Kratzer an sehr teurem Handy - Haftpflicht?

9 Antworten

Meldet es, versucht es. Die Versicherung wird es schon sagen, ob sie das zahlt oder nicht.

Davon ab würde ich nie 1000 Euro für ein Telefon ausgeben :)

sheps14 
Fragesteller
 26.11.2018, 23:39

Ja kann deine Meinung auch verstehen aber ich habe neulich sehr viel gearbeitet und viel Freizeit aufgegeben und wollte mir mal etwas gönnen. Ich werde es probieren, danke.

Doch übernimmt dass die Haftpflicht, da das Handy ja noch funktioniert?

Wenn Schäden an geliehenen Sachen mitversichert sind, bezahlt das die Haftpflichtversicherung des Onkels, ansonsten hat er eine ziemlich schlechte Haftfpflichtversicherung und bleibt auf dem Schaden sitzen.

HOWEVER

Du hast keinen Anspruch auf ein neues Handy oder den Kaufpreis sondern je nachdem was günstiger ist die Kosten einer Reparatur ODER den Zeitwert des Geräts, der so nah am Kauf dem Neupreis recht ähnlich wäre.

Vgl. §§ 823, 254 BGB.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du nicht willst, dass dein handy einen Kratzer bekommt, musst du es eben nicht aus der Hand geben.

Wenn du es ihm geliehen hast, wird kaum seine Versicherung dafür aufkommen.

Wenn in der Privathaftpflichtversicherung deines Onkels geliehene bewegliche Sachen mitversichert sind, wird geleistet, aber nur der Zeitwert.

Ansonsten NEIN.

  1. Problem: Du hast es Deinem Onkel quasi geliehen. Schäden an verliehenen oder vermieteten Dingen zahlt die Haftpflichtvers. nicht.
  2. Problem: Onkel sind Verwandte. Da zahlt sie auch nicht.

Bliebe also nur der zivilrechtliche Weg. Den magst Du wahrscheinlich nicht gehen. Dein Onkel sollte so viel Anstand besitzen, für den Schaden aufzukommen.

PS.: Ich habe auch ein XS Max und gleich im Store eine Displayschutzfolie anbringen lassen und es in das Leathercase gesteckt. Jetzt weiß ich wieder, warum ;-)

kevin1905  27.11.2018, 02:21
Problem: Du hast es Deinem Onkel quasi geliehen. Schäden an verliehenen oder vermieteten Dingen zahlt die Haftpflichtvers. nicht.

Kommt drauf an:

Jeder gute moderne Vertrag hat Schäden an geliehenen Sachen mittlerweile drin.

Hat der Onkel jedoch einen sehr alten oder sehr billigen Vertrag kann es tatsächlich sein, dass die Klausel fehlt, dann wäre die Haftpflicht raus und er wäre selbst in der Pflicht.

Problem: Onkel sind Verwandte. Da zahlt sie auch nicht.

Falsch.

Verwandtschaftsverhältnisse sind irrelevant. Vertragsverhältnisse können relevant sein.

Wären die beiden im gleichen Vertrag versichert, wäre das durchaus problematisch, denn es gibt nur eine handvoll Versicherer die "Schäden der versicherten Personen untereinander" inkludiert haben.

Ich nehme an du bist nicht aus der Branche, denn wenn doch, seh ich ein Problem was die Weiterbildungspflicht der IDD angeht, dein Wissen ist lückenhaft und nicht marktaktuell.