Verstoß gegen Verbraucherrecht?

3 Antworten

Das Rücktrittsrecht würde aber nur gegenüber dem Händler, nicht dem Hersteller, greifen. Sofern du also das Surface nicht direkt von MS sondern von einem Zwischenhändler erworben hast, musst du dich dorthin wenden.

NB.: Zu erwähnen ist hier auch, dass dies voraussetzt, dass der Erwerber Verbraucher ist.

Richtig, MS muss hier gar nix. Außer er hat’s auf Microsoft gekauft ;)

Gerät ursprünglich bei NBB erworben. Nachdem das 1. Gerät Fehler aufwies, wurde ich an Microsoft weitergeleitet. Danke für die Info!

Es müsste immer der selbe Fehler aufgetreten sein, der nicht behoben wurde.
Das wird kaum der Fall sein.

Ja in allen Fällen wurde von Microsoft fehlerhafter RAM Speicher diagnostiziert

Mein Rat: lass es austauschen und Verkauf das generalüberholte(oder neue Austausch-) gerät privat.

Das ist die Zeit und nerven nicht wert mit Anwälten rum zu eiern