Was tun, wenn Verkäufer defekte Ware zu spät abholt und Ware bereits entsorgt ist (Umtausch)?

4 Antworten

ab dem Liefertag des Austausch Stuhls bis heute (KW11) sind ca 17 Tage verstrichen. In den 17 Tagen hat die Firma sich nicht bei mir gemeldet.

Na - und 2,5 Wochen ist doch nun keine wirklich lange Zeit.

Die Firma droht mir nun mit einer Rechnung oder ich soll den Stuhl zurückgeben.

Klipp und klar - der Händler hat Anspruch auf die Rückgabe des beschädigten Stuhls.

Es muss nicht zwangsläufig zu 100% stimmen, was ich da jetzt von mir gebe, aber man könnte ihm folgendes schreiben (schließlich bist du ja kein Anwalt, der sich darum sorgen muss rechtlich korrekte Angaben zu machen)

Sehr geehrte [...]

Ich nehme Bezug auf Ihre Rechnung/Ihr Schreiben [.... Nr. Kundennummer, Vorgangsnummer] vom...
Sie fordern von mir, dass ich ...
Jedoch haben Sie nicht beachtet, dass Sie mir in Ihrer Mail vom ... folgendes schrieben: „Von Ihrem defekten Stuhl befreie ich Sie sobald Sie den neuen erhalten haben“ Ich durfte diese Mitteilung so verstehen, dass Sie den Stuhl sofort dann zurückfordern und auch zurücknehmen, wenn Sie einen defektfreien geliefert haben. Das Abholen/Entgegennehmen eines Vertragsgegenstandes ist eine Obliegenheit. Die Natur von Obliegenheiten ist, dass die Nichtbeachtung/Nichterfüllung dieser keinen Vertragsbruch darstellt, sich wohl aber bei Nichterfüllung zu Ihrem Nachteil auswirken kann. Ihr Nachteil besteht nun darin, dass ich keinen Platz hatte, den alten und den neuen Stuhl unterzubringen. Dadurch ist Ihr defekter Stuhl untergegangen: Ich habe ihn auf meine Kosten entsorgt. (Falls du das auch schreiben möchtest: Auf die Einforderung meines Schadensersatzes sehe ich, aufgrund Ihres unkomplizierten Zusendens des neuen Stuhls, ab.) Ich durfte davon ausgehen, dass Ihr Interesse den Stuhl zurückzunehmen nicht mehr existent war, sonst hätten Sie sich auch nicht erst nach 17 Tagen nach Erhalt des neuen Stuhles gemeldet.

Mit freundlichen Grüßen

§ 439 Abs. 6 Satz 1 BGB:

Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Für die Abholung des Stuhls hättest du dem Verkäufer zumindest eine angemessene Frist setzen müssen, bevor du ihn entsorgst.

Die Frage ist jetzt natürlich, in welcher Höhe noch Schadensersatzansprüche bei einem defekten Stuhl bestehen könnte...

Aber bevor du es jetzt auf einen Rechtsstreit ankommen lässt: Kannst du deine Freunde nicht davon überzeugen, den Stuhl wieder herauszugeben? Sollte unter Freunden ja eigentlich kein Problem sein.

Wenn die Firma den alten Stuhl wieder haben will, Dann behält man den halt, bis er geholt wird. Die haben auch bestimmt viel zu tun und da kann es mal dauern. Den Stuhl selbst zu entsorgen, war der falsche Weg 🤦‍♀️

Cnikers 
Fragesteller
 18.03.2022, 17:17

klar aber irgendwann ist doch mal Schluss oder? Blockiert ja schließlich die Wohnung

Silviediekleine  18.03.2022, 20:03
@Cnikers

Ja und? Wenn du mir was gibst und du das wieder haben möchtest, dann gehe ich es ja nicht an andere weiter und sage dann " ja upps Sorry, aber blockierte die Wohnung und ich hab jetzt selbst ein neues"