Fressnapf Garantie, das kann nicht wahr sein!

1.Bild kapputte schraube 2.bild ganz - (Recht, Katze, Online-Shop) Die deckenstütze - (Recht, Katze, Online-Shop)

6 Antworten

Wenn Ihr den Artikel online gekauft habt, gilt das Fernabsatzgesetz. 6 Monate Gewährleistung kommen mir nicht rechtmäßig vor. Am besten den ganzen Schriftverkehr (bzw. die E-Mails) ausdrucken und gleich zur Verbraucherzentrale. Die nächste Adresse findet Ihr im Telefonbuch oder online unter Google: "verbraqucherzentrale".

jurafragen  22.10.2013, 22:19

Wenn Ihr den Artikel online gekauft habt, gilt das Fernabsatzgesetz

Nein, denn das wurde Ende 2001 aufgehoben.

6 Monate Gewährleistung kommen mir nicht rechtmäßig vor.

Unter Gewährleistung fallen nur Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen haben oder angelegt waren. Die Beweislast trägt der Käufer nach 6 Monaten.

Tja, leider werden mittlerweile fast nur noch Müllkratzbäume hergestellt. Ich habs an meinem jetzigen Baum gesehen. Innendrin ist alles, aus Karton, wie Küchenrolle. Schrauben sind auch schon durch die Löcher ausgerissen. Eine Rolle fiel samt Katze runter - dafür bekam ich Ersatz, nur dumm, dass die 2. auch nicht länger hielt. (Nicht Fressnapf, sondern anderer Anbieter!) Sisal wird nicht mehr über die ganzen Stämme gewickelt, sondern nur noch in der Mitte der Stämme... Alles so kostengünstig wie es geht und nachher wirds verdammt teuer verkauft.

Ich geb dir einen Tip: Macht euren Kratzbaum selbst! Davon habt ihr dann Jahre lang etwas. ;)

und was ist jezt deine frage???

herstellergarantie ist 2 jahre und nicht 1/2 jahr . aber warum habt ihr denn 1/2 gewartet , bis ihr euch beim fressnapf gemeldet habt ? laßt euch dochnicht verunsichern und droht mit einem anwalt ,denn das ist einwandfrei ein farbikationsfehler. nur warum war ds objekt denn um 100,-€ heruntergesetzt ?? war da von vornherein die gewährleistung aufgehoben worden ?

im übrigen finde ich einen kratzbaum mit 300 bzw. 200 € sehr teuer bezahlt !!!

HoneyMiaHoney 
Fragesteller
 22.10.2013, 20:35

Ich hab schon eine mail gesendet das ich nie wieder was kaufen werden. Ich weiß nicht mit anwald? ich habe gegoogelt da hieß es manche machen nur ein halbes jahr aber ob das stimmt?

nein, den baum gibt es immer noch runtergesetzt und da steht nichts mit mängel etc!

So eine frechheit, für uns ist das eine menge geld die wir jetzt wieder ausgeben müssen!

AnonJura  22.10.2013, 21:30
@HoneyMiaHoney

Hallo,

sofern es sich nicht um gebrauchte Artikel handelt, denn bei diesen ist es tatsächlich rechtmäßig, die Gewährleistung auf ein Jahr zu verkürzen, bin ich gespannt, wie das Unternehmen, welches jene Kürzung der Gewährleistung auf ein halbes Jahr anwendet, dies dem Richter erklären will. Das ist schlichtweg gesetzeswidrig.

Nicht umsonst nennt sich dir Gewährleistung "Gesetzliche Gewährleistung". Sie ist von Gesetzes wegen festgelegt. Wer Sie in Ihrer Eigenschaft oder Funktion stört, handelt somit nicht im Sinne des Gesetzes.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

jurafragen  22.10.2013, 22:16
@AnonJura

bin ich gespannt, wie das Unternehmen, welches jene Kürzung der Gewährleistung auf ein halbes Jahr anwendet, dies dem Richter erklären will.

Die sagen dann ganz einfach, dass der Mangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht bestanden hat.

HoneyMiaHoney 
Fragesteller
 22.10.2013, 22:32
@makazesca

Da war er noch ganz! ;) und ich muss das nicht eingehen geschenkt gekauft oder auch nicht, wir haben den mit rechnung und der wurde für DAS geld gekauft!

HoneyMiaHoney 
Fragesteller
 22.10.2013, 22:33
@HoneyMiaHoney

wieso wollen wir geld machen?!

Wir brauchen doch den baum für uunsere katzen, was ist das für eine hohle antwort?!

AnonJura  23.10.2013, 11:05
@jurafragen

Das rechtfertigt vielleicht, dass der Verbraucher bzw. der Käufer sodann in der Beweispflicht ist, nicht jedoch, dass Mängel gar nicht mehr geltend gemacht werden könnten, selbst wenn dieser mit Beweisen belegt werden kann.

Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.

DerCAM  23.10.2013, 11:57
@AnonJura

Es reicht nicht, den Sachmangel als solchen nachzuweisen (das muss der Kaeufer im Bestreitensfall sowieso von Anfang an) sondern der Kaeufer muss ab dem 7. Monat im Streitfall auch beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat oder zumindest angelegt war.

Das aendert allerdings nichts daran, dass die gesetzliche Gewaehrleistung 24 Monate laeuft (bei gebrauchten Artikeln vertraglich auf 12 Monate verkuerzbar). Ab dem 7. Monat ist sie jedoch nicht mehr viel wert weil die dann im Streitfall zu erbringenden Beweise in aller Regel nur sehr schwer und oft auch gar nicht erbracht werden koennen.

