Display Reparatur (Tablet) Media Markt?

1 Antwort

Bei einem Verbrauchsgüterkauf ( § 474 BGB) gilt eine so genannte Beweislastumkehr (§ 476 BGB).

Das heißt, wenn du das Tablet als Verbraucher gem. § 13 BGB, also für private Zwecke gekauft hast und der Verkäufer ein Unternehmer nach § 14 BGB ist (was ja bei Mediamarkt der Fall ist), dann wird bei Mängeln an der Kaufsache, die innerhalb von 6 Monaten auftreten, vermutet, dass der Mangel schon bei Kauf vorgelegen hat. Es ist dann Sache des Verkäufers zu beweisen, dass der Käufer diesen verursacht hat. Das wird er nicht können.

Du kannst bei Mängeln an der Kaufsache die Nacherfüllung (Reparatur oder neue Sache) verlangen, §§ 437 Nr. 1; 439 Abs. 1 BGB. Und dafür hat ausdrücklich der Verkäufer die Kosten und alle Aufwendungen zu tragen, s. § 439 Abs. 2 BGB. Es geht also nicht, dass er es auf andere, wie eine Versicherung oder den Hersteller abwältzt. Das muss dich nicht interessieren, was er mit der Versicherung und dem Hersteller auszumachen hat. Das ist sein Problem, wenn ihm irgendeine Versicherung nur 60% erstattet. 

Du musst die Nacherfüllung allerdings ausdrücklich verlangen. Und dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen, § 323 Abs. 1 BGB. Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder verweigert der Verkäufer diese ernsthaft und endgültig, dann kannst du vom Vertrag (Kauf) zurücktreten, §§ 437 Nr. 2; 323 Abs. 2 BGB. Dann bekommst du den Kaufpreis zurück und gibst das Tablet wieder heraus. Aber bitte Fristsetzung nicht vergessen! Und den Verkäufer ausdrücklich darauf hinweisen, dass du Nacherfüllung (nach deiner Wahl, Mängelbeseitigung oder neue Sache) von ihm verlangst! Am besten schriftlich. Dazu kann dich ein Anwalt beraten.

Lies dir die genannten Paragraphen mal durch! BGB - Bürgerliches GesetzBuch