Handy mehrmals nach Reparatur beschädigt

2 Antworten

Hier geht es nicht mehr um den Kaufvertrag, sondern um die Reparatur. Hier gelten aber auch die bekannten Regelungen bei einem Sachmangel.

Der Anspruch besteht nun aber nicht gegenüber dem Händler, sondern gegenüber dem Reparateur. Möglicherweise hast du aber keinen Anspruch mehr auf ein komplett neues Handy, da der Mangel ja nicht bereits zum Kaufdatum vorhanden war, sondern von dir durch den Gebrauch des Handys verursacht wurde.

Du hast somit Anspruch auf ein Handy in dem Zustand, als du es mit dem Displaykratzer eingesandt hast. Natürlich muss der Kratzer am Display beseitigt sein. Dafür ist ja diese "Versicherung" zuständig.

Natürlich ist das ein normaler Kaufvertrag. Das Ding hat Sachmängel, die trotz mehrfacher Reparaturversuche nicht behoben worden sind. Oft genug (2x) war es auch weg.

Damit kannst du nun Wandlung (Umtausch in ein anderes, gleichwertiges Gerät) verlangen oder ganz vom Kaufvertrag zurücktreten.

qugart  06.05.2014, 12:10

Die Wandelung bezeichnet nicht den Austausch des Geräts sondern die Rückerstattung des Kaufpreises.