Aber wenn der Kaeufer die geforderten Beweise doch erbringen kann, kann er natuerlich bis zum Ablauf der Gewaehrleistungsfrist - die ja im Grunde nichts anderes als eine Verjaehrungsfrist ist - entsprechende Ansprueche durchsetzen.

jurafragen  23.10.2013, 13:49
@AnonJura

Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert - wie so oft - die Rechtsfindung:

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

(§ 434 (1) S. 1 BGB)

Oder hast du eine andere Erkenntnis? Eine Rundum-Sorglos-Garantie wirst du im BGB nicht finden.

AnonJura  24.10.2013, 11:02
@jurafragen

Genau hierauf wollte ich hinaus @DerCAM. Vielen Dank für deine Mithilfe.

Korrekt @jurafragen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert oft einiges. In manchen Fällen auch ein genauerer. Siehe § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB zu der Verjährung von Mängelansprüchen. Darin wirst du fündig, was ich dir erläutert habe.

Außerdem kommt hier § 475 Abs. 2 BGB zum tragen, in welchem es wie folgt heißt. "(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt."

Von einer Rundum-Sorglos-Garantie, wie du Sie bezeichnest, war hier niemals die Rede.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

jurafragen  22.10.2013, 22:14

herstellergarantie ist 2 jahre

Wenn der Hersteller (nicht der Verkäufer) eine solche Garantie gibt, dann gamz bestimmt.

Rockige  23.10.2013, 01:36

200 bis 300 Euro, na soooo teuer ist das nicht. Ein gescheiter großer stabiler Kratzbaum (bzw. eine Kratzbaumlandschaft) ist oft noch teurer.

Ansonsten stimme ich dir zu. Ich hätte auch direkt eine Reklamation eingereicht und nicht noch lange gewartet.

Schaut euch doch mal sonst so im Internet um. Es gibt unzählige Kratzbaumarten, Kratzbaumzusammenstellungen und Größen. Für normale Hauskatzen, für große Katzen, für Kätzchen.... in allen Preisklassen.

Seid ihr handwerklich begabt? Ich habe mal irgendwo im Netz von einem gelesen der für seine Katze(n) einen Kletterbaum aus echten Baumstämmen (plus Rinde) gebaut hatte. Oder schaut mal bei den Kleinanzeigen, manchmal hat man Glück und bekommt für nen Appel und n Ei gute große Kratzbäume an denen nur Minimalschäden sind (und diese Sisalschnur kann man leicht neu befestigen bzw. ersetzen)

makazesca  23.10.2013, 16:57

hm --mit gebrauchten sachen von katze zu katze ist das immer sone sache-- also meinen nehmen keinen gebrauchtenkatzenkorb an -- auch wenn der aus weide ist und das kissen gewaschen wurde bzw. erneuert -- nixda das wollen wir nicht ist bäh.

Rockige  23.10.2013, 19:20
@makazesca

Unser Kratzbaum stand früher beim besten Freund meines Mannes (dieser hatte früher selbst Katzen). Wir haben alles penibel enthaart und dieser Kratzbaum wurde ohne Probleme von unseren beiden Fellnasen angenommen. Gut, der Kratzbaum stand bei dem Vorbesitzer mindestens 1 jahr lang im Keller.... vielleicht lag es daran?

Jetzt mal Butter bei die Fische...

Ihr habt einen Kratzbaum online bei Fressnapf bestellt, bzw. jemand hat euch die Kosten für die Bestellung und den Kauf geschenkt. Der Baum war/ ist runtergesetzt, in der Artikelbeschreibung stand "neu, unbenutzt" oder "neuwertig"?

Wie auch immer, nun hat sich herausgestellt das dieser Kratzbaum erhebliche Mängel aufweist (Produktionsfehler geschehen, dann wars eben mal ausgerechnet der eine unter tausenden).

Ihr habt die Reklamationszeit verstreichen lassen bzw. die ersten Schäden traten kurz nach Ablauf der Reklamationszeit auf. Naja, so manche Geräte halten auch nicht länger als die Reklamationszeit andauert. Bei Kratzbäumen (vor allem den deckenhohen) ists natürlich ärgerlich.

Ihr könnt und konntet den Kratzbaum nicht selbst reparieren? Schade, manchmal braucht man nur ein bisschen Zubehör aus dem Baumarkt um alles wieder in Ordnung zu bringen.

Ja, aus Prinzip eine blöde Sache... natürlich. Schaut euch nach nem anderen Kratzbaum um, sieh es mal so: Ihr habt nicht selbst bezahlen müssen für den ollen Kratzbaum, also ists kein so großer finanzieller Verlust für euch. Es gibt so viele Seiten im Internet wo man nagelneue und gebrauchte kaufen kann in allen Farben, Variationen und Größen. Es gibt sogar Anbieter bei denen man sich einen Kratzbaum bzw. eine Kratzbaumlandschaft selbst zusammenstellen kann online, kostet dann natürlich auch ein bisschen mehr, aber wenigstens hat man da was man für die Wohnung wirklich brauchen kann und zudem Qualitätsware (ich mein, wenn man schon bereit wäre 1000 Euro für eine bestimmte Hunderasse auszugeben, dann wird ein Kratzbaum auch drin sein).