Haftpflichtversicherung bei Schäden beim Möbelaufbau ?
Ich habe heute bei meiner Mutter eine Anbauwand ordnungsgemäß aufgebaut. Nun rief sie an dass das mittlere Regal runtergefallen ist. Darunter natürlich der Plasma TV. Jetzt sind das Lowboard, das Laminat und der TV kaputt. Kann ich hierfür meine Haftpflicht nutzen?
5 Antworten
glaube ich nicht . Haftpflicht ausschlüsse die nicht gezahlt werden
Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
Schäden, die Sie selbst erleiden Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind Schäden
an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen. Lediglich
Mietschäden werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet
Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten verursacht werden Schäden,
die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs
entstehen. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen,
greift die Kfz-Haftpflichtversicherung
quelle: https://www.drklein.de/privathaftpflicht-zahlt-faq.html
WOW
Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen,
greift die Kfz-Haftpflichtversicherung
Schäden durch mich als Halter soll also die Kfz Versicherung bezahlen???? Wenn ich als Halter aber garkeine Kfz Versicherung habe? Und überhaupt... Wie muss ich mir das vorstellen?
Kommt darauf an, ob dort Schäden durch Gefälligkeitshandlungen eingeschlossen sind.
Hast du denn überhaupt eine eigene Haftpflichtversicherung oder bist du noch über deine Mutter versichert?
Hab eine eigene Haftpflichtversicherung.
Hab jetzt die agbs und Vertragsbedingungen durchforstet. Gefälligkeitsschäden werden übernommen.
Ruf Deinen Versicherungsfritzen an, sag ihm die Wahrheit und frag was man machen kann. Wenn er ein guter ist, kümmert er sich in Deinem Interesse.
Ich hab so einen.
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen:
1. Nur wenn Gefälligkeitsschäden bei deiner Versicherung eingeschlossen sind.
2. Wenn es sich nicht um einen Umzug gehandelt hat
3. Wenn Deine Mutter nicht zum Kreis der versicherbaren Personen Deiner Haftpflichtversicherung gehört. (das sollte nicht mehr der Fall sein, wenn Deine Ausbildung länger als ein Jahr zurück liegt)
Die Schäden werden maximal zum Zeitwert erstattet.
Wenn Deine Mutter dann nicht im gleichen Haushalt wohnt und nicht in Deiner PHV versichert ist, dann muss die Versicherung zahlen.
Nein,bei solchen Hilfen unter Verwandten zahlt eine Haftpflichtversicherung einen Schaden nicht.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gefaelligkeit-haftung-fuer-missgeschicke_003432.html
Das ist grundsätzlich richtig, nur gehört ein solcher Einschluss neben vielen weiteren einfach in eine vernünftige Haftpflichtversicherung hinein.
Wenn der Fragesteller nicht im Internet eine Alibihaftpflichtversicherung gekauft hat, dann sollten solche Gefahren eigentlich enthalten sein.
Hab jetzt die agb und Vertragsbedingungen durchforstet. Gefälligkeitsschäden werden übernommen.