Springt die Haftpflicht für ein kaputtes Waschbecken in meiner Wohnung ein?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo LeoS95,

ich vermute einmal, dass du diese Wohnung gemietet hast, und somit sind in jeder Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden mitversichert.

Bei Auszubildenden bzw. Studenten sind diese bei allen neueren Privathaftpflichtversicherung bis zur Beendigung ihrer ersten Ausbildung mitversichert über die Eltern mitversichert.

Deine Eltern sollten den Schaden den du verursacht hast ihrer Privathaftpflichtversicherung melden.

Viele Grüße,

Norbert Uhrig.

PS: das Gebäude gehört nicht der Hauverwaltung, sondern dem jeweiligen Eigentümer. Die Hausverwaltung verwaltet nur das Gebäude mit Auftrag vom Hauseigentümer.

und somit sind in jeder Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden mitversichert.

Das stimmt so pauschal nicht. Gerade in Altverträgen finden sich immer noch Ausschlüsse von gemieteten bzw. zur Nutzung überlassenen Sachen. 

Ausserdem gibt es Privat-Haftpflicht-Versicherungen mit Selbstbehalt. 

@Interesierter

Gerade in Altverträgen finden sich immer noch Ausschlüsse von gemieteten bzw. zur Nutzung überlassenen Sachen

Dann informiere uns doch einmal, bei welchen Tarifen in der Privathaftpflichtversicherung - Mietsachschäden ausgeschlossen sind.

Behauptungen kann jeder aufstellen.

Aber den Beweis für deine Aussage liefern, das tust du ja nicht.

Weil du ja keine finden kannst.

@Apolon

Den Nachweis zu den Selbstbehalten habe ich dir oben verlinkt.

Altverträge enthalten oft noch keine Mietsachschäden. Das war vor 30 Jahren noch nicht Standard. Als Experte solltest du das aber eigentlich wissen.

Als Experte sollte dir auch bekannt sein, dass gerade die Dauerläufer wie die Privat-Haftpflicht-Versicherungen oft über Jahrzehnte nicht angerührt werden und es sich im hier vorliegenden Fall durchaus um einen solchen Altvertrag handeln könnte. Ich sage nicht, dass es einer ist sondern ich zeige lediglich die Möglichkeit auf.

Und da diese Möglichkeit besteht und auch die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung gegeben ist, wäre doch wohl ein Blick in den Vertrag kein Fehler. Erst dann besteht wirkliche Klarheit über den Versicherungsschutz. Oder sieht der Herr Experte das anders?

@Interesierter

Dein Hinweis zu den Selbstbehalten interessiert hier nicht!

Nur deine ständigen Behauptungen die völlig aus der Luft gegriffen sind stören mich.

Beweise dazu bleibst du immer schuldig.

Unterlagen der von mir vermittelten PHV-Verträgen seit 1983 habe ich vorliegen und bei allen sind Mietsachschäden mitversichert.

Du kommst mir vor, wie ein User der keine Ahnung hat aber ständig mit Behauptungen um sich wirft die er nicht beweisen kann.

Allein dieser Hinweis von dir, bestätigt meine Meinung:

 Ich sage nicht, dass es einer ist sondern ich zeige lediglich die Möglichkeit auf

Wie schon mehrfach geschrieben: Ja, sollte in der normalen PHV versichert sein. Mietsachschäden gehören seit vielen Jahren zum Standard.

Ich würde zunächst Fotos von dem Schaden machen und dann mit der Schadenabteilung klären, wie Du Dich verhalten sollst.

Letzlich muss dann die Hausverwaltung das Waschbecken austauschen lassen und bekommt von Eurer Haftpflicht den Zeitwert des alten Beckens bezahlt.

Die Differenz muss der Eigentümer aus eigener Tasche bezahlen. Dafür bekommt er ja monatlich Miete.

Normalerweise macht sie das. Der Vermieter bekommt allerdings nur den Zeitwert (NEU für ALT. Das muss er so hinnehmen.

Mietsachschäden gehören idR fest zum Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung, etwaige Ausschlüsse entnimmst Du den Vertragsbedingungen deiner PHV.

Fremdes Eigentum unabsichtlich beschädigt - das klingt nach einem ganz klassischen Fall für die Haftpflicht.

Wenn das Waschbecken kein Prunkstück einer exklusiven Porzellanserie war und es dem Vermieter genügt, wenn da "irgendein Waschbecken" an der Wand ist - ein Standard-Waschtisch kostet zwischen 20 und 30 Euro, anbauen kannst Du ihn vermutlich selbst.

Dafür würde ich dann nicht die Versicherung belatschern.

Grüße, ----->

wenn da "irgendein Waschbecken" an der Wand ist - ein Standard-Waschtisch kostet zwischen 20 und 30 Euro, anbauen kannst Du ihn vermutlich selbst.

Dieser Hinweis ist völliger Unsinn. 

Dazu ist ein Mieter nicht berechtigt.  Der Austausch des Waschbeckens muss der Hauseigentümer in Auftrag geben.

@Apolon

Das ist dummes Zeug.

