Zahlt das die Haftpflicht? Elektrikleitung in der Wand beschädigt.

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist ohne Zweifel ein Mietsachschaden. Ob deine Haftpflichtversicherung den Schaden zahlt, liegt dann daran, ob du an diesem Schaden Schuld hast. Sie wird die Rechtslage prüfen, und einen uberechtigten Anspruch zurück weisen, oder den berechtigten Anspruch befriedigen.

SMerker 
Fragesteller
 10.05.2012, 17:30

Danke sehr. Mietsachschäden sind in meiner Haftpflicht abgesichert (bis 1000 EUR). Werde aber demnächst den nächst teureren Tarif nehmen (= 79 EUR / Jahr; statt jetzt 68 EUR), damit die Höhe auf 5000 EUR steigt.

Aber hier bin ich locker in den 1000 Euro drin.

Danke nochmal. Ich werde also einen Elektriker beauftragen. Blöd ist, dass ich dann unter Umständen auf den Kosten sitzen bleibe und wenn ich das vorher wüsste, würde ich die Arbeit gleich selbst erledigen.

Bin aber recht zuversichtlich, dass das klappt.

Danke für eure Tipps!

SMerker 
Fragesteller
 10.05.2012, 17:31

..

Du hast einen Mietsachschaden verursacht. In den meisten Privathaftpflicht-Versicherungsverträgen sind solche Schäden eingeschlossen.

Vielen Dank für eure Tipps. Ich werde dann mal in meinem Vertrag nach Mietsachschäden nachschauen.

Und ja, natürlich könnte ich es selber aufstemmen und es reparieren, aber deswegen habe ich eben nicht in diesem Forum nach Tipps gefragt. Dann bräuchte ich nie eine Versicherung abschließen, wenn ich eh vorhabe alles selber zu tragen.

Das mit dem Renovieren ist bei uns nicht ganz einfach. Wir erhielten vom Vermieter Geld, um eine Firma damit zu beauftragen. Es ist nicht leicht festzustellen, ob wir damit im Auftrag des Vermieters oder auf eigene Rechnung gehandelt haben.

Trotzdem vielen Dank für eure Tipps. Vielleicht melden sich noch einige Personen mehr.

wenn du was von elektrik verstehst, bitte ich dich, die schadstelle selbst ein wenig aufzustemmen, und die beschädigte stelle vollends durchzutrennen, und die einzelnen adern zu seperieren und zu isoliren, um folgeschäden zu vermweiden, oder noch besser, falls du ohne strom auf dem betreffenden kreis leben kannst, den betreffenden stromkreis abgeschaltet zu lassen, bis die sache fachgerecht repaiert ist.

ob die versicherung allerdings das streichen und oder tapezieren erstattet, das ist im einzelfall zu klären. maßgeblich ist, wer die tapete und oder die farbe angebracht hat. hast du selbst renvoiert, dann ist es ein eigenschaden, und wird nicht von der HPV übernommen. wohl aber die eigendliche reperatur. also das neu verbinden der Leitung samt einsetzen einer Dose oder verschließen des loches.

es gibt mittlerweile reperaturkits, die ohne eine einsatzdose auskommen...

lg, anna