PS.: Ich habe auch ein XS Max und gleich im Store eine Displayschutzfolie anbringen lassen und es in das Leathercase gesteckt. Jetzt weiß ich wieder, warum ;-)
Problem: Du hast es Deinem Onkel quasi geliehen. Schäden an verliehenen oder vermieteten Dingen zahlt die Haftpflichtvers. nicht.
Kommt drauf an:
Jeder gute moderne Vertrag hat Schäden an geliehenen Sachen mittlerweile drin.
Hat der Onkel jedoch einen sehr alten oder sehr billigen Vertrag kann es tatsächlich sein, dass die Klausel fehlt, dann wäre die Haftpflicht raus und er wäre selbst in der Pflicht.
Problem: Onkel sind Verwandte. Da zahlt sie auch nicht.
Falsch.
Verwandtschaftsverhältnisse sind irrelevant. Vertragsverhältnisse können relevant sein.
Wären die beiden im gleichen Vertrag versichert, wäre das durchaus problematisch, denn es gibt nur eine handvoll Versicherer die "Schäden der versicherten Personen untereinander" inkludiert haben.
Ich nehme an du bist nicht aus der Branche, denn wenn doch, seh ich ein Problem was die Weiterbildungspflicht der IDD angeht, dein Wissen ist lückenhaft und nicht marktaktuell.