Die Reparatur muss fachgerecht durchgeführt werden und darf nicht den Charakter eines Provisoriums zeigen.

Ein Mieter darf mit "Gebastel" nicht irgendetwas verpfuschen und schulterzuckend bekennen: "das ging nicht besser".

Aber wenn er für den entstandenen Schaden selbst aufkommt und die Sache instandsetzt, ordungsgemäß und einwandfrei, dann ist das garantiert nicht verboten, wenn der Vermieter damit einverstanden ist!

"wenn es dem Vermieter genügt" steht ebenfalls in meiner Antwort. Und das setzt schließlich voraus, dass man mit selbigem zuvor gesprochen hat.

Ein Vermieter hat bestenfalls das Recht dazu, einen Handwerker zu bestellen. Ein Gesetz, welches ihn dazu verpflichtet, gibt es nicht.

Grüße, ----->

@PoisonArrow

@Poison Arrow,

bitte nur dann schreiben, wenn du auch davon etwas verstehst.

Hier geht es um einen Schaden der durch die Privathaftpflichtversicherung gezahlt werden soll.

Bedeutet, der Versicherungsnehmer darf die geforderte Höhe der Schadens nicht anerkennen, und auch nicht selbst beheben.

Der Versicherer prüft welcher Schaden geleistet wird, gemäß des Zeitwertes und ersetzt den Schaden.

Außerdem, welcher Vermieter ist so doof, seinen Mieter entscheiden zu lassen, welches Waschbecken in seinem Haus eingebaut wird? 

Dies entscheidet der Vermieter und nicht der Mieter.

Ein Vermieter hat bestenfalls das Recht dazu, einen Handwerker zu bestellen. Ein Gesetz, welches ihn dazu verpflichtet, gibt es nicht.

Dazu benötigt man kein Gesetz, denn der Haus-Eigentümer hat das Recht zu entscheiden, welcher Handwerker die Reparatur ausführt und welche Teile beim Einbau verwendet werden.

Bitte behalte deine dummen Antworten in Zukunft für dich!

@Apolon

1. brems Dich mal mit Deinen Äußerungen.

2. In meiner Antwort steht nichts Falsches drin.
Schaden "Haftpflicht" : Ja, (...) es sei denn der V. ist einverstanden mit selbst geliefertem + montiertem WT.
Was gibt es denn da zu motzen? Wenn es der Mieter nicht selbst KANN, dann wird er kaum den Versuch dazu unternehmen.

3. Völlig klar, dass die Haftpflicht die "Selbstreparatur" nicht bezahlt, deswegen ja das ODER. Gibt Leute, die ernsthaft überlegen, ob sie für 10 Euro Schaden eine Versicherung einschalten...
Wird die Arbeit von einem Handwerksunternehmen durchgeführt, ist es völlig ok, wenn die Versicherung in Anspruch genommen wird. Das habe ich nicht bestritten, das wird je nach Waschtisch sicherlich bis zu ein paar hundert Euro kosten.

4. Es war lediglich ein gut gemeinter Tipp - mehr nicht.
Meine Mieter haben ebenfalls einen ähnlichen Schaden gemeldet und diesen (nach Absprache) selbst behoben. Alles bestens, keine Beanstandung. Sollte sich der Verischerungsheini eigentlich drüber freuen, dass nicht jeder krumme Nagel eingereicht wird. Schon mal nachgedacht, warum Versicherungen in Deutschland so teuer sind? Bei der Schwemme an Schadensmeldungen kein Wunder.

5. Wenn Du mich schon zitierst und meine Aussage als falsch darstellst, dann solltest Du Dich nicht verrennen.

seinen Mieter entscheiden zu lassen, welches Waschbecken

Wo steht das in meiner Antwort??

Klasse auch der letzte Part des Kommentars, wo Du ein Zitat von meiner Aussage postest (um diese zu widerlegen) und darunter den gleichen Senf mit anderen Worten schreibst... super.

Mein Tipp an DICH wäre, erstmal lesen und verstehen, was da jemand schreibt. Nicht aufplustern und dagegen quaken, weil Du zwischen den Zeilen etwas gelesen hast, was da gar nicht steht.

So denn.

@PoisonArrow

... dann kennst Du aber den N.U. noch nicht, oder?

@schleudermaxe

Nein. Mir scheint, Gott weiß alles - N.U. weiß alles besser...

@PoisonArrow

@PoisonArrow,

warum sollte ich meine Äußerungen bremsen?

Du hast keine Ahnung vom Versicherungsrecht und stellst Behauptungen auf, die nicht passen und auch noch falsch sind.

Und deine weiteren Hinweise sind mir zu kindisch um darauf zu antworten.

Ich weiß. Erwachsen werden ist schwer und bei manchen dauert es etwas länger.

Ende.

@Apolon

@NorbertUhrig

Geh und föhn Deine Achselhaare und wirf Deine Blutdruckpillen ein, damit Du nicht kollabierst.

Leute wie DU können mich nicht beleidigen, egal wie sehr sie sich anstrengen.

Ebenfalls Ende.