Freund hat sich meinen TV ausgeliehen und kaputt zurück gebracht - greift seine Haftpflicht?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo MarCologne1991,

wenn dein Freund deinen Fernseher kaputt gemacht hat, steht dir laut Gesetz Schadenersatz in Höhe der Reparaturkosten (bis maximal zum Zeitwert des Fernsehers) zu.

Wenn dein Freund eine Haftpflichtversicherung hat, ist er grundsätzlich gegen Schadenersatzforderungen versichert.

Nun bist du aber leider noch nicht aus dem Schneider. Denn bei einigen Haftpflichtversicherungen sind "Schäden an gemieteten und geliehenden Gegenständen" ausgeschlossen.

Das bedeutet nicht, dass du keinen Anspruch auf Schadenersatz mehr hast. Es heißt nur, dass die Versicherung deines Freundes nicht bezahlen wird.

Es gibt inzwischen auch viele Verträge, die diese Schäden zumindest bis zu einer gewissen Höchstgrenze abdecken. Am besten fragt dein Freund mal bei seinem Anbieter nach, ob er einen solchen Vertrag hat.

Wenn nicht, müsste er aus eigener Tasche für den Schaden bis zur oben beschriebenen Höhe aufkommen. Wenn er das nicht tut, bliebe dir nur der Weg ihn auf Schadenersatz verklagen :(

Ich drücke dir die Daumen, dass ihr das freundschaftlich geregelt kriegt.

Herzliche Grüße

Lydia vom DEVK Social Media-Team

Nur wenn Schäden an geliehenen Gegenständen dort mitversichert sind, was nicht Standard ist.

Kommt auf die Bedingungen seiner PHV ab. Grundsätzlich sind geliehene Sachen wie eigene Sachen zu behandeln und waren daher früher meist in der PHV ausgeschlossen. Inzwischen sind aber die meisten (zumindest namhaften) Anbieter dazu übergegangen, diese Schäden auch zu regulieren. Wenn er nun natürlich recht alte Bedingungen hat und/oder es über einen Billiganbieter ohne eine solche positive Klausel hat, dann reguliert der Versicherer nicht.

Dir kann das aber entsprechend egal sein. Dein Anspruch richtet sich gemäß BGB gegen den Schädiger.

Hi lieber MarcCologne1991,

die PHV hat 3 Aufgaben, falls dein Freund überhaupt eine PHV abgeschlossen und diese auch bezahlt hat:

  1. Es wird geprüft, ob dies überhaupt ein PHV-Schadenfall ist (bei älteren Policen sind nämlich "Schäden an gemieteten und geliehenen Gegenständen" ausgeschlossen).
  2. Falls ja, wird der Schaden bezahlt;
  3. falls nein wird abgelehnt und wenn nötig vor Gericht geklagt!

PS: Falls dies zu einer Schadenregulierung führt, dann könnte dein Freund ja theoretisch dir helfen mit seiner PHV, den ganzen Haushalt zu erneuern... :-((

In der Praxis wird dies jedoch nicht soweit kommen, da der Versicherer dem Freund spätestens nach dem 3. Schaden kündigt :-((

Gruß siola55

Das ausleihen von Gegenständen unter Freunde/Nachbar ist in der Regel nicht Versichert. Lese deine AGB unter Haftungsausschluß.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung