Neuer TV runtergefallen, wer zahlt?

7 Antworten

Hallo,

gem. der üblicherweise geltenden Ausschlusstatbestände (hier: AHB (GDV) Pkt. 7.5) sind Schäden von im selben Haushalt lebenden Angehörigen - dazu zählen auch Geschwister - untereinander ausgeschlossen.

Jedoch reicht es für diese Definition nicht aus, nur gemeinschaftlich zu wohnen. Vielmehr muss sich der Lebensmittelpunkt in ein und demselben Haushalt befinden.
Studiert z.B. einer der beiden Geschwister die Woche über auswärts und wohnt dort in der klassischen Studentenbude, dann greift der genannte Ausschluss auch dann nicht, wenn er noch unter der elterlichen Adresse gemeldet ist.

Falls (!) der Ausschluss somit nicht zutrifft, handelt es sich um einen regulär gedeckten Versicherungsfall.

Viele Grüße

Loroth

 Neuer TV runtergefallen, wer zahlt?

Wenn die Brüder im gemeinsamen Haushalt wohnen, wird dieser Schaden nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt und dabei ist es auch völlig egal, ob 2 Haftpflichtversicherungen bestehen.

Ansonsten zahlt die PHV des Bruders den Schaden.

Allerdings handelt es sich hier nicht um einen Gefälligkeitsschaden.

Gruß N.U.

Di Hausrat könnte zahlen.

Meine Haftpflicht hat nicht einmal gezahlt, als ich das Handy vom Kollegen ausgeliehen hatte und das Glas zersprungen ist.

basiswissen  29.04.2016, 20:09

Was bitte soll die Hausratversicherung damit zu tun haben? In einer Hausratversicherung sind versichert: Feuer, Sturm, Hagel, Einbruch-Diebstahl und Leitungswasserschäden. Gegebenenfalls auch noch Elementarschäden.

Nun gut, es könnte ja ein elementarer Schaden sein aber in dieser Form ist er sicher nicht versichert…

Bitte erst einmal überlegen was man schreibt bevor man so etwas von sich gibt.

kevin1905  30.04.2016, 01:07

Di Hausrat könnte zahlen.

  • Leitungswasserschaden? --> Nee!
  • Wohnungseinbruchdiebstahl? --> Och net!
  • Sturm? --> Nope!
  • Hagel? --> Really?
  • Feuer? --> Nö!

Von NICHTS davon lese ich etwas in der Frage, also HRV geht Eier schaukeln.

Da ihr beide in dem selben Haushalt lebt wird das wohl nichts werden. Melden solltest du den Schaden in jedem Fall und in auch wahrheitsgemäß wiedergeben

Wende Dich an den Verkäufer. Der hätte das Ding an Kunden, die damit noch nicht umgehen können, nicht verkaufen dürfen, höre ich jedenfalls immer wieder.

Viel Glück.