Greift die Haftpflichtversicherung unter Verwandten?
Mein Bruder mit Frau waren zu Besuch und meine Schwägerin hat in ihrem Eifer zu helfen unsere Spülmaschine geschrottet. Die Federn, die die Tür abfedern sind wohl kaputt gegangen und dadurch ist die Tür mit einem heftigen Schwung nach unten geknallt. Tür schliesst nicht mehr, Elektronik spinnt.(Programm startet nicht mehr).
Unser aller erster Gedanke war: Hafpflichtversicherung. Mein Bruder meint aber, dass diese innerhalb der Verwandtschaft nicht greift. Ähmmm.... Wen muss ich mir denn ins Haus holen, damit so ein Schaden abgedeckt ist? Das sind doch im Normalfall Familie und Freunde!
8 Antworten
Also die Info deines Bruders ist definitiv nicht korrekt, was Schäden unter Verwandten betrifft.
Euer Problem liegt ganz woanders: Haftpflichtansprüche (also jetzt deine gegen die Schwägerin) müssen nach BGB §823 auf einer schuldhaften Handlung beruhen! Das die Maschine nun defekt/kaputt ist, mag unstrittig sein und auch, dass die Dame als letzte an der Klappe hantiert hat... ob sie aber am Schaden SCHULD ist, erscheint zumindest zweifelhaft.
Genau das sind auch meine Bedenken. Es hätte mir vielleicht auch passieren können. Inzwischen weiß ich, daß Bosch da wohl einige Schwachstellen hat.
Das ist nicht wegen der Verwandtenklausel ausgeschlossen, sondern weil es eine Gefälligkeitshandlung war. Diese müsste extra vereinbart sein.
Außerdem kann sie ja nichts dafür, wenn die Federn ausgeleiert sind.
Vielen Dank für so eine sachliche Antwort.
.... grundsätzlich ja, aber nicht dann, wenn es wie hier Aufträge gibt, die lediglich erfüllt werden und das Ding auch Dir zerbröselt wäre.
Die Versicherung wird fragen, wer den Eifer losgetreten hat. Sie wird nicht haftbar sein, da bin ich mir sicher.
Mein Bruder meint aber, dass diese innerhalb der Verwandtschaft nicht greift.
Das ist Unsinn.
Die Schwägerin soll den Schaden ihrer Haftpflicht melden. Dort dann bitte genau beschreiben wie der Schaden entstanden ist und nicht "ich hab die beim Helfen geschrottet", damit kann ja keiner wissen was passiert ist.
Es muss nur geschaut werden wobei genau sie "geholfen" hat. Für Gefälligkeitsschäden haftet der Helfende nicht, dann zahlt die Haftpflicht nur, wenn der entsprechende Passus im Vertrag enthalten ist. Ist in einer halbwegs modernen Haftpflicht aber Standard.
die wohnen nicht im gleichen Haushalt, deren Haftpflichtvers. müsste da einspringen. Die sollten da mal vorsprechen