Freund hat meine Brille kaputt gemacht und will die Reparatur nicht bezahlen

14 Antworten

Es ist doch ganz einfach:

Dein Freund meldet den Schaden seiner privaten Haftpflichtversicherung. Diese prüft, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind.

Wenn ja, erstattet sie den Schaden im Rahmen des Zeitwertes.

Wenn die Versicherung meint, dass die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind, weil dein Freund nichts dazu kann (eine Brille hat nun mal auf dem Fußboden nicht verloren), weist sie die Ansprüche zurück. Und dann muss dein Freund den Schaden auch nicht aus eigener Tasche zahlen.

Alles Quatsch. Natürlich besteht Leistungspflicht bei der Haftpflichtversicherung von deinem Freund, eine Vase die du "Grob Fahrlässig" auf eine dünne Fensterbank stellst wird auch von der Haftpflicht gezahlt wenn ich die runter schmeiße. Er muss nur zu seinem Versicherungsfuzzi gehen, die Rechnung einreichen und du bekommst deine Brille ersetzt. Wenn das nicht der Fall ist, würde ich ihm einen Versichererwechsel empfehlen.

fragmichdurch13  23.01.2014, 15:30

Dir ist aber schon klar, dass wir bei der Privathaftpflichtversicherung von der „Verschuldungshaftung“ reden?

Wenn hier ein Verschulden vorliegen würde (und das sehe ich nicht), dann könnte man max. den „Erweiterungsschaden“ geltend machen. Woher weißt Du denn bitte, dass die Brille nicht schon durch den Sturz beschädigt wurde?

Unabhängig von diesem fall. Nur zum nachdenken: "eine Brille hat auf dem Boden, Stuhl, Couch nichts zu suchen"! Wenn jemand durch ein loch im Boden fällt, sich auf ein Nagelbrett oder einen sixpack eier setzt - behauptet die Versicherung: "in der eigenverantwortung des einzelnen muss jeder schauen wo er sich hin setzt oder geht". Jetzt wird dieses Argument im sinne der Versicherungen umgedreht - weil die Versicherung den geschädigten bezahlen müsste - und der geschädigte, dem die Brille kaputt gemacht wurde ist plötzlich verantwortlich. Welches Individuum hat eigentlich entschieden, dass Boden, Stuhl oder Couch keine ablageflächen für bestimmte dinge sind. Mein Körper liegt auf diesem Objekten ab. Auf meiner Couch liegen Kissen, decken... schreibt unser rechtssystem uns vor, wo wir bestimmte dinge des Alltagslebens abzulegen haben? Ja, und das ist sensationell traurig. Was ist mit dem Beifahrersitz im Auto? Mein Fahrzeug hat keinen Couch- oder Beistelltisch installiert. Ist dann ein Handschuhfach nur für Handschuhe? Und ist eine in der Mitte angebrachte Konsole lediglich für das feste Montieren von Apparaturen gedacht? Mittelarmlehne, Armaturenbrett ...? Richter, Juristen, die derartige Urteils fällen sollten sich einfach verstecken - bitte, bitte. Natürlich wird Versicherungsbetrug betrieben. Aber durch derartige Urteile werden Personen, die fahrlässig einen Fehler begannen haben, und jetzt noch Schuld an dem verursachten Schäden eines Anderen am eigenen Objekt sind, geradezu zum Versicherungsbetrug gezwungen. Und dann werden durch die Versicherungslobbys wieder neue Urteile ihren Gunsten erzwungen. Und die Spirale dreht sich. Und meine internationalen Gäste aus Asien oder Arabien sitzen auf dem Boden - Sitzgelegenheit ja nein? Und muss ich mich dann daneben auf einen Stuhl setzen. Oder setz ich mich lieber gleich auf eine (Klo)brille!

deine Mama soll seine Mama anrufen und das klären da braucht es keine Polizei

GoetheDresden  22.01.2014, 16:12

Die Polizei würde ihn sowieso auslachen. Das hat nämlich nichts mit Strafrecht zu tun. Das ist reines Zivilrecht.

Wenn er dir die Brille runtergeschlagen hätte und mit Absicht darauf getreten wäre, dann wäre er eindeutig ersatzpflichtig. Wenn du aber die Brille selber hast fallen lassen und er hat sie im vorbeigehen nicht gesehen und ist darauf getreten, dann kannst du ihn dafür nicht haftbar machen. Auf Dinge die am Boden stehen kann man schnell mal treten - ohne Absicht.