Übernimmt den Schaden an einem Mietwagen die PrivatHaftpflichtVersicherung?

6 Antworten

Hallo Baron,

wenn du ein Auto benutzt und dabei ein Schaden an dem Auto entsteht, sind die Kosten niemals über eine Privathaftpflicht abgesichert. Auch die Kaskoversicherung deines eigenen Autos hilft nicht.

Die Reparaturkosten übernimmt nur die Vollkasko des beschädigten Fahrzeugs.

Im Mietvertrag ist meist eine Vollkasko enthalten, allerdings mit einer recht hohen Selbstbeteiligung. Ich vermute, dass der Eigenanteil in deinem Fall höher ist als die Reparaturkosten für die Seitentür.

Ein Tipp für die Zukunft: Bei vielen Mietwagen-Anbietern kann man gegen einen Aufpreis die Selbstbeteiligung reduzieren oder sogar ganz ausschließen. Beim nächsten Mal am besten nachfragen und abwägen, ob dir eine bessere Absicherung den Aufpreis wert ist.

Viele Grüße

Lydia vom DEVK-Team


Die Privathaftpflicht enthält eine sogenannte "Benzinklausel", nach der Schäden, die durch die oder in Zusammenhang mit der Benutzung von KFZ entstandenen Schäden von der Regulierung ausgeschlossen sind.

Soweit ich weiß deckt die private Haftpflicht keine Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen ab. Meine zumindest nicht.

Wenn Du beim Vermieter keine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen hast, dann kommst Du um die Bezahlung nicht drum herum.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schaeden an fremder Sache. Event.Mietwagen ausgeschlossen. Dem Versicherer Schaden schildern.
Mietwagen muesste eigentlich Vollkasko versichert sein durch Vermieter, mit oder ohne Selbstbehalt. Muss im Mietvertrag stehen sonst mit Europcar klaeren.
Ergaenzung KF-H hat man fuer eigenes Fahrzeug und diese deckt Personenschaeden- und an Fremdfahrzeugen. Fuer Eigenschaeden am Wagen gibt es Teil- oder Vollkasko.
Spezielles Vorgehen in der Schadenschilderung gibt es nicht. Die Wahrheit. Die Haftplichtversicherung wehrt auch unangemessene Forderungen ab.

Mismid  01.11.2007, 10:14

Bei Mietwagen ist die Vollkasko immer optional (gegen Aufpreis)

Bruno  01.11.2007, 14:03

Die Rage ist komplex. Habe nochmal laenger gegoogelt. Ohne Erfolg. Verlange bei Europcar Aufluss, ob mit Mietpreis auch Kasko bezahlt wurde, dann Deine Haftpflicht, was in der Versicherung ausgeschlossen. So kommst Du zum Ziel. Denn "Benzinklausel", z.B. ist was ganz anderes, auch mismid, tut, wie wenn er es wuesste und verwechselt viel. Hoffe, Du kommst klar. Gruss von der Insel

Nein eine Privathaftplichtversicherung übernimmt natürlich keine Schäden an Fahrzeugen wenn man damit gefahren ist. An eigenen oder geliehenen Fahrzeugen auch grundsätzlich nicht. Da hast du keine Möglichkeit. Eine Privathaftpflicht übernimmt auch grundsätzlich keine Schäden wenn diese mit einem Kfz verursacht wurden. Stell dir mal vor wenn dies so wäre müßten die Prämien um das 10 bis 20 fache steigen. Wenn du willst, daß Schäden an Mietwagen von einer Versicherung übernommen werden mußt du beim nächsten mal bei der Leihfirma eine extra Versicherung abschließen, am besten ohne Selbstbeteiligung (falls diese ohne Selbstbeteilung anbietet).