Fremdinstandhaltung - zu gehört dieser Auwand in die GuV nach dem Gesamtkostenverfahren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Vermutung ist Korrekt solang die Fremdinstandhaltung aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit besteht und anderen Positionen nicht zuzuordnen ist! Auch logisch nachvollziehbar da der Aufwand nur zwischen Rohergebnis und Betriebsergebnis liegen kann, wo dann nur noch 3 zur Auswahl stehen (Personalaufwand, Abschreibungen/unübliche Abschreibungen und sonstige betrieblichen Aufwendungen) und somit 8. sonstige betriebliche Aufwendungen das einzig Plausible ist.