Handy mehrmals nach Reparatur beschädigt
Ich habe Ende 2013 im Media Markt ein Sony xperia z1 gekauft (mit vertrag) und hab es auch gleich im Media Markt versichert. Vor zwei Monaten ist mein Display gerissen und es wurde zur Reparatur eingeschickt. Als es zurückkam, war das Display ausgetauscht, aber der Rahmen und die Rückseite waren verkratzt (vor der Reparatur hatte das Gerät keinen einzigen kratzer). Deshalb wurde es noch mal eingeschickt, Rahmen und Rückseite wurden ausgetauscht, aber das Display hatte drei Tiefe Kratzer. Daraufhin musste man es ein drittes Mal einschicken, das Display wurde erfolgreich ausgetauscht, aber auf der Rückseite waren wieder große Kratzer. Es ist also zum dritten Mal mit Kratzern aus der Reparatur zurückgekommen. Vor der ersten Reparatur hatte das Handy Bis auf den displaybruch keinerlei Mängel, nicht mal den kleinsten Kratzer. Gilt bei einer Reparatur ein ein normaler Kaufvertrag, sodass ich nach der zweiten fehlgeschlagenen nacherfüllung das Recht auf ein neues Handy habe? Oder gibt es hier andere Regelungen?
2 Antworten
Hier geht es nicht mehr um den Kaufvertrag, sondern um die Reparatur. Hier gelten aber auch die bekannten Regelungen bei einem Sachmangel.
Der Anspruch besteht nun aber nicht gegenüber dem Händler, sondern gegenüber dem Reparateur. Möglicherweise hast du aber keinen Anspruch mehr auf ein komplett neues Handy, da der Mangel ja nicht bereits zum Kaufdatum vorhanden war, sondern von dir durch den Gebrauch des Handys verursacht wurde.
Du hast somit Anspruch auf ein Handy in dem Zustand, als du es mit dem Displaykratzer eingesandt hast. Natürlich muss der Kratzer am Display beseitigt sein. Dafür ist ja diese "Versicherung" zuständig.
Natürlich ist das ein normaler Kaufvertrag. Das Ding hat Sachmängel, die trotz mehrfacher Reparaturversuche nicht behoben worden sind. Oft genug (2x) war es auch weg.
Damit kannst du nun Wandlung (Umtausch in ein anderes, gleichwertiges Gerät) verlangen oder ganz vom Kaufvertrag zurücktreten.
Die Wandelung bezeichnet nicht den Austausch des Geräts sondern die Rückerstattung des Kaufpreises.