Schiebedach undicht, Händler will nichts Zahlen. Lohnt sich ein anwalt?

4 Antworten

Neu? Auf jeden Fall händlersache.

Genraucht? Wahrscheinlich auch, wegen Garantie.

Gebraucht vom Händler

@PerterK

wie alt, also wieviele Monate hast du das auto

@nanfxD

Seit Anfang Januar, ende Januar wurde festgestellt, dass Wasser ins Innere eindringt.

@PerterK

ja da lohnt sich ein Anwalt, der Verkäufer muss beweisen das der Mangel noch nicht bei Gefharübergang vorlag, das ist nahezu unmöglich.

Setz dem Verkäufer ne Frist bis er das Auto repariert haben muss.

@nanfxD

Der Händler gab einen „Gebrauchtwagen-Check“ mit und in diesem war zum Thema Schiebedach kein Mangel angegeben, es wurde nur erwähnt, dass die Motoren funktionieren ( zum öffnen und schließen)

Das kann ja aber kein Beweis dafür sein, dass das Schiebedach auch dicht ist ?!

@PerterK

Nach 477 BGB musst du nur die Mangelerscheinung darlegen (es regnet rein), der Händler müsste jetzt sagen, ja an der und der Stelle ist es undicht weil ... das war bei der Übereignung noch nicht so und auch nicht angelegt. Sollte schwierig werden das zu beweisen, ich schätze die Chancen für ganz gut

Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert. 

Quelle: https://www.spiegel.de/auto/aktuell/das-folgt-aus-bgh-urteil-zu-maengelhaftung-bei-gebrauchtwagen-a-1031320.html

Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert. 

Nein, nur für Mängel welche bei Übernahme bereits bestanden.

@GutenTag2019
Bitte? 

Danke!

Mängel, die bei der Übergabe bereits bestanden

Genau für diese Mängel ist der Verkäufer in der Verantwortung bei der Sachmängelhaftung (Gewährleistung).

Bitte den Link ganz lesen.

Muss ich nicht, da ich die gesetzliche Regelungen kenne.

Wie lange ist der Kauf her ? In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Übernahme NICHT vorhanden war.

Hi, die Chancen stehen sehr gut, dass der Händler zahlen muss.

Er müsste beweisen, dass der Mangel vor Übergabe auch noch nicht latent vorlag und das ist sehr schwierig.